Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10   

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BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10 (https://dejure.org/2011,3057)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZB 292/10 (https://dejure.org/2011,3057)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZB 292/10 (https://dejure.org/2011,3057)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 FamFG, § 62 Abs 1 FamFG, § 70 Abs 3 S 1 Nr 3 FamFG, § 70 Abs 3 S 2 FamFG, § 426 Abs 2 S 1 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung festzustellen; Auswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über die Haftanordnung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Die Rechtsbeschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss des Beschwerdegerichts bezüglich eines Haftaufhebungsantrags ist ohne Zulassung statthaft; Die formelle Rechtskraft der Entscheidung über die Haftanordnung kann nicht durch ein Haftaufhebungsverfahren durchbrochen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 426 Abs. 2 S. 1, FamFG § 62 Abs. 1, AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Zurückschiebungshaft, Haftantrag, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Strafverfahren, Rechtskraft

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung festzustellen; Auswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über die Haftanordnung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung festzustellen; Auswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über die Haftanordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 200
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    aa) Zwar ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben, die an einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei prozessualer Überholung zu stellen sind, ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme regelmäßig gegeben (siehe nur BVerfGE 104, 220, 234; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, juris Rn. 8 mwN).

    Dieses rechtliche Interesse erlaubt jedoch nicht die Stellung eines Feststellungsantrags losgelöst von dem jeweils bestehenden Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen; besteht eine solche Möglichkeit, kann von dem Betroffenen erwartet werden, dass er diese wahrnimmt (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, juris aaO).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    Die besonderen Rechtsschutzmöglichkeiten beruhen auf dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen nach einem Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht und hängen nicht von dem konkreten Ablauf des Verfahrens ab (vgl. BVerfGE 104, 220, 235).

    aa) Zwar ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben, die an einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei prozessualer Überholung zu stellen sind, ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme regelmäßig gegeben (siehe nur BVerfGE 104, 220, 234; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    a) Das Fehlen des nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auch für die Zurückschiebung erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Haft, sondern zur Unzulässigkeit des Haftantrags, wenn sich aus ihm oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und der Antrag zu dem Vorliegen des Einvernehmens keine Angaben enthält (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, juris Rn. 7, 10 ff.).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08

    Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    Zwar sind Entscheidungen über die Anordnung der Haft nicht der materiellen Rechtskraft fähig, so dass ein Betroffener den Haftaufhebungsantrag nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen die erstmalige Anordnung der Haft stützen kann (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 129/08, NJW 2009, 299, 300 zu § 10 Abs. 2 FEVG).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    Für diesen Feststellungsantrag kann nichts anderes gelten als für entsprechende Anträge nach Erledigung gegen die Haftanordnung eingelegter Beschwerden, in denen Feststellungsanträge analog § 62 Abs. 1 FamFG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt werden können, ohne dass es einer Zulassung des Rechtsmittels bedarf (std. Rspr.: vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9, 10; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 4).
  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    Diese Berücksichtigung von Einwänden gegen die Haftanordnung bei der Prüfung der Haftaufhebung führt aber nicht dazu, dass die formelle Rechtskraft unterlaufen werden darf (OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; Keidel/Budde, FamFG 16. Aufl., § 62 Rn. 5; offengelassen von KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    Für diesen Feststellungsantrag kann nichts anderes gelten als für entsprechende Anträge nach Erledigung gegen die Haftanordnung eingelegter Beschwerden, in denen Feststellungsanträge analog § 62 Abs. 1 FamFG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellt werden können, ohne dass es einer Zulassung des Rechtsmittels bedarf (std. Rspr.: vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9, 10; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 4).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 136/10

    Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    b) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    b) Die Rechtsbeschwerde ist auch dann ohne Zulassung statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4).
  • KG, 29.08.2008 - 1 W 251/08

    Abschiebehaft: Zulässigkeit der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10
    Diese Berücksichtigung von Einwänden gegen die Haftanordnung bei der Prüfung der Haftaufhebung führt aber nicht dazu, dass die formelle Rechtskraft unterlaufen werden darf (OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; Keidel/Budde, FamFG 16. Aufl., § 62 Rn. 5; offengelassen von KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223).
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).

    Wenn der Betroffene gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG die Aufhebung der Haftanordnung beantragt und sich dieser Antrag nachträglich durch die Entlassung aus der Haft erledigt, besteht die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung bereits vor dem Amtsgericht feststellen zu lassen (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 18; vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16; vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 4; vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7).

    Sofern es dem Betroffenen zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen, kann von ihm erwartet werden, dass er diese wahrnimmt (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 15 und vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16).

    Ist gegen den Beschluss, mit dem die Haft angeordnet worden ist, kein Rechtsmittel eingelegt worden oder ist ein solches Rechtsmittel erfolglos geblieben, kann die Rechtswidrigkeit erst ab dem Zeitpunkt des Haftaufhebungsantrags bei Gerichtfestgestellt werden (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 17 f.; vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16; vom 29. November 2012 - V ZB 170/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Entscheidungen in Freiheitsentziehungssachen erwachsen jedenfalls nicht in materielle Rechtskraft, denn eine sachlich nicht gerechtfertigte Inhaftierung ist zur Verwirklichung der Freiheitsgarantien des Art. 104 GG umgehend zu beenden, ohne dass es darauf ankommt, ob sich die fehlende Berechtigung der Inhaftierung aus neuen Umständen oder daraus ergibt, dass sie nicht hätte angeordnet werden dürfen (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2008 - V ZB 129/08 - InfAuslR 2010, 35 zum FEVG und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10 - FGPrax 2011, 200 zum FamFG).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Daran ändert es nichts, dass schon das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, insoweit nicht in FGPrax 2011, 200, juris Rn. 9).

