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   BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15   

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https://dejure.org/2016,29074
BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15 (https://dejure.org/2016,29074)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 (https://dejure.org/2016,29074)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15 (https://dejure.org/2016,29074)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 EGRL 115/2008, § 58 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 59 AufenthG, § 417 Abs 2 Nr 5 FamFG
    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als Vollstreckungsvoraussetzung; Heilung des Begründungsmangels im Beschwerdeverfahren

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 AufenthG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 71 FamFG, § 62 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 AufenthG, Richtlinie 2008/115/EG, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 59 AufenthG, § 417 Abs. 2 Nr. 5 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 417 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer dem Haftrichter nachzuweisenden Rückkehrentscheidung bei einer auf Grund illegaler Einreise kraft Gesetzes vollziehbaren Ausreisepflicht

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als Vollstreckungsvoraussetzung; Heilung des Begründungsmangels im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer dem Haftrichter nachzuweisenden Rückkehrentscheidung bei einer auf Grund illegaler Einreise kraft Gesetzes vollziehbaren Ausreisepflicht

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als Vollstreckungsvoraussetzung; Heilung des Begründungsmangels im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Abschiebung ohne Rückkehrentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Dafür bedarf es einer dem Haftrichter nachzuweisenden Rück-kehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie, die  - soweit die Ausreisepflicht nicht bereits durch einen Verwaltungsakt begründet worden ist - regelmäßig durch die Androhung der Abschiebung nach § 59  AufenthG erfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027 Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 9; Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 17; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 64/14, InfAuslR 2015, 60 Rn. 6).

    aa) Das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung gehört zu den von dem Haftrichter bei der Anordnung der Abschiebungshaft zu prüfenden Vollstreckungsvoraussetzungen (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 9; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 7).

    Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer Abschiebungsandrohung gegen den Betroffenen an sich vorlägen und die Ausländerbehörde auch beabsichtigt, eine solche Verfügung zu erlassen (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013  - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 11; Beschluss vom 12. Juli 2013  - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 18).

  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12

    Abschiebungshaftsache: Vorbereitungshaftanordnung ohne vorherige Androhung der

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Dafür bedarf es einer dem Haftrichter nachzuweisenden Rück-kehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie, die  - soweit die Ausreisepflicht nicht bereits durch einen Verwaltungsakt begründet worden ist - regelmäßig durch die Androhung der Abschiebung nach § 59  AufenthG erfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027 Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 9; Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 17; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 64/14, InfAuslR 2015, 60 Rn. 6).

    Fehlt es an einer Androhung der Abschiebung, darf die Haft zu deren Sicherung wegen Fehlens einer Vollstreckungsvoraussetzung grundsätzlich nicht angeordnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2013  - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 18).

    Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer Abschiebungsandrohung gegen den Betroffenen an sich vorlägen und die Ausländerbehörde auch beabsichtigt, eine solche Verfügung zu erlassen (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013  - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 11; Beschluss vom 12. Juli 2013  - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 18).

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13

    Zulässigkeit der Anordnung von Zurückschiebungshaft gegenüber einem ukrainischen

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013  - V ZB 11/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 4 mwN).

    Das setzt jedoch voraus, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, sich zu den von der Behörde ergänzten Ausführungen zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Haftanordnung vor dem Beschwerdegericht zu äußern und persönlich dazu Stellung zu nehmen (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 25; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 162/12

    Zurückschiebungshaft für einen Drittstaater wegen Asylantragstellung in einem

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Ohne einen zulässigen Haftantrag der Behörde darf der Richter die beantragte Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen (Senat,  Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 6 mwN).

    Ein Begründungsmangel im Haftantrag kann - wenn auch nur mit Wirkung für die Zukunft (zur Unmöglichkeit einer rückwirkenden Heilung, vgl. Senat,  Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9) - allerdings im Beschwerdeverfahren grundsätzlich behoben werden (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 23).

  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 11/13

    Verletzung der Rechte eines Asylbewerbers durch die Haftanordnung wegen Fehlens

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013  - V ZB 11/13, juris Rn. 7; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 4 mwN).

