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   BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97   

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https://dejure.org/1997,217
BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97 (https://dejure.org/1997,217)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1997 - V ZB 3/97 (https://dejure.org/1997,217)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - V ZB 3/97 (https://dejure.org/1997,217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Protokollierung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Voraussetzungen der Teilungserklärung; Beteiligung des Verwalters im Beschlussanfechtungsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtierender und ausgeschiedener Verwalter als Beteiligter im Beschlußanfechtungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2, § 47
    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 755
  • MDR 1998, 29
  • NZM 1998, 78
  • FGPrax 1998, 15
  • ZMR 1998, 171
  • WM 1998, 292
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    Schon das bisherige Verfahren leidet an einem Mangel, weil die Vorinstanzen den Beteiligten zu 11 nicht ebenso wie in dem - dieselbe Eigentumswohnungsanlage betreffenden Parallelverfahren - V ZB 2/97 - förmlich beteiligt haben.

    Der Verstoß führt, wie der Senat durch Beschluß vom 3. Juli 1997 (V ZB 2/97, WM 1997, 1907) entschieden hat, zur Ungültigkeit der in der Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse.

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    Dies rechtfertigt die Vorlage, weil die Teilungserklärung wegen ihres normähnlichen Charakters und ihres über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehenden Verwendungsbereichs in bezug auf die Vorlagepflicht einer bundesrechtlichen Vorschrift gleichgestellt ist (BGHZ 88, 302, 304; 113, 374, 376).

    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Statthaftigkeitsprüfung gebunden (st. Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92; 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Statthaftigkeitsprüfung gebunden (st. Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92; 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    Denn bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung darf berücksichtigt werden, daß der Verwalter den Anfall der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung ihrer Vertragspflichten gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153; BayObLGZ 1975, 369, 371; 1988, 287, 293; KG, OLGZ 1989, 174, 178 f.; Erman/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 47 Rdn. 11; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 47 Rdn. 6, 9) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Statthaftigkeitsprüfung gebunden (st. Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92; 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    An die Auffassung des vorlegenden Gerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, ist der Senat im Rahmen der Statthaftigkeitsprüfung gebunden (st. Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92; 109, 396, 398; 113, 374, 376; 116, 392, 394).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwaltervergütung; Mehrheitsbeschluß;

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    Denn bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung darf berücksichtigt werden, daß der Verwalter den Anfall der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung ihrer Vertragspflichten gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153; BayObLGZ 1975, 369, 371; 1988, 287, 293; KG, OLGZ 1989, 174, 178 f.; Erman/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 47 Rdn. 11; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 47 Rdn. 6, 9) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
  • KG, 18.08.1993 - 24 W 1386/93

    Aufhebung von Eigentümerbeschlüssen wegen Protokollierungsmängeln; Weitere als

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    Das vorlegende Gericht ist in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (WuM 1993, 709) der Auffassung, die in § 14 Abs. 8 der Teilungserklärung enthaltene Regelung über die Protokollierung gefaßter Beschlüsse sei dahin auszulegen, daß sie keine Gültigkeitsvoraussetzungen für die gefaßten Beschlüsse enthielten, so daß auch ein Verstoß gegen die vorgesehene Form des Protokolls (Unterschrift des Verwalters und von zwei durch die Eigentümerversammlung bestimmte Wohnungseigentümer) kein Anfechtungsgrund sei.
  • BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    Denn bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung darf berücksichtigt werden, daß der Verwalter den Anfall der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung ihrer Vertragspflichten gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153; BayObLGZ 1975, 369, 371; 1988, 287, 293; KG, OLGZ 1989, 174, 178 f.; Erman/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 47 Rdn. 11; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 47 Rdn. 6, 9) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
    Denn bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung darf berücksichtigt werden, daß der Verwalter den Anfall der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung ihrer Vertragspflichten gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153; BayObLGZ 1975, 369, 371; 1988, 287, 293; KG, OLGZ 1989, 174, 178 f.; Erman/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 47 Rdn. 11; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 47 Rdn. 6, 9) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Der Senat hat bereits für eine mit § 14 Abs. 8 der hiesigen Teilungserklärung wörtlich übereinstimmende Regelung entschieden, dass Verstöße hiergegen lediglich einen die Anfechtung eröffnenden Gültigkeitseinwand begründen(Beschl. v. 9. Oktober 1997, V ZB 3/97, NJW 1998, 755, 756; vgl. auch Senat, BGHZ 136, 187, 192) .
  • OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05

    Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im

    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanzen kann jedoch dann auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH FGPrax 1998, 15/16).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 188/05

    Ort der Eigentümerversammlung, Kostenlast des Verwalters

    Auch besteht wegen des Einberufungsmangels, der dem Beteiligten zu 3. anzulasten ist und der zur Beschlussanfechtung geführt hat, Veranlassung, die Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen (Vgl. BGH NJW 1998, 755 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1997 - V ZB 3/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12485
BGH, 18.12.1997 - V ZB 3/97 (https://dejure.org/1997,12485)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1997 - V ZB 3/97 (https://dejure.org/1997,12485)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - V ZB 3/97 (https://dejure.org/1997,12485)
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