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   BGH, 09.06.2011 - V ZB 26/11   

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https://dejure.org/2011,15439
BGH, 09.06.2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,15439)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,15439)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,15439)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Sicherungshaft darf nicht an die Verhaftung und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen Zeitpunkt geknüpft werden; Zulässigkeit des Knüpfens des Beginns der Sicherungshaft an eine Verhaftung und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Sicherungshaft darf nicht an die Verhaftung und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen Zeitpunkt geknüpft werden; Zulässigkeit des Knüpfens des Beginns der Sicherungshaft an eine Verhaftung und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.08.1996 - 3Z BR 205/96
    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 26/11
    Dies gilt selbst im Falle einer ausdrücklichen Anordnung, dass die Abschiebungshaft erst mit der Festnahme beginnen soll (OLG Frankfurt, InfAuslR 1996, 144, 145; BayObLG, FGPrax 1996, 240).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - V ZB 26/11
    Dem steht nicht entgegen, dass hier die Sicherungshaft nicht vollzogen wurde (vgl. BVerfG, NJW 2006, 668, 669 mwN).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Durch dieses Vorgehen wurde die angeordnete Haft für diesen Zeitraum zu einer Vorratshaft, die das Gesetz nicht zulässt (dazu. Senat, Beschlüsse vom 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris Rn. 8 und vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14, BGHZ 203, 323 Rn. 6).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14

    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden

    Einen Haftbefehl bzw. eine "auf Vorrat" angeordnete Sicherungshaft sieht es gerade nicht vor (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris Rn. 8).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 17/17

    Rechtsschutz gegen eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in

    Sein Antrag ist dahin auszulegen, dass er allein auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der vom Beschwerdegericht angeordneten Freiheitsentziehung gerichtet ist; dem "weiteren" Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Beschlusses kommt daneben keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris Rn. 5).

    Dies ist etwa beim Versuch seiner Festnahme auf Grund der Anordnung anzunehmen (vgl. KG, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 W 225/07, juris Rn. 7 [Rehabilitierungsinteresse und Wiederholungsgefahr]), sowie ferner im Fall der so genannten Vorratshaft, bei der dem Betroffenen der Vollzug der Anordnung trotz deren rechtlicher Unwirksamkeit droht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 1. April und 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris; vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 13).

  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15

    Anordnung von Sicherungshaft; Umfassende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen

    Durch dieses Vorgehen wurde die angeordnete Haft für diesen Zeitraum zu einer Vorratshaft, die das Gesetz nicht zulässt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 26/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 77/14, BGHZ 203, 323 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11434
BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,11434)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,11434)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2011 - V ZB 26/11 (https://dejure.org/2011,11434)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 16 Abs. 1; FamFG § 425 Abs. 1
    Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem FamFG im Falle der Anordnung einer befristeten Sicherungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, Rn. 5, juris; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97) und dem Betroffenen durch die mögliche Vollziehung schon jetzt größere Nachteile drohen als der beteiligten Behörde bei Aussetzung der Vollziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

  • BayObLG, 14.08.1996 - 3Z BR 205/96
    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    Selbst ein solcher ausdrücklich angeordneter Beginn der Sicherungshaft wäre unzulässig (OLG Frankfurt, InfAuslR 1996, 144, 145; Bay- ObLG, FGPrax 1996, 240).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    Darüber hinaus ist jede Ausländerbehörde am Aufgriffsort grundsätzlich befugt, einen untergetauchten Ausländer nach § 62 Abs. 4 AufenthG festzuhalten und die Abschiebungshaft zu beantragen (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156, 157).
  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, Rn. 5, juris; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).
  • BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07

    Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97) und dem Betroffenen durch die mögliche Vollziehung schon jetzt größere Nachteile drohen als der beteiligten Behörde bei Aussetzung der Vollziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).
  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11
    1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, Rn. 5, juris; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).
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