    Das setzt jedoch voraus, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, sich zu den von der Behörde ergänzten Ausführungen zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Haftanordnung vor dem Beschwerdegericht zu äußern und persönlich dazu Stellung zu nehmen (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 25; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Das setzt jedoch voraus, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, sich zu den von der Behörde ergänzten Ausführungen zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Haftanordnung vor dem Beschwerdegericht zu äußern und persönlich dazu Stellung zu nehmen (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 25; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11

    Anforderungen an die Sicherungshaft i.R.e. Abschiebung

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Ein Begründungsmangel im Haftantrag kann - wenn auch nur mit Wirkung für die Zukunft (zur Unmöglichkeit einer rückwirkenden Heilung, vgl. Senat,  Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9) - allerdings im Beschwerdeverfahren grundsätzlich behoben werden (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 23).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2  FamFG auch dann ohne Zulassung statthaft, wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat  (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5) und im Übrigen nach § 71 FamFG zulässig.
  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 64/14

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    Dafür bedarf es einer dem Haftrichter nachzuweisenden Rück-kehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie, die  - soweit die Ausreisepflicht nicht bereits durch einen Verwaltungsakt begründet worden ist - regelmäßig durch die Androhung der Abschiebung nach § 59  AufenthG erfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027 Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 9; Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 17; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 64/14, InfAuslR 2015, 60 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 18/14

    Vorliegen der für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15
    aa) Das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung gehört zu den von dem Haftrichter bei der Anordnung der Abschiebungshaft zu prüfenden Vollstreckungsvoraussetzungen (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 9; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

  • BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen einer Zurückschiebung nach

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    a) Die Abschiebungsandrohung muss in ihrer Ausgestaltung den Anforderungen der Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - Rückführungsrichtlinie / RFRL gerecht werden, denn in deren Anwendungsbereich ist die Abschiebungsandrohung die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL (BVerwG, Urteile vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, InfAuslR 2018, 329 Rn. 24 und vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98 und vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung gehört zwar zu den Vollstreckungsvoraussetzungen, die nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG in dem Haftantrag darzulegen sind (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10).

    Er muss deshalb prüfen, ob sie vorliegt (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 9).

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft, auch wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 5 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5); dies gilt auch, wenn das Beschwerdegericht den Feststellungsantrag als unzulässig verworfen hat.

    Fehlt es an Angaben der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 9 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 4 mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 11 S 2776/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermächtigungsgrundlage; Unionsrechtswidrigkeit;

    Darüber hinaus ist die von dem Beklagten verfügte Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL (BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17

    Haftantrag zur Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen

    Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10 mwN).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

  • LG Düsseldorf, 20.10.2017 - 25 T 295/17 T 296/17
    Fehlt es an dem Vortrag der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (BGH Beschluss vom 14.07.2016, V ZB 32/15; Beschluss vom 30.10.2013, V ZB 29/13; Beschluss vom 16.05.2013, V ZB 11/13).

    Es genügt aber nicht, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Abschiebungsandrohung beziehungsweise einer anderen Rückkehrentscheidung gegen den Betroffenen an sich vorlägen und die Ausländerbehörde auch beabsichtigt, eine solche Verfügung noch zu erlassen (BGH Beschluss vom 14.07.2016, V ZB 32/15).

    Eine nachträgliche Behebung des Begründungsmangels nach Entlassung des Betroffenen aus der Haft kommt nicht in Betracht (vgl. BGH Beschluss vom 14.07.2016, V ZB 32/15).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 11 S 2125/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung der Ausreisepflicht gegenüber

    Diese muss in ihrer Ausgestaltung auch den Anforderungen der Rückführungsrichtlinie gerecht werden, denn in deren Anwendungsbereich ist die Abschiebungsandrohung die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL (BVerwG, Urteile vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, InfAuslR 2018, 329 Rn. 24 und vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98 und vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18

    Aufenthaltserlaubnis; Streitwert

    Unerheblich ist zunächst, dass die Illegalität des Aufenthalts erst mit der Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (vgl. §§ 81 Abs. 4 Satz 1, 50 Abs. 1, 58 Abs. Abs. 2 Satz 2, 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) entstanden ist und in dem Bescheid auch die Abschiebungsandrohung, die eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL darstellt (BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, Rn. 24 juris; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98 und vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284), verfügt worden ist.
  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Fehlt es daran, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt ( BGH InfAuslR 2016, 432; BGH InfAuslR 2014, 99; BGH Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13 - ).
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

    Einer Zulassung des Rechtsmittels bedarf es auch dann nicht, wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 5 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

  • VG Karlsruhe, 20.08.2019 - A 19 K 5742/17

    Verstoß gegen die in der "Gnandi-Entscheidung" des EuGH festgelegten

  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
  • LG Paderborn, 20.02.2018 - 5 T 32/18

    Anordnung von Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung eines Betroffenen

  • LG Bamberg, 24.10.2017 - 3 T 190/17

    Abschiebungshaft, Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung, Wiedereinreise,

  • VG Stade, 18.05.2021 - 1 A 3880/17

    Côte d'Ivoire: Fehlendes Rechtschutzbedürfnis bei Anfechtung der

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