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   BGH, 30.07.2012 - V ZB 245/11   

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https://dejure.org/2012,28481
BGH, 30.07.2012 - V ZB 245/11 (https://dejure.org/2012,28481)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2012 - V ZB 245/11 (https://dejure.org/2012,28481)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11 (https://dejure.org/2012,28481)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 30.07.2012 - V ZB 245/11
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 8).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 30.07.2012 - V ZB 245/11
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 8).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10

    Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

    Auszug aus BGH, 30.07.2012 - V ZB 245/11
    Bei einer beabsichtigten Abschiebung muss die Behörde in dem Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG die Vollstreckungsvoraussetzungen darlegen, zu denen die Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG aF gehört (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16).

    Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG aF) vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch eine Abschiebung durchgesetzt werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16).

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Auszug aus BGH, 30.07.2012 - V ZB 245/11
    Von einer näheren Begründung wird gemäß § 74 Abs. 7 FamFG abgesehen; auf den zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangenen Beschluss des Senats vom 3. Mai 2011 (V ZB 244/11, juris) wird verwiesen.
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Das hat der Senat bereits für § 59 AufenthG aF entschieden (Beschluss vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9).
  • BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen einer Zurückschiebung nach

    Das hat der Senat bereits für § 59 AufenthG aF entschieden (Senat, Beschluss vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9).

    aa) Diese Beurteilung ist schon deshalb zu beanstanden, weil die Behörde - so sie die Abschiebungshaft beantragt - selbst dann an die damit einhergehenden strengeren Verfahrenserfordernisse gebunden ist, wenn - anders als hier (dazu näher unten bb) - eine Zurückschiebung möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, § 57 AufenthG Rn. 4).

  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Das Vorbringen nur der Tatsachen, aus denen sich eine vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers ergibt, entspricht dem inhaltlich nicht (Senat, Beschluss vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 58/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit der Anordnung der Abschiebungshaft

    Fehlt es an einer für die Vollstreckung der Abschiebung notwendigen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) vollziehbare Ausreisepflicht nämlich nicht ohne weiteres durchgesetzt werden (Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9 und vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027, 1028 Rn. 7).
  • BGH, 18.04.2013 - V ZB 67/12

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

    c) Ebenso kann dahinstehen, ob der Haftantrag rechtswidrig war, weil er weder Ausführungen zu der Abschiebungsandrohung (dazu Senat, Beschluss vom 30. Juli 2012 - V ZB 245/11, juris Rn. 9 mwN) noch zu der Durchführbarkeit der Abschiebung nach Nigeria sowie der dazu erforderlichen Haftdauer enthielt (dazu Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 9 f.).
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