Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.02.2011

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   BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10   

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BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10 (https://dejure.org/2012,7243)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - V ZB 320/10 (https://dejure.org/2012,7243)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - V ZB 320/10 (https://dejure.org/2012,7243)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 AufenthG, § 62a AufenthG, § 72 Abs 4 S 1 AufenthG, § 95 Abs 1 AufenthG, Art 2 Abs 2 S 2 GG
    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Haftverlängerung wegen Personalknappheit

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Abschiebungshaft ohne Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der Abschiebung des Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, FamFG § 70 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1, GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, GG Art. 103 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit, Überlastung, Polizei, Freiheitsgrundrecht, Atommülltransport, außerordentlicher Geschäftsanfall

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Haftverlängerung wegen Personalknappheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Abschiebungshaft ohne Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der Abschiebung des Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    Liegt die Zustimmung nicht vor, sind die Anordnung und der Vollzug einer nur zur Sicherung der Abschiebung zulässigen Haft nach § 62 Abs. 2 AufenthG aF (jetzt § 62 Abs. 3) rechtswidrig und verletzen den Ausländer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 8, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 145 Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 14 f. - std.

    In diesem Zeitpunkt war ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, wofür die polizeiliche Vernehmung des Betroffenen als Beschuldigten wegen des Verdachts einer Straftat nach § 95 Abs. 1 AufenthG ausreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 10).

    bb) Ob dies - wie die Rechtsbeschwerde meint - bereits zu einer von Amts wegen zu beachtenden Unzulässigkeit des Haftantrags führte, was voraussetzt, dass sich aus dem Haftantrag oder den beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass gegen den Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 7), kann hier dahinstehen.

    Die Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft hängt nicht von solchen Zufälligkeiten im Ablauf eines Ermittlungsverfahrens ab (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 150 Rn.17).

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    Die Verletzung des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist nämlich, wenn sie im Rechtsbeschwerdeverfahren gerügt wird, unabhängig davon zu berücksichtigen, ob der Richter bei der Anordnung der Abschiebungshaft Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Prüfung hatte oder ob die den Haftantrag stellende Behörde es pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf das schwebende Ermittlungsverfahren hinzuweisen (Senatsbeschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4).

    b) Eine - wegen Fehlens des erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Staatsanwaltschaft - zunächst rechtswidrige Haft kann jedoch (mit Wirkung für den weiteren Vollzug) rechtmäßig werden, wenn die Strafverfolgungsbehörde ihre Zustimmung nach der Haftanordnung erteilt und dem Betroffenen auch zu dieser Haftvoraussetzung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG das rechtliche Gehör gewährt wird (Senatsbeschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4).

  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    Unwägbarkeiten im Hinblick auf die Umstände, die zur Durchführung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme ausgeräumt werden müssen, können nicht hingenommen werden, wenn sie - wie es bei der Einholung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft der Fall ist - von deutschen Behörden zu beherrschen sind (Senatsbeschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, Rn. 8, juris).

    Ist die Einholung der Zustimmung der Staatsanwaltschaft - auch unter Einschaltung des Bereitschaftsdienstes - ausnahmsweise nicht möglich, kommt allein die Anordnung einer kurzzeitigen vorläufigen Ingewahrsamnahme nach § 427 FamFG in Betracht (Senatsbeschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, aaO).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    Liegt die Zustimmung nicht vor, sind die Anordnung und der Vollzug einer nur zur Sicherung der Abschiebung zulässigen Haft nach § 62 Abs. 2 AufenthG aF (jetzt § 62 Abs. 3) rechtswidrig und verletzen den Ausländer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 8, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 145 Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 14 f. - std.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    a) Die Ausländerbehörde hat die Abschiebung gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung zu betreiben, damit die Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt bleibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    Die Rechtsbeschwerde, die gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4) und auch im Übrigen zulässig (§ 71 FamFG) ist, hat Erfolg, weil der Betroffene durch die Anordnung und den Vollzug der Abschiebungshaft in seinem Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) verletzt worden ist.
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    a) Die Ausländerbehörde hat die Abschiebung gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung zu betreiben, damit die Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt bleibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    Bei der Umsetzung der Abschiebung steht ihr allerdings ein organisatorischer Spielraum zu (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 13, juris).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    Liegt die Zustimmung nicht vor, sind die Anordnung und der Vollzug einer nur zur Sicherung der Abschiebung zulässigen Haft nach § 62 Abs. 2 AufenthG aF (jetzt § 62 Abs. 3) rechtswidrig und verletzen den Ausländer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 8, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 145 Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 14 f. - std.
  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03

    Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10
    Angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Freiheitsgrundrechts (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) vermag eine nicht nur ganz kurzfristige Überlastung der zuständigen Stelle einen weiteren Vollzug der Haft selbst dann nicht zu legitimieren, wenn sie auf einem außerordentlichen Geschäftsanfall beruht (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2895, 2896 - zur Untersuchungshaft).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

    Deshalb es ist es unerheblich, aus welchen Gründen das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft fehlt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, NVwZ 2011, 767 Rn. 16; Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 320/10, InfAuslR 2012, 225 Rn. 11).

    Die Heilung tritt aber nur mit Wirkung für den weiteren Vollzug und nur unter der zwingenden weiteren Voraussetzung ein, dass der Betroffene zu dieser Haftvoraussetzung persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NVwZ 2012, 62 Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 320/10, InfAuslR 2012, 225 Rn. 12).

  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

    Angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Freiheitsgrundrechts (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) vermag eine nicht nur ganz kurzfristige Überlastung der zuständigen Stellen einen weiteren Vollzug der Haft selbst dann nicht zu legitimieren, wenn sie auf einem außerordentlichen Geschäftsanfall beruht (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2895, 2896 zur Untersuchungshaft; Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 320/10, InfAuslR 2012, 225 Rn. 17).
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 85/20

    Rechtmäßige Anordnung von Haft zur Sicherung einer Abschiebung

    bb) Ohne Erfolg verweist die Rechtsbeschwerde in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2012 (V ZB 320/10, InfAuslR 2012, 225 Rn. 16 f.; s.a. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - V ZB 28/18, juris Rn. 8), wonach es der Ausländerbehörde nicht erlaubt ist, wegen einer Überlastung der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen staatlichen Stelle den Ausländer länger als für eine Abschiebung unbedingt erforderlich in Haft zu halten.
  • LG Düsseldorf, 17.07.2014 - 25 T 399/14

    Begründungsanforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft; Ablauf der erlaubten

    Einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung schließt das Beschleunigungsgebot jedoch nicht aus (BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 56/10; BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 320/10).
  • LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 25 T 112/14

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Abschiebehaft; Anforderungen an eine

    Einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung schließt das Beschleunigungsgebot jedoch nicht aus (BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 56/10 Juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 320/10 Juris Rn. 14.
  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 25 T 574/16

    Abschiebehaft zur Sicherung der beabsichtigten Überstellung eines Ausländers

    Einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung schließt das Beschleunigungsgebot jedoch nicht aus (BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 56/10 Juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 320/10 Juris Rn. 14.
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   BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10   

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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für einen Ausländer nach Abschiebung in sein Heimatland bei Nichteinreichung des Formulars zu den Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PKH-VV § 1
    Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für einen Ausländer nach Abschiebung in sein Heimatland bei Nichteinreichung des Formulars zu den Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10
    a) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123; 108, 341, 347).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10
    Diesen Anforderungen ist auch bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, die die Situation einer unbemittelten Person weitgehend der Situation eines Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes angleichen soll, zu beachten (vgl. BVerfGE 67, 245, 248).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10
    a) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123; 108, 341, 347).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den im Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsmittelverfahren darf ihm nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 81, 123, 129).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10
    a) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123; 108, 341, 347).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2010 (V ZB 214/10, FamRZ 2011, 104 [nur Leitsatz]) entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKH-VV festgelegten Formular abgeben oder eine gleichgestellte Unterlage vorlegen muss.
  • BGH, 21.05.2015 - V ZA 27/14

    Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Einreichung dieser Erklärung (oder einer gleichwertigen Bescheinigung des Aufenthaltsstaats) grundsätzlich auch nach erfolgter Abschiebung erforderlich; die Bezugnahme auf die in der Beschwerdeinstanz eingereichte Erklärung reicht nicht aus, wenn sich - wie hier - infolge der Abschiebung die Verhältnisse geändert haben (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 320/10, juris Rn. 7).

    Besondere Gründe, die den Betroffenen an dem Nachweis hindern könnten (dazu Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 12; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 320/10, juris Rn. 11), hat dieser nicht dargelegt.

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