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   BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11   

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https://dejure.org/2012,29327
BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11 (https://dejure.org/2012,29327)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2012 - V ZB 281/11 (https://dejure.org/2012,29327)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2012 - V ZB 281/11 (https://dejure.org/2012,29327)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch fehlende Übergabe einer schriftlichen Kopie des Haftantrags

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    Dublinverfahren, Dublin II-VO, Italien, Sicherungshaft, Abschiebung, Haftantrag, Heilung, Gewährung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Abschiebungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch fehlende Übergabe einer schriftlichen Kopie des Haftantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11
    Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass dem Betroffenen, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung in Kopie ausgehändigt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, Rn. 8 f.; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, Rn. 10, juris).

    Eine solche genügt nicht (vgl. näher Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, aaO).

    Jedenfalls scheitert eine Heilung daran, dass der Betroffene von dem Beschwerdegericht hierzu nicht mehr angehört worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 12, juris).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11
    Dabei kann dahinstehen, ob die Eröffnung des Haftantrags erst zu Beginn der Anhörung ausreichend gewesen wäre (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330, Rn. 16).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11
    Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass dem Betroffenen, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung in Kopie ausgehändigt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, Rn. 8 f.; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, Rn. 10, juris).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 281/11
    Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass dem Betroffenen, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung in Kopie ausgehändigt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, Rn. 8 f.; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris; Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, Rn. 10, juris).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Der Betroffene, der zumeist schon auf Grund der Situation nicht in der Lage sein wird, einen ihm nur mündlich übermittelten Haftantrag zu erfassen, muss im weiteren Verlauf der Anhörung in ein Exemplar des Haftantrags einsehen und dieses gegebenenfalls später einem Rechtsanwalt vorlegen können (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 281/11, FGPrax 2012, 227 Rn. 9; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 6/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei

    Für diese ist es erforderlich, dass der Betroffene vor ihrem Beginn alle schriftlichen Anträge und Stellungnahmen der Behörde in Abschrift erhalten hat, damit er in diese einsehen und die von der Behörde für seine Inhaftierung vorgebrachten Gründe - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüfen kann (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 281/11, Rn. 9).
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