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   BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10   

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BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10 (https://dejure.org/2011,9080)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2011 - V ZB 302/10 (https://dejure.org/2011,9080)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10 (https://dejure.org/2011,9080)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über Haftanordnung oder Haftverlängerung nach Versäumung der Rechtsmittelfrist durch das Verfahren auf Aufhebung der Haft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 2, 5; FamFG § 62
    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über Haftanordnung oder Haftverlängerung nach Versäumung der Rechtsmittelfrist durch das Verfahren auf Aufhebung der Haft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags der Behörde ist Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschlüsse vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 und 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8, juris).

    Die für die richterliche Prüfung des Antrags wesentlichen Punkte müssen dazu in der Antragsbegründung angesprochen werden (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 9, juris).

    Diesem Begründungsgebot wird nicht entsprochen, wenn die Behörde ohne jede Erläuterung - Abschiebungshaft bis zur jeweils höchstzulässigen Dauer beantragt (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 14, juris).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    War es dem Betroffenen zumutbar und möglich, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen, so kann von ihm erwartet werden, dass er diese auch wahrnimmt (Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143, 144 Rn. 8 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 211 Rn. 15).

    Versäumt der Betroffene die Rechtsmittelfrist, kann die formelle Rechtskraft der Entscheidungen über die Haftanordnung oder die Haftverlängerung durch das Verfahren auf Aufhebung der Haft nicht durchbrochen werden (Senatsbeschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 211 Rn. 17).

    Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung kann nach einer Erledigung durch die Entlassung des Betroffenen aus der Haft mit dem Antrag nach § 62 Abs. 1 FamFG weiter verfolgt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 201, 211 Rn. 7, 8).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    Ein Haftantrag der beteiligten Behörde ist nur dann zulässig, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an seine Begründung entspricht (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 8).

    Der Feststellungsantrag ist in dem genannten Umfang begründet, weil der Verstoß gegen Art. 104 Abs. 1 GG nach einer Inhaftierung auf Grund eines unzulässigen Haftantrags nicht mehr rückwirkend geheilt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 19; vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, Rn. 7, juris und vom 15. September 2011 - V ZB 136/11 Rn. 8, juris).

  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    bb) Die Zurückweisung eines Aufhebungsantrags nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG verletzt den Betroffenen auch dann in seinen Rechten, wenn seit der Haftanordnung zwar keine neuen Umstände eingetreten sind, die Haft oder deren Verlängerung aber nicht hätten angeordnet werden dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    Ein Haftantrag der beteiligten Behörde ist nur dann zulässig, wenn er den gesetzlichen Anforderungen an seine Begründung entspricht (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 8).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    Da die Abschiebungshaft nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig ist, aber nicht als Beugehaft angeordnet oder aufrechterhalten werden darf (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 22), kommt es allein darauf an, welche Zeit bis zum Eingang des Heimreisedokuments, um dessen Beschaffung sich die Ausländerbehörde bemühen muss, und für die Abwicklung einer Rückführung nach Art. 4 des o. g. Protokolls voraussichtlich noch benötigt wird.
  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags der Behörde ist Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschlüsse vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 und 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8, juris).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    War es dem Betroffenen zumutbar und möglich, eine von der Verfahrensordnung bereitgestellte Rechtsschutzmöglichkeit zu ergreifen, so kann von ihm erwartet werden, dass er diese auch wahrnimmt (Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143, 144 Rn. 8 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 211 Rn. 15).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    Der Feststellungsantrag ist in dem genannten Umfang begründet, weil der Verstoß gegen Art. 104 Abs. 1 GG nach einer Inhaftierung auf Grund eines unzulässigen Haftantrags nicht mehr rückwirkend geheilt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 19; vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, Rn. 7, juris und vom 15. September 2011 - V ZB 136/11 Rn. 8, juris).
  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10
    Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung kann nach einer Erledigung durch die Entlassung des Betroffenen aus der Haft mit dem Antrag nach § 62 Abs. 1 FamFG weiter verfolgt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 201, 211 Rn. 7, 8).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 133/10

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft auf der Grundlage eines

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Deshalb hat der Senat an der bisherigen Rechtsprechung auch unter Geltung von § 426 FamFG festgehalten (Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 17, vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16, vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13 und vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 4).
  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 115/12

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags nach

    Insbesondere ist nicht erforderlich, dass neue Umstände eingetreten sind; der Antrag kann auch - wie hier - darauf gestützt werden, dass die Haft von vornherein nicht hätte angeordnet werden dürfen (näher Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13).

    Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Haftaufhebungsantrags kann nach der Erledigung durch die Haftentlassung gemäß § 62 Abs. 1 FamFG mit dem Ziel weiter verfolgt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 7 f.; vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12).

  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 170/12

    Abschiebungshaftverfahren: Unzulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags bei

    Insbesondere ist nicht erforderlich, dass neue Umstände eingetreten sind; der Antrag kann auch - wie hier - darauf gestützt werden, dass die Haft von vornherein nicht hätte angeordnet werden dürfen (näher Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 214/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13).

    Auch kann die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Haftaufhebungsantrags nach der Erledigung durch die Haftentlassung gemäß § 62 Abs. 1 FamFG mit dem Ziel weiter verfolgt werden, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 7 f.; vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12).

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen;

    1. a) Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG mit dem Antrag statthaft, entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung seines Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12; Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6).

    Die Zurückweisung eines Antrags auf Haftaufhebung verletzt den Betroffenen u. a. dann in seinen Rechten, wenn die Haft schon nicht hätte angeordnet werden dürfen, weil es an einem zulässigen, den Begründungsanforderungen des § 417 Abs. 2 FamFG entsprechenden Haftantrag fehlte (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 14).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

    Sie ist ferner statthaft mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG festzustellen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 7 f.; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 12).
  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 47/12

    Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung bei Fehlen eines zulässigen

    Das gilt auch hinsichtlich der notwendigen Haftdauer (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn. 16, juris; Beschluss vom 2. Februar 2011 - V ZB 190/11, Rn. 8, juris).

    Da die Abschiebungshaft nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig ist, nicht aber als Beugehaft angeordnet oder aufrechterhalten werden darf (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173, Rn. 22; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn. 17, juris), kommt auch in einem solchen Fall eine Verlängerung der Haft nur um den Zeitraum in Betracht, der für die - dem Beschleunigungsgebot unterliegende - Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung erforderlich ist.

  • LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21
    Die Zurückweisung eines Aufhebungsantrags nach § 426 Abs. 2 S. 1 FamFG verletzt den Betroffenen auch dann in seinen Rechten, wenn seit der Haftanordnung zwar keine neuen Umstände eingetreten sind, die Haft oder deren Verlängerung aber nicht hätten angeordnet werden dürfen (vgl. statt vieler: BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - V ZB 302/10 -, Rn. 13, juris).

    Die für die richterliche Prüfung des Antrags wesentlichen Punkte müssen dazu in der Antragsbegründung angesprochen werden (BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - V ZB 302/10 -, Rn. 14 f., juris).

  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 184/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen i.R.e.

    Auf die Einwände gegen die Anordnung der Haft konnte der Haftaufhebungsantrag auch gestützt werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 17; Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, juris Rn. 16; Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 13; Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 4).
  • BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit

    Sie ändert nichts daran, dass während des Haftvollzugs jederzeit ein Antrag auf Haftaufhebung gestellt werden kann (vgl. näher Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, juris Rn. 10 ff.).
  • BGH, 08.10.2014 - V ZB 115/13

    Verstoß einer Inhaftierung gegen Art. 16 Abs. 1 S. 1 RL 2008/115/EG

    Seine Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung kann er nach einer Erledigung durch die Entlassung des Betroffenen aus der Haft mit dem Antrag nach § 62 Abs. 1 FamFG weiter verfolgen, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn. 12, juris; Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 5/14, Rn. 7, juris).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 42/17

    Stützung des Haftaufhebungsantrags auf Einwände gegen die Anordnung der Haft;

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei

  • LG Paderborn, 25.07.2017 - 5 T 186/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses im

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