    Denn die formelle Rechtskraft darf mit einem Feststellungantrag nach § 62 FamFG nicht durchbrochen werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 17).

  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

    War es dem Betroffenen zumutbar und möglich, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen, so kann von ihm erwartet werden, dass er diese auch wahrnimmt (Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143, 144 Rn. 8 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 211 Rn. 15).

    Versäumt der Betroffene die Rechtsmittelfrist, kann die formelle Rechtskraft der Entscheidungen über die Haftanordnung oder die Haftverlängerung durch das Verfahren auf Aufhebung der Haft nicht durchbrochen werden (Senatsbeschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 211 Rn. 17).

    Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung kann nach einer Erledigung durch die Entlassung des Betroffenen aus der Haft mit dem Antrag nach § 62 Abs. 1 FamFG weiter verfolgt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 201, 211 Rn. 7, 8).

  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    Etwas anderes gilt für dieses Verfahren nur dann, wenn die Entscheidung über den Feststellungsantrag die formelle Rechtskraft der Haftanordnung durchbräche (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, Umdruck S. 6; OLG München, FGPrax 2005, 276, 277; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 5; offengelassen von KG, NVwZ-RR 2009, 222, 223 = InfAuslR 2009, 80, 81).

    Eine Sachentscheidung in der Sache über beide von dem Betroffenen gestellten Feststellungsanträge kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil im Gegensatz zu den Entscheidungen über die Anordnung der Haft, die nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, Umdruck S. 6; Beschluss vom 18. September 2009 - V ZB 129/08, NJW 2009, 299, 300 zu § 10 FEVG), der Entscheidung über den Feststellungsantrag in Freiheitsentziehungssachen Bindungswirkung in einem späteren Amtshaftungsprozess zukommt (BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - III ZR 183/05, NVwZ 2006, 960, 961 Rn. 7 zum FEVG).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft (vgl. BGH Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10 - FGPrax 2011, 200 Rn. 9 mwN) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Daran ändert nichts, dass das Beschwerdegericht nicht mehr über die angefochtene Betreuungsanordnung, sondern bereits über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und das Rechtsbeschwerdeverfahren nur noch auf die Überprüfung dieser Entscheidung abzielt (Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 62 FamFG Rn. 8; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 292/10 - veröffentlicht bei juris Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 5).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Deshalb hat der Senat an der bisherigen Rechtsprechung auch unter Geltung von § 426 FamFG festgehalten (Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 17, vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16, vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13 und vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 4).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei

    Allein das rechtliche Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung erlaubt nicht die Stellung eines Feststellungsantrags losgelöst von dem jeweiligen Rechtsschutzsystem, sofern es dem Betroffenen - wie hier - zumutbar und möglich war, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143, 144 Rn. 8 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 15).

    bb) Anders ist es jedoch für die Zeit vom Eingang eines Antrags auf Haftaufhebung gemäß § 426 Satz 1 FamFG an bei dem Gericht, da sich dieser nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen die Anordnung der Haft stützen kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 17 und vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris).

    Hat sich der Antrag auf Haftaufhebung danach (hier durch den Ablauf des Zeitraums, für den die Haftverlängerung angeordnet worden war) erledigt, so kann das Verfahren in der Beschwerdeinstanz mit dem Antrag fortgesetzt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 18, vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris und vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn 12, juris).

  • BGH, 12.02.2020 - StB 36/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht

    Da das Landgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, hängt ihre Zulässigkeit nicht davon ab, ob sie mit dem weiterverfolgten Fortsetzungsfeststellungsantrag - abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 13a Abs. 2 Satz 3 HmbSOG oder des § 62 FamFG - auch ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft wäre (vgl. BGH, Beschlüsse 10 11 vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727; vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, juris Rn. 9; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 70 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 32/12

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10

    Zulässigkeit des Stützens einer beantragten Aufhebung der Haft zur Sicherung der

  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14

    Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei

  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 170/12

    Abschiebungshaftverfahren: Unzulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags bei

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 86/19

    Wirkung der Heilung von Mängeln des Haftantrags auch im Haftaufhebungsverfahren

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 171/13

    Anordnung und Fortdauer von Sicherungshaft zum Zeitpunkt der Asylantragstellung:

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei

  • LG Bochum, 21.02.2018 - 7 T 143/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der

  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 184/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen i.R.e.

  • BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit

  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 145/13

    Erledigung eines Rechtsmittels gegen eine Haftanordnung bei gleichzeitigem Erfolg

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 150/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 115/12

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags nach

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15

    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 161/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 131/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rechtsschutzinteresses an der

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13

    Zurückschiebungshaftsache: Frist für einen Feststellungsantrag bei Erledigung der

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 42/17

    Stützung des Haftaufhebungsantrags auf Einwände gegen die Anordnung der Haft;

  • BGH, 30.04.2020 - StB 37/18

    Rechtmäßigkeit eines Unterbindungsgewahrsams gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 HmbSOG bei

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung

  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 22/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Haft zur Sicherung

  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 25 T 574/16

    Abschiebehaft zur Sicherung der beabsichtigten Überstellung eines Ausländers

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BGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - V ZB 292/10 (https://dejure.org/2011,15413)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - V ZB 292/10 (https://dejure.org/2011,15413)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe (PKHVV) festgelegten Formular nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PKHVV § 1
    Pflicht zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKHVV festgelegten Formular nach der Abschiebung eines Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 292/10
    Ein Betroffener muss grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKHVV festgelegten Formular abgeben oder eine gleichgestellte Unterlage vorlegen (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10).

    Bisher nicht entschieden hat der Senat, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen der Betroffene in dem Staat, in welchen er abgeschoben worden ist, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert ist, sich zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu erklären (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, Rn. 12).

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