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   BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11   

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https://dejure.org/2011,4242
BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11 (https://dejure.org/2011,4242)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - V ZB 36/11 (https://dejure.org/2011,4242)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11 (https://dejure.org/2011,4242)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 5 AufenthG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG, § 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG
    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels: Hinweispflichten der Ausländerbehörde; zusätzlicher Haftgrund der Entziehungsabsicht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweis der Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht des Aufenthaltswechsels und die mit einem Unterlassen verbundenen Folgen ist Voraussetzung des Haftgrundes gem. § 62 Abs. 2 AufenthG; Hinweis der Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht des Aufenthaltswechsels und die mit ...

  • rewis.io

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels: Hinweispflichten der Ausländerbehörde; zusätzlicher Haftgrund der Entziehungsabsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels: Hinweispflichten der Ausländerbehörde; zusätzlicher Haftgrund der Entziehungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis der Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht des Aufenthaltswechsels und die mit einem Unterlassen verbundenen Folgen als Voraussetzung des Haftgrundes gem. § 62 Abs. 2 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 254
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel begründet in diesem Fall die Vermutung, dass die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11 Rn. 8, juris; Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZB 19/93, NJW 1993, 3069, 3070 zu § 57 Abs. 2 AuslG).

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011- V ZB 16/11 Rn. 8, juris; OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR München 2007, 144, 145; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44 a.E.).

    Bei der Anwendung der Vorschrift ist zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der in Ausnahmefällen dazu führt, dass die Vermutung widerlegt werden kann (BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344 zu § 57 Abs. 2 AuslG; insoweit unzutreffend Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11 Rn. 8, juris, im Anschluss an den Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZB 19/93, NJW 1993, 3069, 3070 zu § 57 Abs. 2 AuslG).

  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel begründet in diesem Fall die Vermutung, dass die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11 Rn. 8, juris; Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZB 19/93, NJW 1993, 3069, 3070 zu § 57 Abs. 2 AuslG).

    Bei der Anwendung der Vorschrift ist zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der in Ausnahmefällen dazu führt, dass die Vermutung widerlegt werden kann (BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344 zu § 57 Abs. 2 AuslG; insoweit unzutreffend Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11 Rn. 8, juris, im Anschluss an den Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZB 19/93, NJW 1993, 3069, 3070 zu § 57 Abs. 2 AuslG).

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Bei der Anwendung der Vorschrift ist zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der in Ausnahmefällen dazu führt, dass die Vermutung widerlegt werden kann (BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344 zu § 57 Abs. 2 AuslG; insoweit unzutreffend Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11 Rn. 8, juris, im Anschluss an den Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZB 19/93, NJW 1993, 3069, 3070 zu § 57 Abs. 2 AuslG).

    Will sich der Ausländer offensichtlich nicht der Abschiebung entziehen, ist der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel allein kein ausreichender Haftgrund (BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344; Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 Rn. 8, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 Rn. 13, BGHZ 184, 323; Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163).
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06

    Haftgrund des Aufenthaltswechsels nach Ablauf der Ausreisefrist - zeitliche

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011- V ZB 16/11 Rn. 8, juris; OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR München 2007, 144, 145; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44 a.E.).
  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 Rn. 8, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 Rn. 13, BGHZ 184, 323; Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 Rn. 8, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 Rn. 13, BGHZ 184, 323; Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 83 Abs. 2, § 81 Abs. 1, § 430 FamFG; unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, das Land Baden-Württemberg als derjenigen Körperschaft, der der Beteiligte zu 2 angehört, zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten(vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10 Rn. 18, juris).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gegenüber einem afghanischen

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    Das Unterlassen der notwendigen persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren drückt wegen deren grundlegender Bedeutung der gleichwohl aufrechterhaltenen Sicherungshaft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch die Nachholung der Maßnahme - jedenfalls im Fall der Erledigung der Hauptsache - rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 176/10 Rn. 12, juris; Beschluss vom 4. März 2010- V ZB 184/09 Rn. 12, FGPrax 2010, 152).
  • OLG Köln, 29.06.2005 - 16 Wx 76/05

    Vorherige richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eines Ausländers

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
    § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG enthält eine gegenüber der generalklauselartig formulierten Bestimmung des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG speziellere Regelung (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 48/04 zu § 57 Abs. 2 AuslG; a.A. OLG Köln, OLGR Köln 2006, 29, 30).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 48/04

    Zurückweisung einer Vorlage betreffend die Zulässigkeit der Anordnung von

  • OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06

    Abschiebung: Ausschluss der Abschiebungshaft gegen Minderjährige

  • OLG Celle, 16.10.2003 - 17 W 72/03

    Pflicht der Ausländerbehörde zur Belehrung über die sich aus § 42 Abs. 5

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    b) Ob die generalklauselartig formulierte Bestimmung in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 12; Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht 10. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 74), nach der ein Ausländer zur Sicherung einer Abschiebung in Haft zu nehmen ist, wenn der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will, diesen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts genügt, wird allerdings unterschiedlich beurteilt.
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Für den Fall, dass die Haft auf den Haftgrund nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gestützt werden soll, weist der Senat auf die Verpflichtung der Ausländerbehörde hin, dem Betroffenen einen Hinweis auf die Anzeigepflicht und die Möglichkeit der Anordnung von Abschiebungshaft zu erteilen (dazu: Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5, vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 und vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18), und zwar bei des Deutschen Unkundigen unter Übersetzung in eine Sprache, die sie beherrschen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8 f.).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 33/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels in einen

    b) Der Haftgrund gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt in der Regel voraus, dass die Ausländerbehörde dem Ausländer die Anzeigepflicht und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen einschneidenden Folgen durch einen Hinweis deutlich vor Augen geführt hat (Senat, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 und vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6).

