Rechtsprechung
BGH, 10.05.2012 - V ZB 36/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 GBO, § 27 S 1 GBO, § 928 Abs 1 BGB
Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmungserfordernis bei Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück - IWW
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 19, 27 S. 1
Löschung einer Grundschuld an herrenlosem Grundstück - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustimmungserfordernis für die Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Grundschuldlöschung bei herrenlosem Grundstück; Eigentümerzustimmung
- rewis.io
Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmungserfordernis bei Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 19; GBO § 27 S. 1
Zustimmungserfordernis für die Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Löschung von Grundschuld an herrenlosem Grundstück: Voraussetzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschungszustimmung bei Herrenlosigkeit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück nicht erforderlich
Verfahrensgang
- AG Fritzlar, 22.03.2011 - BW-5025
- OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 162/11
- BGH, 10.05.2012 - V ZB 36/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1105
- MDR 2012, 1158
- DNotZ 2012, 771
- NZM 2012, 577
- FGPrax 2012, 145
- WM 2012, 1451
- Rpfleger 2012, 511
- BauR 2012, 1693
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 29.10.2003 - 321 T 69/03
Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 36/12
Ein solches Recht der früheren Eigentümerin hätte das Grundbuchamt nämlich nur dann zu beachten, wenn es für dessen Entstehung Anhaltspunkte gäbe, durch die die Vermutung gemäß § 891 Abs. 1 BGB zugunsten der Beteiligten als eingetragener Grundschuldgläubigerin widerlegt wäre (…Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 2757; für den Sonderfall der Höchstbetragshypothek OLG Frankfurt, MittBayNot 1984, 85, 86;… Demharter, aaO, § 27 Rn. 15; Meyer-König, Rpfleger 2004, 348, 349 jeweils mwN). - OLG Frankfurt, 28.02.1984 - 20 W 829/83
Zur Löschung einer Arresthypothek
Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZB 36/12
Ein solches Recht der früheren Eigentümerin hätte das Grundbuchamt nämlich nur dann zu beachten, wenn es für dessen Entstehung Anhaltspunkte gäbe, durch die die Vermutung gemäß § 891 Abs. 1 BGB zugunsten der Beteiligten als eingetragener Grundschuldgläubigerin widerlegt wäre (…Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 2757; für den Sonderfall der Höchstbetragshypothek OLG Frankfurt, MittBayNot 1984, 85, 86;… Demharter, aaO, § 27 Rn. 15; Meyer-König, Rpfleger 2004, 348, 349 jeweils mwN).
- BGH, 12.10.2017 - V ZB 131/16
Grundbuchsache: Nachweis für die Befugnis des Antragstellers zur Abgabe der …
Das Zustimmungserfordernis ist neben der Löschungsbewilligung des Grundschuldgläubigers notwendig, um den Eigentümer davor zu bewahren, ein durch Zahlungen auf das Grundpfandrecht entstandenes, aus dem Grundbuch nicht ersichtliches Eigentümergrundpfandrecht (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 36/12, FGPrax 2012, 145 Rn. 5) bzw. seine Anwartschaft auf Erwerb des Eigentümergrundpfandrechts (…vgl. Demharter, GBO, 30. Aufl., § 27 Rn. 2;… KEHE/Munzig, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 27 Rn. 4) gegen seinen Willen zu verlieren. - KG, 20.12.2021 - 1 W 295/21
Grundbuchrechtliche Folgen bei Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf
§ 27 S. 1 GBO dient dem Schutz des Schuldners, dem ein außerhalb des Grundbuchs entstandenes Eigentümergrundpfandrecht nicht ohne seine Zustimmung genommen werden soll (BGH, FGPrax 2012, 145). - KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Löschung eines …
§ 27 S. 1 GBO dient dem Schutz des Schuldners, dem ein außerhalb des Grundbuchs entstandenes Eigentümergrundpfandrecht nicht ohne seine Zustimmung genommen werden soll (BGH, FGPrax 2012, 145 ). - OLG Schleswig, 03.06.2021 - 2 Wx 43/20
Konkludente Zustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts am Restbesitz
Die Vorschrift des § 27 Satz 1 GBO schützt den Eigentümer, dem ein durch Zahlungen auf das Grundpfandrecht entstandenes, aus dem Grundbuch nicht ersichtliches Eigentümergrundpfandrecht nicht ohne seine Zustimmung genommen werden können soll (BGH FGPrax 2012, 145). - KG, 20.12.2021 - 1 W 298/21
Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte
§ 27 S. 1 GBO dient dem Schutz des Schuldners, dem ein außerhalb des Grundbuchs entstandenes Eigentümergrundpfandrecht nicht ohne seine Zustimmung genommen werden soll (BGH, FGPrax 2012, 145).