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   BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41545
BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17 (https://dejure.org/2017,41545)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2017 - V ZB 26/17 (https://dejure.org/2017,41545)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2017 - V ZB 26/17 (https://dejure.org/2017,41545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 417 Abs. 2 FamFG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 3 bis 5 AufenthG, § 265a StGB, § 72 Abs. 4 AufenthG, § 87 Abs. 4 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft; Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens im Zeitpunkt der Haftanordnung gegen den Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft; Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens im Zeitpunkt der Haftanordnung gegen den Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2 ; AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft; Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens im Zeitpunkt der Haftanordnung gegen den Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17
    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29).
  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17
    - V ZB 49/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 189/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17
    Da es eine Haftvoraussetzung darstellt, kommt es insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5).
  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft von sechs auf neun Monate

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17
    - V ZB 49/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17
    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17
    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154, Rn. 16) zu dieser Frage bedarf es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Da es eine Haftvoraussetzung darstellt, kommt es insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 8, vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, juris Rn. 7, vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5 und vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4).

    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, InfAuslR 2013, 154 Rn. 16) zu der Frage, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren am 6. November 2015 oder am 2. Dezember 2015 eingestellt worden war oder ob zu diesen Zeitpunkten ein generelles Einvernehmen für Verfahren dieser Art bestand, bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 9; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Februar 2018 - V ZB 92/17, juris Rn. 15 für die Frage nach der Unterrichtung des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen über einen Anhörungstermin).

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 231/17

    Abschiebungshaftsache: Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft auch

    Fehlt das Einvernehmen, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4 mwN).

    Die gebotene Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den von dem Beschwerdegericht zu treffenden Feststellungen kann dadurch erfolgen, dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. Senat Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 9).

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 41/17

    Zurückweisungshaftsache: Erforderlichkeit des Einvernehmens der

    Ohne Rechtsfehler geht das Beschwerdegericht davon aus, dass es bei einer - wie hier - Zurückweisung gemäß § 15 Abs. 1 AufenthG des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht bedarf (vgl. zur Bedeutung des Einvernehmens für die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZB 129/16, juris Rn. 4 mwN; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.01.2019 - V ZB 72/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

    Fehlt das Einvernehmen, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, FGPrax 2018, 285 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, InfAuslR 2018, 418 Rn. 4).

    Die gebotene Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den von dem Beschwerdegericht zu treffenden Feststellungen kann gegebenenfalls dadurch erfolgen, dass der Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. Senat Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 9; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, InfAuslR 2018, 418 Rn. 6).

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

    Fehlt es, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 7; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 231/17, FGPrax 2019, 41 Rn. 4).

    Da das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft Haftvoraussetzung ist, kommt es allein auf die objektive Rechtslage an (vgl. zur Begründung Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 26/17, juris Rn. 4).

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