Rechtsprechung
BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ablauf der Begründungsfrist - Berufungseinlegung per Telefax - Wiedereinsetzung - Sofortige Beschwerde - Verschulden bei Berufungseinlegung - Dauer einer Telefaxmitteilung
- Judicialis
ZPO § 519 b Abs. 2
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233; ZPO § 519
Glaubhaftmachung einer schuldlosen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Störung der Faxübertragung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
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Fristwahrung per Telefax - BGH: Nicht vorschnell aufgeben, sonst keine Wiedereinsetzung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 916
- VersR 2003, 87
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder …
a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung gestützt, hat das Gericht die zum Vergleich vorgelegten Sendeberichte zu würdigen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916).Diese Begründung steht mit den im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2001 (V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916) aufgestellten Grundsätzen nicht in Einklang und verkürzt den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG), was die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO eröffnet (vgl. BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
geltend gemacht hat, hätte das Berufungsgericht nach dem Beschluß vom 1. Februar 2001 aaO prüfen müssen, ob die mit dem Wiedereinsetzungsantrag und später zur Glaubhaftmachung (§ 236 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO) vorgelegten Sendeberichte nach Art und Empfänger der Sendungen mit der hier maßgeblichen Sendung vergleichbar sind.
- OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19
Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes
Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916;… vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4;… vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8;… vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9). - BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte …
Bedient er sich für die Übersendung eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung bei Fristende zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916 unter II 2;… vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 5;… vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 8; jeweils mwN).
- BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03
Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer …
Insbesondere hat der Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, daß unter normalen Umständen mit ihrem Abschluß vor 0.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, Beschluß vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95, NJW 1996, 2857 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916, vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525). - BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13
Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax: …
Bedient sich der Verfahrensbevollmächtigte für die Übersendung des Schriftsatzes eines Telefaxgeräts, hat er das seinerseits Erforderliche getan, wenn er bei Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekter Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit dem Abschluss der Übertagung bei Fristende zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916). - BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der …
b) Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916;… vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4;… vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8;… vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9). - BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis zum Ablauf der Frist zu rechnen ist (BVerfG, NJW 1996, 2857 f.; NJW 2001, 3473, 3474; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916;… Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 9). - BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Zwar weist die Rechtsbeschwerde zutreffend darauf hin, dass der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan hat, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (…BGH Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - juris Rn. 4 und vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - NJW-RR 2001, 916). - BAG, 11.07.2013 - 2 AZB 6/13
Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Er hatte - um ca. 20.00 Uhr - so rechtzeitig mit der Übermittlung der Berufungsschrift begonnen, dass unter normalen Umständen mit deren Zugang bis 24 Uhr zu rechnen war (vgl. BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - zu B II 2 der Gründe; BGH 30. September 2003 - X ZB 48/02 - zu II 2 c der Gründe; 1. Februar 2001 - V ZB 33/00 - zu II 2 der Gründe) . - OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein - …
Auch wenn die Sorgfaltsanforderungen dabei nicht überspannt werden dürfen und die Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Erstellung und Übermittlung der Berufungsbegründung die ihr dafür eingeräumte Frist ausschöpfen durfte, musste sie jedoch für den Fall sehr später Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes sicherstellen, dass diese auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; OLG Naumburg JurBüro 2011, 149).Übermittelt der Rechtsanwalt eine Berufungsbegründungsschrift per Telefax an das Gericht, hat er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung unternommen, wenn er mit dem Übermittlungsvorgang so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen, normalen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr hätte gerechnet werden können (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; JurBüro 2009, 168).
- OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12
Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten …
- BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
Zuzurechnendes Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Hinreichende …
- BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02
Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der …
- BGH, 09.11.2004 - X ZA 5/04
Verspätete Übermittlung eines Telefaxes wegen nicht hinreichend rechtzeitiger …
- OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
Ingangsetzung der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil trotz unterbliebener …
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485
Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien
- OLG Dresden, 05.12.2012 - 4 U 1590/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …
- OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2010 - 2 LA 24/10
Fristeinhaltung mit Telefax
- OLG Dresden, 15.12.2011 - 1 U 1080/11
Verfahrensrecht - "OK"-Vermerk auf Sendebericht allenfalls Versendungsnachweis!
- LAG Köln, 28.10.2021 - 8 Sa 431/21
OK-Vermerk kein Beweis für Zugang eines Faxes; Nachweis des Widerrufs eines …