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   BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90   

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https://dejure.org/1991,36
BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90 (https://dejure.org/1991,36)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1991 - V ZB 27/90 (https://dejure.org/1991,36)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90 (https://dejure.org/1991,36)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Zahlungsunfähigkeit des Miteigentümers - Bauvorhaben - Bauliche Veränderung der Wohnung - Zustimmung des Miteigentümers - Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung - Beseitigungsanspruch - Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergesellschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers gegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums; Zustimmungserfordernis bei baulicher Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentumsgesetz §§ 16 Abs. 3, 22 Abs. 1, 43 Nr. 1
    Eigentumswohnung: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung der Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums durch einzelnen Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 3 , § 22 Abs. 1
    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - Besondere Aufwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 392
  • NJW 1992, 978
  • MDR 1992, 484
  • ZMR 1990, 153
  • ZMR 2001, 269
  • WM 1992, 404
  • DB 1992, 1184
  • BauR 1992, 248
 
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Wird zitiert von ... (231)

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 396; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 Rn. 12 mwN; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 170 mwN).

    Insoweit sind die mit der Maßnahme verbundenen Kosten ebenso wenig wie eine mögliche Haftung im Außenverhältnis zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, aaO, 396 f.).

  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    Mit Blick auf das Sondereigentum verwirklicht sich in herausgehobenem Maße, dass es sich bei dem grundstücksgleichen Recht des Wohnungseigentums um "echtes Eigentum" im Sinne von § 903 Satz 1 BGB (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 394; Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10 f.) handelt.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Entscheidend ist aber, dass dem Wohnungseigentümer Eigentum zugewiesen wird, das vollen Eigentumsschutz genießt (dazu: Senat, BGHZ 116, 392, 394).
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