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   BGH, 05.03.2013 - V ZB 24/13   

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BGH, 05.03.2013 - V ZB 24/13 (https://dejure.org/2013,4820)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2013 - V ZB 24/13 (https://dejure.org/2013,4820)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2013 - V ZB 24/13 (https://dejure.org/2013,4820)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10

    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 05.03.2013 - V ZB 24/13
    1 Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG zulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 8).
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   BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13   

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BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13 (https://dejure.org/2013,31117)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2013 - V ZB 24/13 (https://dejure.org/2013,31117)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - V ZB 24/13 (https://dejure.org/2013,31117)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG
    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit der Ausländerbehörde nach verzögerter Reaktion des einbezogenen ausländischen Generalkonsulats; Berücksichtigung nicht dokumentierter Maßnahmen der Ausländerbehörde bei der Entscheidung ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung i. R. der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines marokkanischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit der Ausländerbehörde nach verzögerter Reaktion des einbezogenen ausländischen Generalkonsulats; Berücksichtigung nicht dokumentierter Maßnahmen der Ausländerbehörde bei der Entscheidung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung i. R. der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines marokkanischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10

    Zurückschiebungshaft: Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen

    Auszug aus BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13
    Die besonderen Rechtsschutzmöglichkeiten beruhen auf dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen nach einem Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht und hängen nicht von dem konkreten Ablauf des Verfahrens ab (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, juris Rn. 9 [insoweit in NVwZ 2011, 1214 nicht abgedruckt]).

    Die Beachtung des Beschleunigungsgebots erfordert, dass - wenn, wie hier, der Betroffene über keine Ausweispapiere verfügt und seine Identität nicht geklärt ist - ein Antrag auf Identifizierung und auf Ausstellung eines Passersatzpapiers an das zuständige Generalkonsulat des Staates, dessen Angehöriger der Betroffene (angeblich) ist, entsprechend den Bestimmungen in den Rückübernahmeabkommen (hier deutsch-algerisches Protokoll über die Identifizierung und die Rückübernahme vom 14. Februar 1997 [BGBl. 2004 II S. 16], in Kraft getreten am 21. Mai 2006 [BGBl. II 551]; deutsch-marokkanisches Protokoll über die Identifizierung und die Ausstellung von Heimreisedokumenten vom 22. April 1998, in Kraft getreten am 1. Juni 1998 [BGBl. II 1148]) einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen geschickt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214, 1215 Rn. 12, 14).

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10

    Anordnung von Sicherungshaft bei fehlendem erforderlichen Einvernehmen der

    Auszug aus BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13
    Die von ihr mit Schriftsatz vom 25. März 2013 erstmals vorgetragenen Maßnahmen zur Beschleunigung der Abschiebung des Betroffenen nach Marokko am 19. Dezember 2012, 20. Dezember 2012 und 25. Januar 2013 kann der Senat gemäß § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 ZPO seiner Entscheidung nicht zugrunde legen; sie betreffen nicht eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 83/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

    Auszug aus BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13
    Sie ändert nichts daran, dass während des Haftvollzugs jederzeit ein Antrag auf Haftaufhebung gestellt werden kann (vgl. näher Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 10 ff.).
  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13
    Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung kann nach einer Erledigung durch die Entlassung des Betroffenen aus der Haft mit einem Feststellungsantrag gemäß § 62 Abs. 1 FamFG weiterverfolgt werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 7, 8).
  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13
    Zum anderen handelt es sich um eine nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts eingetretene Tatsache, deren Berücksichtigung die Regelungen in § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 ZPO verbieten (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783, 3786).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13
    Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung kann nach einer Erledigung durch die Entlassung des Betroffenen aus der Haft mit einem Feststellungsantrag gemäß § 62 Abs. 1 FamFG weiterverfolgt werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 7, 8).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen;

    1. a) Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit dem Antrag statthaft, entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung seines Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12; Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6).

