Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21172
BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17 (https://dejure.org/2018,21172)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2018 - V ZB 254/17 (https://dejure.org/2018,21172)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17 (https://dejure.org/2018,21172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 511 Abs 3 ZPO, § 46 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Nichtglaubhaftmachung des Werts der Beschwer; Schätzung der Beschwer bei Anfechtung eines Beschlusses über die Farbwahl des Fassadenanstrichs

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 294 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 544 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO, § 291 ZPO, § 511 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 3 ff. ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO, § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schätzung des Werts bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen; Anfechtung eines Beschlusses über eine Instandsetzungsmaßnahme oder Modernisierungsmaßnahme durch einen Wohnungseigentümer ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 46 Abs. 1; ZPO §§ 3, 511 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3
    Bemessung der Beschwer im Berufungsverfahren von dem die beschlossene Farbwahl eines Fassadenanstrichs anfechtenden Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schätzpflicht des Gerichts bei Ermittlung des Beschwerdewerts, Beschlussanfechtung über Instandsetzungsmaßnahme, Fassadenanstrich

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Nichtglaubhaftmachung des Werts der Beschwer; Schätzung der Beschwer bei Anfechtung eines Beschlusses über die Farbwahl des Fassadenanstrichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung des Werts bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen; Anfechtung eines Beschlusses über eine Instandsetzungsmaßnahme oder Modernisierungsmaßnahme durch einen Wohnungseigentümer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Farbwahl des Fassadenanstrichs: Wert der Beschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schätzung der klägerischen Beschwer bei bestimmter Klage eines Wohnungseigentümers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Glaubhaftmachung des Werts des Beschwerdegegenstands

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Farbwahl des Fassadenanstrichs: Glaubhaftmachung der Beschwer? (IMR 2018, 394)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1421
  • MDR 2018, 983
  • NZM 2018, 995
  • ZMR 2018, 1014
  • ZfBR 2018, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.04.2017 - V ZR 254/16

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer eines auf Beseitigung

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Dabei stützt es sich auf den Beschluss des Senats vom 6. April 2017 (V ZR 254/16, NJW-RR 2017, 912 Rn. 4), der jedoch das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde betrifft.

    Eine Schätzung der Beschwer muss zwar ggf. auch das Revisionsgericht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vornehmen; aber als Grundlage der Schätzung dienen dabei nur solche Tatsachen, die der Kläger innerhalb der Begründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZR 254/16, NJW-RR 2017, 912 Rn. 4), oder die jedenfalls in Verbindung mit dem Berufungsurteil offenkundig sind.

    aa) Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass bei Klagen, mit denen optische Veränderungen von Wohnanlagen rückgängig gemacht werden sollen, eine auf Tatsachen basierende Schätzung des klägerischen Interesses erfolgen muss, und hat dabei auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts Bezug genommen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZR 254/16, NJW-RR 2017, 912 Rn. 4).

    Dementsprechend hat der Senat in dem bereits zitierten Beschluss vom 6. April 2017, der den Rückbau einer von den Beklagten auf eigene Kosten verursachten optischen Veränderung des Gesamteindrucks des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegenstand hatte, das klägerische Interesse mangels anderer Anhaltspunkte auf 3.000 EUR geschätzt (V ZR 254/16, NJW-RR 2017, 912 Rn. 7: Erneuerung der Zuwegung).

  • BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11

    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Vielmehr hat es den Wert bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen; als Tatsachengericht muss es dabei den Akteninhalt von Amts wegen auswerten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997, II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573 sowie BGH, Beschluss vom 16. März 2012, LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17).

    Vielmehr hat es den Wert bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (§§ 3 ff. ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573; Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; zur Beschwer des Beklagten bei einer Auskunftserteilung BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11 ff.; Beschluss vom 7. November 2017 - II ZB 4/17, WM 2018, 22 Rn. 5); als Tatsachengericht muss es dabei den Akteninhalt von Amts wegen (vgl. § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auswerten.

    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht den Wert der Beschwer schätzen, wenn das Beschwerdegericht dies unterlassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17).

  • BGH, 20.10.1997 - II ZR 334/96

    Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Vielmehr hat es den Wert bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen; als Tatsachengericht muss es dabei den Akteninhalt von Amts wegen auswerten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997, II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573 sowie BGH, Beschluss vom 16. März 2012, LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17).

    Vielmehr hat es den Wert bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (§§ 3 ff. ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573; Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; zur Beschwer des Beklagten bei einer Auskunftserteilung BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11 ff.; Beschluss vom 7. November 2017 - II ZB 4/17, WM 2018, 22 Rn. 5); als Tatsachengericht muss es dabei den Akteninhalt von Amts wegen (vgl. § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auswerten.

  • BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16

    Streitwertbemessung: Wert der Beschwer bei Auskunftsanspruch

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Vielmehr hat es den Wert bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (§§ 3 ff. ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573; Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; zur Beschwer des Beklagten bei einer Auskunftserteilung BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11 ff.; Beschluss vom 7. November 2017 - II ZB 4/17, WM 2018, 22 Rn. 5); als Tatsachengericht muss es dabei den Akteninhalt von Amts wegen (vgl. § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auswerten.
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06

    Überhöhte Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Fehlt es daran, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zulässig, wenn sich aus dem Berufungsurteil selbst und den darin in Bezug genommenen Aktenbestandteilen oder anderen offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO) ergibt, dass die Wertgrenze überschritten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863).
  • BGH, 07.11.2017 - II ZB 4/17

    Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung für die

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Vielmehr hat es den Wert bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (§§ 3 ff. ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - II ZR 334/96, NJW-RR 1998, 573; Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; zur Beschwer des Beklagten bei einer Auskunftserteilung BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 94/16, juris Rn. 11 ff.; Beschluss vom 7. November 2017 - II ZB 4/17, WM 2018, 22 Rn. 5); als Tatsachengericht muss es dabei den Akteninhalt von Amts wegen (vgl. § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auswerten.
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Dieses weist in der zitierten Entscheidung (WuM 1994, 565, 566) zutreffend darauf hin, dass es zu eng ist, auf den möglichen Wertverlust einer Eigentumswohnung abzustellen, wenn es um eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage geht; ein solcher Wertverlust lässt sich nämlich ziffernmäßig oft nicht begründen, insbesondere dann, wenn der Kläger eine gegenüber dem bisherigen Zustand neu- oder höherwertige Veränderung deshalb bekämpft, weil sie nicht seinem Geschmack entspricht.
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Fehlt es daran, ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zulässig, wenn sich aus dem Berufungsurteil selbst und den darin in Bezug genommenen Aktenbestandteilen oder anderen offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO) ergibt, dass die Wertgrenze überschritten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 26 Nr. 8 EGZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, innerhalb laufender Begründungsfrist (auch) darlegen und glaubhaft machen muss, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (zur Begründung eingehend Senat, Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720 f.).
  • BGH, 03.04.2019 - VII ZB 59/18

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Berufungseinlegung durch

    Das Berufungsgericht darf die Berufung allerdings nicht allein deshalb als unzulässig verwerfen, weil dieser Wert nicht glaubhaft gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17 Rn. 6, NJW-RR 2018, 1421).

    Vielmehr hat es ihn bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17 Rn. 6, NJW-RR 2018, 1421; Beschluss vom 16.. März 2012 - LwZB 3/11 Rn. 17 m.w.N., NJW-RR 2012, 1103).

  • BGH, 05.02.2019 - VIII ZR 277/17

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Der Beschwerdeführer muss, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, bereits innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (auch) darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720 unter II 3 a; vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, unter I; vom 7. November 2002 - LwZR 9/02, juris Rn. 9; vom 15. Juli 2003 - XI ZR 93/02, juris Rn. 1; vom 22. September 2004 - IV ZR 21/04, juris Rn. 9; vom 21. September 2009 - II ZR 250/07, ZIP 2009, 2156 Rn. 2; vom 10. April 2014 - V ZR 174/13, juris Rn. 5 und vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 5).

    a) Der Beschwerdeführer muss, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, bereits innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (auch) darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720 unter II 3 a; vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, aaO; vom 7. November 2002 - LwZR 9/02, juris Rn. 9; vom 15. Juli 2003 - XI ZR 93/02, juris Rn. 1; vom 22. September 2004 - IV ZR 21/04, juris Rn. 9; vom 21. September 2009 - II ZR 250/07, ZIP 2009, 2156 Rn. 2; vom 10. April 2014 - V ZR 174/13, juris Rn. 5; vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 5).

  • BGH, 24.03.2022 - V ZR 149/21

    Festsetzung des Streitwerts für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen;

    Zwar muss auch das Revisionsgericht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenenfalls eine Schätzung vornehmen; als Grundlage der Schätzung dienen dabei aber nur solche Tatsachen, die der Beschwerdeführer innerhalb der Begründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht hat oder die jedenfalls in Verbindung mit dem Berufungsurteil offenkundig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NZM 2018, 995 Rn. 6).
  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 273/19

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen muss, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4 jeweils mwN; Beschluss vom 23. Januar 2020 - V ZR 170/19, NJW-RR 2020, 525 Rn. 4).

