Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2013 - V ZB 286/11   

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https://dejure.org/2013,5292
BGH, 07.03.2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,5292)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,5292)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,5292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags bei fehlender Nennung eines Wiederaufnahmegrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 586 Abs. 1; ZPO § 586 Abs. 2 S. 1; ZPO § 587
    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags bei fehlender Nennung eines Wiederaufnahmegrundes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessuales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - V ZB 286/11
    b) Über diesen Antrag entscheidet der Senat in der regulären Besetzung und ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, weil er rechtsmissbräuchlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227 zum ersten Punkt und BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - AnwZ (B) 74/07, juris Rn. 5 zum zweiten Punkt).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZA 14/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - V ZB 286/11
    a) Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Bestellung eines Notanwalts durch den Bundesgerichtshof ist die Gegenvorstellung statthaft (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZA 14/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 30.11.2011 - AnwZ (B) 74/07

    Entscheidung über Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - V ZB 286/11
    b) Über diesen Antrag entscheidet der Senat in der regulären Besetzung und ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss, weil er rechtsmissbräuchlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227 zum ersten Punkt und BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - AnwZ (B) 74/07, juris Rn. 5 zum zweiten Punkt).
  • BGH, 20.02.2019 - VII ZR 158/18

    Rechtmäßige Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts mangels

    a) Die von der Beklagten eingelegte sofortige Beschwerde ist, soweit die Beklagte sich gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts (§ 78b Abs. 1 ZPO) in dem Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 wendet, in eine insoweit statthafte Gegenvorstellung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - V ZB 286/11 Rn. 8) gegen den genannten Senatsbeschluss umzudeuten.

    a) Die von der Beklagten mit dem Schreiben vom 1. Februar 2019, ergänzt durch die Schreiben vom 2. Februar 2019 und vom 3. Februar 2019, erhobene Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) ist, soweit sie sich auf die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts in dem Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 bezieht, unstatthaft, da insoweit die Gegenvorstellung statthaft ist (vgl. § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO; BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - V ZB 286/11 Rn. 8).

  • LAG Thüringen, 29.06.2022 - 4 Ta 39/22

    Verwerfung - Wiederaufnahmeklage

    In Fällen eines rechtsmissbräuchlichen Wiederaufnahmeantrags kann auch das erstinstanzliche (Arbeits-)Gericht ausnahmsweise auf eine mündliche Verhandlung verzichten und einen unzulässigen Wiederaufnahmeantrag im Beschlusswege als unzulässig verwerfen (Weiterführung von BGH Beschluss 7.3.2013 - V ZB 286/11).(Rn.18).

    Dazu gehört in Ausnahmefällen, die Verwerfung als unzulässig durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zuzulassen, nämlich dann, wenn rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme der Gerichte vorliegt und die mündliche Verhandlung zweckentfremdet würde (so die ganz h.M. BGH Beschluss vom 07.03.2013 - V ZB 286/11, BeckRS 2013, 5737; BSG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - B 13 R 53/12 B -, SozR 4-1500 § 158 Nr. 6, Büscher in: Wieczorek/Schütze, ZPO, § 590 Rn 6; Musielak/Voit, ZPO, § 589 Rn 1).

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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40478
BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,40478)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,40478)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,40478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; FamFG § 44 Abs. 2 S. 4
    Anforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Deshalb ist, wenn - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt wird, die Anhörungsrüge der statthafte Rechtsbehelf (BVerfG, NVwZ-RR 2010, 545 f.; NJW 2009, 833 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Deshalb ist, wenn - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt wird, die Anhörungsrüge der statthafte Rechtsbehelf (BVerfG, NVwZ-RR 2010, 545 f.; NJW 2009, 833 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 16 ff.).
  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsmittel gegeben (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Vielmehr müssen besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, aus denen sich klar ergibt, dass das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 85, 386, 404).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Die hilfsweise eingelegte Gegenvorstellung ist statthaft, soweit sich der Beteiligte nicht auf die Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs beruft (vgl. BVerfGE 122, 190, 200).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht von ihm entgegengenommenes Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 43, 46 mwN), und weil sich das Gericht deshalb auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muss (BVerfGE 96, 205, 217), folgt allein daraus, dass der Vortrag einer Partei in den Beschlussgründen unerwähnt geblieben ist, noch keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Deshalb ist, wenn - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt wird, die Anhörungsrüge der statthafte Rechtsbehelf (BVerfG, NVwZ-RR 2010, 545 f.; NJW 2009, 833 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht von ihm entgegengenommenes Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 43, 46 mwN), und weil sich das Gericht deshalb auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muss (BVerfGE 96, 205, 217), folgt allein daraus, dass der Vortrag einer Partei in den Beschlussgründen unerwähnt geblieben ist, noch keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11
    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 44 Abs. 2 Satz 4 FamFG; vgl. Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2012 - V ZB 286/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35988
BGH, 29.10.2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,35988)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,35988)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,35988)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Zweifeln an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit durch Unterlassen eines gebotenen Hinweises

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 6 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Zweifeln an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit durch Unterlassen eines gebotenen Hinweises

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolgloses Befangenheitsgesuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2012 - V ZB 286/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25752
BGH, 21.06.2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,25752)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,25752)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2012,25752)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses für eine Grundbucheintragung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GBO § 71 Abs. 2; GBO § 78 Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit eines Antrags auf Erteilung eines Rechtskraftzeugnisses für eine Grundbucheintragung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2013 - V ZB 286/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11217
BGH, 14.05.2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,11217)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,11217)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,11217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    FamFG § 44 Abs. 2 S. 4
    Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 14.05.2013 - V ZB 286/11
    Die Wiederholung des eigenen bisherigen Vorbringens genügt dem nicht (Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 6).
  • BGH, 16.12.2010 - V ZR 95/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 14.05.2013 - V ZB 286/11
    (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 46/15

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge

    Steht jedoch von vornherein fest, dass die geltend gemachte Gehörsverletzung keinerlei nachteilige Wirkungen für die betroffene Partei haben kann, ist sie bereits unzulässig (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3; vom 21. Juli 2011 - I ZR 204/09, juris Rn. 1; vom 14. Mai 2013  - V ZB 286/11, juris Rn. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2013 - V ZB 286/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11950
BGH, 28.05.2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,11950)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,11950)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - V ZB 286/11 (https://dejure.org/2013,11950)
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