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   BGH, 11.02.2016 - V ZB 28/14   

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https://dejure.org/2016,6261
BGH, 11.02.2016 - V ZB 28/14 (https://dejure.org/2016,6261)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2016 - V ZB 28/14 (https://dejure.org/2016,6261)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - V ZB 28/14 (https://dejure.org/2016,6261)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Nrn. 1 und 5 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 71 FamFG, Verordnung (EU) Nr. 604/2013, Verordnung (EU) Nr. 343/2003, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung der Überstellung in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung der Überstellung in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung der Überstellung in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Auszug aus BGH, 11.02.2016 - V ZB 28/14
    Mit Art. 28 Dublin-III- Verordnung regelt das Gemeinschaftsrecht - anders als die Verordnung (EU) Nr. 343/2003, (ABl. Nr. L 50, S. 1 - Dublin-II-Verordnung) - erstmals unmittelbar die Zulässigkeit der Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Überstellung in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, InfAuslR 2014, 381 Rn. 10).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 106/14

    Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren: Fehlende gesetzliche

    In dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 - ab diesem Tag war die Dublin-III-Verordnung nach ihrem Art. 49 Abs. 2 Satz 1 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 28/14, juris Rn. 5 f.) - bis zum 1. August 2015 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I 1386), mit dem der Haftgrund der Fluchtgefahr neu geregelt wurde - konnte daher Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nicht auf Fluchtgefahr oder eine Entziehungsabsicht des Betroffenen im Sinne des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 37/14

    Anordnung die Verlängerung der Zurückschiebungshaft gegenüber einem eritreischer

    Hiergegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde (V ZB 28/14) ein.

    Wie der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag in der Sache V ZB 28/14, auf dessen Begründung Bezug genommen wird, entschieden hat, findet die in Art. 28 Dublin-III-.

  • BGH, 17.08.2016 - V ZB 106/14
    In dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 - ab diesem Tag war die Dublin-III-Verordnung nach ihrem Art. 49 Abs. 2 Satz 1 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 28/14, juris Rn. 5 f.) - bis zum 1. August 2015 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I 1386), mit dem der Haftgrund der Fluchtgefahr neu geregelt wurde - konnte daher Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nicht auf Fluchtgefahr oder eine Entziehungsabsicht des Betroffenen im Sinne des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).
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