    Ungeachtet der nicht hinreichenden Darlegungen der Nichtzulassungsbeschwerde wäre von einem 20.000 EUR übersteigenden Wert der in dem Revisionsverfahren geltend zu machenden Beschwer auszugehen, wenn sich aus den für das Revisionsgericht offenkundigen Tatsachen eine Beschwer der Beklagten in dieser Höhe ergäbe (§ 291 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 5; BVerfG, NJW-RR 2007, 862, 863).

  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 161/19

    Streitwert in Verbandsprozessen: Verbandsklage gegen die Verwendung von

    Dabei muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (auch) darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - V ZR 174/13, juris Rn. 5; vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 5; vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, aaO Rn. 16; vom 21. März 2019 - IX ZR 26/18, juris Rn. 4 jeweils mwN; vom 6. Juni 2019 - I ZR 159/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 83/20

    Zur Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    Das Berufungsgericht darf die Berufung allerdings nicht allein deshalb als unzulässig verwerfen, weil dieser Wert nicht glaubhaft gemacht worden ist (BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 6; vom 3. April 2019 - VII ZB 59/18, juris Rn. 13).

    Vielmehr hat es ihn bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen zu schätzen (BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, aaO; vom 3. April 2019 - VII ZB 59/18, aaO mwN).

  • BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21

    Berufungssumme: Beschwerdewert nach Verurteilung eines Grundstücksnachbarn zur

    Infolgedessen hat es auch die ihm obliegende eigene Schätzung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen unter Auswertung des Akteninhalts (eingehend dazu Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 6) nicht vorgenommen.

    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht den Wert der Beschwer schätzen, wenn das Beschwerdegericht dies unterlassen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8 mwN), und ausgehend von dem Vortrag der Beklagten, dass es sich um 20 bis 22 Sichtelemente mit Betonfundamenten handelt, sind die von ihnen genannten Kosten der Errichtung plausibel.

    Insbesondere nimmt das Berufungsgericht in dem Zurückweisungsbeschluss nur den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils, nicht jedoch seinen Hinweisbeschluss in Bezug, so dass die in Letzterem enthaltenen Angaben im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden können (vgl. § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO und Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 12).

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

    Dabei obliegt es dem Beschwerdeführer innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO; Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, WuM 2018, 733 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZR 161/19

    Bestimmung des Streitwerts bei einer im Hinblick auf

    Dabei muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze von 20.000 EUR zu ermöglichen, bereits innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (auch) darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - V ZR 174/13, juris Rn. 5; vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 5; vom 5. Februar 2019 - VIII ZR 277/17, aaO Rn. 16; vom 21. März 2019 - IX ZR 26/18, juris Rn. 4; vom 6. Juni 2019 - I ZR 159/18, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21

    Berufungsstreitwert im Streit über die Sicherung eines Grundstücks durch

    Wie hoch diese Kosten sind, hat das Berufungsgericht unabhängig von einer Glaubhaftmachung des Werts der Beschwer durch den Berufungsführer (§ 511 Abs. 3 ZPO) bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen gemäß § 3 ZPO zu schätzen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 6 mwN).

    Hat das Berufungsgericht die erforderliche Schätzung nicht vorgenommen, kann diese durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts für eine solche Schätzung ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8).

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 29/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

  • BGH, 21.05.2019 - II ZB 17/18

    Der Auskunftsanspruch des ausscheidenden Kommanditisten - und die Beschwer

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 28/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 30/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

  • BGH, 07.05.2020 - V ZB 14/19

    Klage eines stark sehbehinderten Miteigentümers einer Wohnungseigentumseinheit

  • OLG Brandenburg, 08.04.2020 - 11 U 147/19

    Höhe der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung eines Lebensversicherers zur

  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 25/23

    Fußbodenheizung wird abgeklemmt: Wert der Beschwer?

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 26/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

  • BGH, 10.11.2022 - V ZR 184/21

    Zurückweisung der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision

  • LG Hamburg, 30.10.2019 - 318 S 45/18

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Beseitigung eines eigenmächtig errichteten

  • BGH, 13.01.2022 - V ZR 135/21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 09.03.2022 - VII ZR 864/21

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte

  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 54/20

    Festsetzung des Wertes der Beschwer i.R.d. Schätzung

  • KG, 26.04.2022 - 4 U 18/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht