Rechtsprechung
BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 2 Abs. 14 Nr. 5 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 3 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Marokko aufgrund des Haftgrunds der Fluchtgefahr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Marokko aufgrund des Haftgrunds der Fluchtgefahr
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Ausländer, der nicht abgeschoben werden will...
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 11.01.2016 - 8 XIV 9/16
- LG Traunstein, 16.02.2016 - 4 T 186/16
- BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6;… Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss deshalb Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6).
- BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre …
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
b) Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012 - V ZB 46/11, juris Rn. 9 mwN). - BGH, 12.05.2016 - V ZB 27/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers wegen Fluchtgefahr
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Eine solche Erklärung liegt vor, wenn der Ausländer klar zum Ausdruck bringt, dass er nicht freiwillig in den in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat reisen und sich vor allem auch nicht für eine behördliche Durchsetzung seiner Rückführung zur Verfügung halten würde (vgl. BT-Drucks. 18/4097, S. 33; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 27/16, juris Rn. 5).
- BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96
Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von …
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Dabei hat der Ausländer auch solche Umstände zu vertreten, die, von ihm zurechenbar veranlasst, dazu geführt haben, dass ein Abschiebungshindernis überhaupt erst eingetreten ist (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 238 zu § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG). - BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen …
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Haftanordnung ist nur dann zulässig, wenn aus von dem Ausländer zu vertretenden Gründen die Abschiebung erst nach mehr als drei Monaten durchgeführt werden kann (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 27). - BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10
Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen …
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Der Ausländer, der keine Ausweispapiere besitzt und der auch bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirkt, muss deshalb Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6). - BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung …
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat…, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
- LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17
Keine Prüfung der Zulässigkeit der Abschiebung ins Heimatland im …
Eine solche Erklärung liegt vor, wenn der Ausländer klar zum Ausdruck bringt, dass er nicht freiwillig in den in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat reisen und sich vor allem auch nicht für eine behördliche Durchsetzung seiner Rückführung zur Verfügung halten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 02.06.2016, Az. V ZB 36/16). - AG Ingolstadt, 31.10.2019 - 4 XIV 444/19
Haft zur Sicherung der Abschiebung - Verlängerung
4 XIV 444/19 - Seite 3 - Damit sind die Voraussetzungen einer Inhaftnahme von über drei Monaten im vorliegenden Fall gegeben (vgl. dazu BGH: V ZB 127/16 i.V.m. Az.: V ZB 36/16).