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   BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13   

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BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13 (https://dejure.org/2013,33775)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2013 - V ZB 28/13 (https://dejure.org/2013,33775)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13 (https://dejure.org/2013,33775)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Berufungsbegründung bei einer auf mehrere selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Anforderung an die Berufungsbegründung bei einer auf mehrere selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.02.2007 - V ZB 154/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einer auf zwei selbständige Gründe

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    Er hat dann für jede der mehreren Erwägungen darzulegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist sein Rechtsmittel unzulässig (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Rn. 11 mwN).

    Der gesetzlichen Anforderung an die Berufungsbegründung, den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, ist auch bei einer auf mehrere selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung genügt, wenn der nur auf eine Begründung bezogene Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Abweisungsgrund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt oder geeignet ist, das Urteil insgesamt in Frage zu stellen (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Rn. 12).

  • BGH, 08.04.1991 - II ZR 35/90

    Zivilprozess: Darlegungen im Berufungsrechtszug - Bezugnahme auf Vorbringen in

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    b) § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO erfordert indes weder, dass der Berufungskläger in der Begründung des Rechtsmittels zu allen für ihn nachteilig beurteilten Streitpunkten im erstinstanzlichen Urteil Stellung nimmt (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1983 - VIII ZR 224/82, NJW 1984, 177, 178 und vom 8. April 1991 - II ZR 35/90, NJW-RR 1991, 1186, 1187), noch gebietet die Vorschrift eine inhaltliche Trennung der Angriffe nach den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung (BGH, Urteil vom 13. November 2001 - VI ZR 414/00, NJW 2002, 682, 683).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    d) Das Berufungsgericht wird sich deshalb mit der Klageforderung gegen den Beklagten zu 2 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zur Geltendmachung unbegründeter Ansprüche (Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238) zu befassen haben, die nicht nur die Verletzung von Pflichten in einem bestehenden Vertragsverhältnis, sondern auch die Verletzung von Schutzpflichten in einer Sonderrechtsbeziehung erfasst (Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238, 244 f. Rn. 16 und BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 224/05, NJW 2007, 1458, 1459 Rn. 9), die hier aus der Verwahrung der Gefäße durch den Beklagten zu 2 entstanden ist.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    Das Berufungsgericht hat die Anforderungen an die Berufungsbegründung überspannt, dadurch dem Kläger den Zugang zur Rechtsmittelinstanz in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert und damit durch die Handhabung einer verfahrensrechtlichen Vorschrift den Anspruch auf die Durchsetzung des materiellen Rechts in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 84, 366, 369 und NJOZ 2005, 3980, 3981).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    Zulässig ist sie zwar nur, wenn einer der in § 574 Abs. 2 ZPO bezeichneten Zulassungsgründe vorliegt (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    b) § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO erfordert indes weder, dass der Berufungskläger in der Begründung des Rechtsmittels zu allen für ihn nachteilig beurteilten Streitpunkten im erstinstanzlichen Urteil Stellung nimmt (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1983 - VIII ZR 224/82, NJW 1984, 177, 178 und vom 8. April 1991 - II ZR 35/90, NJW-RR 1991, 1186, 1187), noch gebietet die Vorschrift eine inhaltliche Trennung der Angriffe nach den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung (BGH, Urteil vom 13. November 2001 - VI ZR 414/00, NJW 2002, 682, 683).
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    Das Berufungsgericht hat die Anforderungen an die Berufungsbegründung überspannt, dadurch dem Kläger den Zugang zur Rechtsmittelinstanz in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert und damit durch die Handhabung einer verfahrensrechtlichen Vorschrift den Anspruch auf die Durchsetzung des materiellen Rechts in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 84, 366, 369 und NJOZ 2005, 3980, 3981).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    d) Das Berufungsgericht wird sich deshalb mit der Klageforderung gegen den Beklagten zu 2 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zur Geltendmachung unbegründeter Ansprüche (Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238) zu befassen haben, die nicht nur die Verletzung von Pflichten in einem bestehenden Vertragsverhältnis, sondern auch die Verletzung von Schutzpflichten in einer Sonderrechtsbeziehung erfasst (Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238, 244 f. Rn. 16 und BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 224/05, NJW 2007, 1458, 1459 Rn. 9), die hier aus der Verwahrung der Gefäße durch den Beklagten zu 2 entstanden ist.
  • BGH, 13.11.2001 - VI ZR 414/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13
    b) § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO erfordert indes weder, dass der Berufungskläger in der Begründung des Rechtsmittels zu allen für ihn nachteilig beurteilten Streitpunkten im erstinstanzlichen Urteil Stellung nimmt (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1983 - VIII ZR 224/82, NJW 1984, 177, 178 und vom 8. April 1991 - II ZR 35/90, NJW-RR 1991, 1186, 1187), noch gebietet die Vorschrift eine inhaltliche Trennung der Angriffe nach den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung (BGH, Urteil vom 13. November 2001 - VI ZR 414/00, NJW 2002, 682, 683).
  • BGH, 07.05.2014 - V ZB 102/13

