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   BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10   

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https://dejure.org/2011,10901
BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10 (https://dejure.org/2011,10901)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - V ZB 299/10 (https://dejure.org/2011,10901)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10 (https://dejure.org/2011,10901)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei unzureichender Überprüfung des einem Ausländer vorgeworfenen Tatbestandes des Untertauchens durch den Haftrichter liegt kein ausreichender Haftgrund vor; Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer vorgeworfenen Tatbestandes des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer vorgeworfenen Tatbestandes des Untertauchens durch den Haftrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10
    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, Rn. 8, juris).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 f. Rn. 14).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 f. Rn. 14).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, das Land H. zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2010 (V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41) entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss.
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10
    Die nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360) und gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • OLG Köln, 04.05.2009 - 17 W 98/09

    Höhe der Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10
    Rechtswidrig wird die Inhaftierung oder die Aufrechterhaltung der Haft erst dann, wenn die Haftunfähigkeit erkennbar ist (OLG München, OLGR 2009, 601, 602).
  • OLG Saarbrücken, 23.05.2019 - 9 W 12/19

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die individueller

    Von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten ist indes nur dann auszugehen, wenn feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts kein sachlicher Grund besteht (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2013, aaO; vom 13. Oktober 2011 - V ZB 299/10, NJW 2012, 319 Rn. 8, und vom 3. Februar 2009 - VIII ZB 114/07, WuM 2009, 186 Rn. 6).

    Verweist der Streitgenosse dagegen auf plausible und schutzwürdige Belange, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Streitgenosse einen eigenen Prozessbevollmächtigten einschalten darf, ohne dass er deshalb kostenrechtliche Nachteile zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011, aaO).

  • VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 139/21

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07 -, juris Rn. 20, vom 10. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 28 und vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 -, juris Rn. 32 ff; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10 -, juris Rn. 10, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15; Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 8; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2022 - XIII ZB 8/20

    Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen

    aa) Die Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen Betroffenen ist rechtswidrig (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8).

    Unterlässt es das Gericht, in die gebotene Sachaufklärung einzutreten, verletzt die (weitere) Freiheitsentziehung den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8; vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7).

  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten

    Denn diese muss der Haftrichter prüfen (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 69/13

    Abschiebungshaft: Haftfortdauer bei Anhaltspunkten für eine Haftunfähigkeit

    Denn die Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft eines erkennbar haftunfähigen Betroffenen ist rechtswidrig (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die die Anordnung von Erzwingungshaft

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07 -, juris Rn. 20, vom 10. Dezember 2007, a. a. O., Rn. 28 und vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 -, juris Rn. 32 ff; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10 -, juris Rn. 10, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 -, juris Rn. 14).
  • LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16

    Anordnung von Sicherungshaft für die Dauer von 3 Monaten

    Die Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil der Betroffene erkennbar haftunfähig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, V ZB 299/10, nachgewiesen bei juris).
  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 79/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebehaft

    Eine solche Rechtsverletzung durch das Gericht kann gemäß §§ 426, 62 Abs. 1 FamFG Gegenstand einer Feststellung sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 8; vom 30. Oktober 2013 - V ZB 69/13, Asylmagazin 2014, 138 Rn. 7; vom 1. Juni 2017 - V ZB 163/15, InfAuslR 2017, 380 Rn. 9; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 426 Rn. 4).
  • LG Bamberg, 07.03.2018 - 3 T 61/18

    Erforderliche Abschiebungshaft wegen unbekanntem Aufenthalt eines Ausländers.

    Allein der Umstand, dass der Betroffene bei einem Abschiebungsversuch in seiner Unterkunft nicht aufgegriffen werden kann, genügt für die Annahme eines Wechsels des Aufenthaltsorts zwar nicht; mit einem einmaligen Nichtantreffen des Betroffenen an einem bestimmten Tag lässt sich ohne weitere Feststellungen ein Wechsel des Aufenthaltsortes nicht belegen (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011, Az. V ZB 299/10, bei juris Rn. 12).
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