    Danach kann die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung auf eine unterlassene Mitteilung des Aufenthaltswechsels nicht gestützt werden, wenn sich der Ausländer der Abschiebung offensichtlich nicht entziehen will (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 a.E.).

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen (Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 5, vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10 und vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Die Anordnung von Haft rechtfertigt dieser Verstoß aber nur, wenn dem Betroffenen diese Folge eines Verstoßes gegen die Meldepflicht durch einen Hinweis deutlich vor Augen geführt worden ist (Senat, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 8 und vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254, 255 Rn. 10).

    Richtig ist allerdings der Einwand des Betroffenen, dass dieser Haftgrund nicht allein auf einen Verstoß gegen die Meldepflicht gestützt werden kann, weil insoweit der Haftgrund nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG die speziellere Regelung ist (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254, 255 Rn. 12).

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11

    Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht

    Der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel begründet in diesem Fall die Vermutung, dass die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11).

    Angesichts der in § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG normierten einschneidenden Folgen einer unterlassenen Anzeige des Wohnortwechsels muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, vgl. auch OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.

  • BGH, 24.03.2020 - XIII ZB 62/19

    Abschiebungshaft: Wechsel des Aufenthaltsorts; Hinweispflicht auf Anzeigepflicht

    Aus diesem Grund hat die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer für ihn verständlichen Sprache deutlich vor Augen zu führen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11, juris Rn. 8; vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; vom 23. Mai 2019 - V ZB 236/17, juris Rn. 11).

    Will sich der Ausländer offensichtlich nicht der Abschiebung entziehen, ist der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel allein kein ausreichender Haftgrund (BVerfG, InfAuslR 1994, 342/344; BGH, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; Beschluss vom 20. Oktober 2010 - V ZB 33/15, InfAuslR 2017, 60 Rn. 11).

  • BGH, 26.04.2018 - V ZB 57/17

    Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines albanischen Staatsangehörigen

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 33/15, InfAuslR 2017, 60 Rn. 11).

    Da der Haftantrag keine Angaben zu dem erforderlichen Hinweis enthielt, fehlt es insoweit aber an der notwendigen persönlichen Anhörung (dazu Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 14).

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

    Eine Widerlegung der zu vermutenden Fluchtgefahr war im Ausnahmefall schon nach der bisherigen Rechtslage möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 10; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1994 - 2 BvL 12/93, NVwZ 1994, Beilage 8, 57, 58).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 133/11

    Zulässigkeit einer Haftanordnung bei Unkenntnis der Ausländerbehörde über den

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel im Zusammenhang mit der Ausreiseanordnung auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11 Rn. 10, juris).

    Will sich der Ausländer offensichtlich nicht der Abschiebung entziehen, ist der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel allein kein ausreichender Haftgrund (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11 Rn. 10, juris; BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344).

  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10

    Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers i.R.e.

  • BGH, 07.11.2011 - V ZB 94/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 16/11

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen eine

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

  • BGH, 11.10.2018 - V ZB 70/17

    Anordnung der Sicherungshaft wegen Vorliegens des Haftgrunds der Fluchtgefahr zur

  • BGH, 02.05.2012 - V ZB 79/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung ohne vorherige

  • LG Wuppertal, 04.10.2018 - 9 T 161/18

    Anordnung der Sicherungshaft zur Durchführung der Abschiebung eines Betroffenen

  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 58/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit der Anordnung der Abschiebungshaft

  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20

    Der Vermutungstatbestand des §

  • LG Düsseldorf, 08.12.2016 - 25 T 523/16
  • LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
  • LG Köln, 05.01.2022 - 39 T 99/21
  • LG Münster, 01.06.2018 - 5 T 316/18

    Anordnung von Abschiebungshaft gegen einen Betroffenen bei Ausreisepflicht

  • LG Düsseldorf, 28.06.2017 - 25 T 163/17

    Anordnung der Sicherungshaft bei Ausreisepflicht des Betroffenen wegen Verdachts

  • LG Duisburg, 11.08.2011 - 14 T 6/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Abschiebehaft bei Täuschung des

  • AG Bergisch Gladbach, 16.01.2014 - 40a XIV 3/14

    Zwingende Anordnung der Abschiebehaft

  • VG Potsdam, 21.04.2017 - 6 K 527/16

    Dublin-Verfahren Russ. Föderation/Polen; Abschiebung nach Polen zum Durchführen

  • LG Münster, 22.02.2016 - 5 T 42/16

    Unzulässigkeit der Verhängung der Abschiebehaft gegenüber einem mit einem

  • LG Düsseldorf, 07.02.2018 - 25 T 770/17

    Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber einem Ausländer

  • LG Hildesheim, 09.06.2015 - 5 T 117/15

    Freiheitsentziehung, persönliche Anhörung, Anhörung, rechtliches Gehör,

  • LG Hildesheim, 03.06.2015 - 5 T 112/15

    Abschiebungshaft, Staatsanwaltschaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur

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