Rechtsprechung
BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 294 ZPO, § 765a ZPO, § 1093 BGB
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des Schuldners oder eines nahen Angehörigen - Wolters Kluwer
Im Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO muss behauptete Suizidgefahr vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht werden; Glaubhaftmachung einer Suizidgefahr als Voraussetzung für die Gewährung von Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Glaubhaftmachung einer Suizidgefahr als Voraussetzung für die Gewährung von Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung aus Grundschuld an Eigentumswohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Vollstreckungsschutz bei Suizidgefährdung des Angehörigen
Verfahrensgang
- AG Bocholt, 18.08.2008 - 9 K 37/09
- AG Bocholt, 18.08.2010 - 9 K 37/09
- LG Münster, 25.11.2010 - 5 T 661/10
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10
- BGH, 12.05.2011 - V ZB 313/10
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11
Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden …
Im Rahmen dieser gegebenenfalls vorzunehmenden Abwägung ist dann zugleich zu prüfen, ob der Gefahr nicht auf andere Weise als durch die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und eine vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007, a.a.O.;… BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010, a.a.O.;… vom 7. Oktober 2010, a.a.O.;… vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 169;… vom 16. Dezember 2010, a.a.O.;… vom 17. Februar 2011, a.a.O., S. 1000 und vom 31. März 2011 - V ZB 313/10 -, juris, Rn. 18).Das reicht aus, um nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 167 ff. und vom 31. März 2011, a.a.O., Rn. 2 und 16) den zivilprozessualen Substantiierungsanforderungen zu genügen.
Insbesondere ist der Schuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder verpflichtet, das Gericht bereits durch seinen Vortrag davon zu überzeugen, dass eine konkrete Suizidgefahr bestehe, noch muss er diese Gefahr durch Beibringung von Attesten nachweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 168;… vom 16. Dezember 2010, a.a.O.;… vom 17. Februar 2011, a.a.O. und vom 31. März 2011, a.a.O., Rn. 14); die Richtigkeit einer schlüssigen Behauptung muss sich vielmehr - wie auch sonst in Verfahren, die nach der Zivilprozessordnung durchzuführen sind - im Rahmen der Beweisaufnahme erweisen (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Februar 2011, a.a.O.).
Bestehen, wie hier, hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer konkreten Suizidgefahr, ist das Gericht - da es die Ernsthaftigkeit dieser Gefahr mangels eigener medizinischer Sachkunde ohne sachverständige Hilfe in aller Regel nicht beurteilen kann - regelmäßig gehalten, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu entsprechen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010, a.a.O.;… vom 17. Februar 2011, a.a.O. und vom 31. März 2011, a.a.O., Rn. 18).
- BGH, 01.12.2011 - V ZB 186/11
Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an den gleich- oder vorrangigen Gläubiger …
Entscheidend ist vielmehr, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 313/10, WuM 2011, 533). - LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer …
Der Schuldner ist weder verpflichtet, das Gericht bereits durch seinen Vortrag davon zu überzeugen, dass eine konkrete Suizidgefahr besteht, noch muss er diese Gefahr durch die Beibringung von Attesten nachweisen ( BGH WuM 2011, 533; BGH NZM 2011, 167 ). - BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19
Aussetzung einer Vollstreckung nach Rechtsbeschwerde; Zwangsversteigerung eines …
Der auf Tatsachen gestützte Einwand des Schuldners, ihm oder einem nahen Angehörigen drohe bei Fortsetzung des Verfahrens die Gefahr der Selbsttötung, ist stets zu berücksichtigen; er kann es erfordern, dass den damit verbundenen Beweisangeboten besonders sorgfältig nachgegangen wird (…vgl. BVerfG, NJW 2019, 2012 Rn. 20; Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 313/10, WuM 2011, 533 Rn. 14). - LG Memmingen, 20.05.2015 - 44 T 510/15
Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch überfüllten Sitzungssaal
Soweit der Rügeführer unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31.03.2011 (Beschluss, V ZB 313/10) vorträgt, der Schuldner sei zum Beleg der in dem Schuldnerschutzantrag vorgetragenen Beeinträchtigungen nicht zur Vorlage medizinischer Gutachten verpflichtet gewesen, sondern es sei Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, die vorgetragene Gefährdung für Leib und Leben beispielsweise durch Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens zu überprüfen, wäre diese Stellungnahme nicht geeignet gewesen, eine andere Entscheidung des Beschwerdegerichts zu begründen.
Rechtsprechung
BGH, 12.05.2011 - V ZB 313/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Korrektur eines Beschlusses hinsichtlich Rubrum und Tenor wegen offenbarer Unrichtigkeit; Korrekturbeschluss hinsichtlich Rubrum und Tenor wegen offenbarer Unrichtigkeit
- rechtsportal.de
ZPO § 319
Korrekturbeschluss hinsichtlich Rubrum und Tenor wegen offenbarer Unrichtigkeit - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung
Verfahrensgang
- AG Bocholt, 18.08.2008 - 9 K 37/09
- AG Bocholt, 18.08.2010 - 9 K 37/09
- LG Münster, 25.11.2010 - 5 T 661/10
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10
- BGH, 12.05.2011 - V ZB 313/10