    aa) Die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung eines Antrags auf Haftaufhebung kann allerdings - auch wenn die Haft nicht hätte angeordnet werden dürfen - grundsätzlich erst ab dem Eingang des Antrags bei dem Amtsgericht festgestellt werden (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14

    Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit des Antrags einer Vertrauensperson auf

    Dies ergibt sich schon aus § 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FamFG und dem damit gesetzlich anerkannten Recht der erstinstanzlich beteiligten Vertrauensperson, für den Betroffenen dessen Rehabilitierungsinteresse wahrzunehmen (vgl. nur Senat Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 3, 6).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

    Auf die in den Ausländerakten dokumentierten Vorgänge ist die Prüfung aber nur beschränkt, wenn das Beschwerdegericht keine eigenen Feststellungen getroffen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, EzAR-NF 57 Nr. 31 Rn. 15, 17 f.).
  • LG Lübeck, 09.10.2015 - 7 T 388/15

    Unterbringungssache: Zulässigkeit des Antrags des Verfahrenspflegers auf

    Das ihm in Unterbringungssachen gemäß § 335 Abs. 2 FamFG im Interesse des Betroffenen eingeräumte Beschwerderecht umfasst auch die Antragsbefugnis nach § 62 FamFG (in Anlehnung an BGH, V. Zivilsenat, Beschlüsse vom 6. Oktober 2011, V ZB 314/10, FamRZ 2012, 211; BGH, Beschluss vom 29. November 2012, V ZB 115/12, InfAusl 2013, 158 sowie BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2013, V ZB 24/13, zitiert nach juris; gegen BGH, XII. Zivilsenat, Beschluss vom 15. Februar 2012, XII ZB 289/11, NJW 2012, 1582).(Rn.13).

    Demgegenüber billigt der für Freiheitsentziehungssachen zuständige V. Zivilsenat des BGH die Befugnis, im Interesse des Betroffenen einen Feststellungsantrag nach § 62 FamFG zu stellen, auch den nach § 429 Abs. 2 FamFG beschwerdebefugten Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen nicht nur im Falle des Todes des Betroffenen (so der Fall in BGH, Beschluss vom 06.10.2011, Az. V ZB 314/10, FamRZ 2012, 211) zu, sondern auch in allen anderen Fällen der Erledigung (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2012, Az. V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158; BGH, Beschluss vom 07.10.2013, Az. V ZB 24/13, zitiert nach juris; vgl. im Übrigen auch die sehr instruktive Darstellung von Wassermann, jurisPR-BGHZivilR 19/2014 Anm.3).

  • LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16

    Anordnung von Sicherungshaft für die Dauer von 3 Monaten

    Die Gerichte müssen, wenn sie aufgrund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 3 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2013, V ZB 24/13, nachgewiesen bei juris).
  • LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18
    Die Gerichte müssen, wenn sie aufgrund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 3 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (BGH V ZB 24/13 Rn. 12,V ZB 25/13 Rn. 6, 9).
  • LG Dresden, 12.11.2013 - 2 T 821/13

    Spezielle Hafteinrichtung, spezielle Hafteinrichtungen, Abschiebungshaft,

    4.) Das Beschleunigungsgebot verpflichtet die Behörden, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7.4.2011, Gz.: V ZB 111/10; BGH, Beschluss vom 7.10.2013, Gz.: V ZB 24/13).
  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 25 T 574/16

    Abschiebehaft zur Sicherung der beabsichtigten Überstellung eines Ausländers

    Da gegen die Haftanordnung indes keine Beschwerde eingelegt worden war, sondern mit dem Feststellungsantrag gemäß § 62 Abs. 1 FamFG der ursprünglich gestellte Antrag auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 FamFG weiterverfolgt wird, kann die Rechtsverletzung erst ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrages bei dem Amtsgericht festgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2013 - V ZB 24/13), wie es der Betroffene bei seiner Antragstellung auch berücksichtigt.
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