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Dass er unabhängig hiervon Pflichten verletzt und dadurch einen Schadensersatzanspruch ausgelöst hat (dazu Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238 Rn. 17 und Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, juris Rn. 10) oder dass er wohnungseigentumsrechtlich zur Tragung von Kosten verpflichtet ist (dazu Senat, Beschluss vom 17. November 2011 - V ZB 134/11, NJW 2012, 1152 Rn. 9), hat der Kläger nicht eingeräumt.
  • BGH, 27.01.2022 - V ZB 90/20

    Gesetzliche Anforderung an die Berufungsbegründung

    Andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Rn. 11; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - VI ZB 97/19, NJW-RR 2021, 789 Rn. 5; Beschluss vom 23. Juni 2021 - VII ZB 4/21, juris Rn. 10; Beschluss vom 19. August 2021 - III ZB 23/21, juris Rn. 8 jeweils mwN).

    aa) Richtig ist zwar, dass der gesetzlichen Anforderung an die Berufungsbegründung, den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, auch bei einer auf mehrere selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung genügt ist, wenn der nur auf eine Begründung bezogene Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Abweisungsgrund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt oder geeignet ist, das Urteil insgesamt in Frage zu stellen (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Rn. 12; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, juris Rn. 8).

  • BGH, 17.11.2014 - I ZB 31/14

    Berufungsverfahren gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Notwendige

    Dies führt zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/11, juris Rn. 14 mwN; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZMR 2012, 796, 797; Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, FamRZ 2013, 1117 Rn. 4; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, MDR 2013, 1362 Rn. 4; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 104/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Zahlungsurteil: Inhaltsanforderungen an die

    Insoweit hat der Kläger, der keine inhaltliche Trennung nach den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen musste (BGH, Urteil vom 13. November 2001 - VI ZR 414/00, NJW 2002, 682, 683; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, Rn. 8), insbesondere geltend gemacht, dass der Freistellungsanspruch weiterhin der Schuldnerin als aus der Darlehensforderung Verpflichteter zustehe und nicht auf den Mitbürgen N.    als gesetzlichen Forderungserwerber übergegangen sei.
  • BGH, 20.07.2023 - V ZB 3/23

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Stützung der Abweisung der Klage auf

    Dies verletzt deren Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Rn. 9; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 36/13

    Möglichkeit des Abstehens von Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

    Dabei wird es zunächst darauf ankommen, ob die Beklagte ihre Pflichten durch die außergerichtliche Geltendmachung eines unbegründeten Anspruchs (dazu Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238 und Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 28/13, juris Rn. 10) oder in anderer Weise verletzt hat.
  • BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16

    Wirksame Fristenkontrolle bzgl. der Erledigung fristgebundener Sachen;

    Wenn sein Vortrag dem nicht Rechnung trägt, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken, die aufzuklären oder zu füllen sind, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/13, NJW 2004, 367, 369; Beschluss vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 12; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 31).
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