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   BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02   

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https://dejure.org/2002,128
BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02 (https://dejure.org/2002,128)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2002 - V ZB 40/02 (https://dejure.org/2002,128)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 (https://dejure.org/2002,128)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) - Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung - Anspruch auf Zahlung einer Geldrente - Grundstücksübertragung mit Wohnrechtsgewährung - Annahme ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßkostenhilfe, Rechtsbeschwerde bei -

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Voraussetzungen, unter denen gegen die Versagung der PKH die Rechtsbeschwerde zugelassen werden kann; Gewährung der PKH, wenn die durch die beabsichtigte Rechtsverfolgung aufgeworfenen Rechtsfragen höchstrichterlicher Klärung bedürfen

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 114

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2 § 114
    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1126
  • MDR 2003, 477
  • FamRZ 2003, 671
  • WM 2003, 1827
  • BB 2003, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (118)

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Er kann aus demselben Grund auch nicht ergänzend ausgelegt werden, um einen Geldanspruch der Mutter gegen den Beklagten zu begründen (vgl. zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dem durch einen Heimaufenthalt bedingten Wegfall von Versorgungsverpflichtungen, die auf dem übergebenen Grundstück zu erfüllen sind, Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599; Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, WM 2003, 1827, 1828; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578).
  • BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09

    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks:

    a) Allerdings ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Beteiligten eines Übergabevertrages bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen haben (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578; Urt. v. 9. Januar 2009, V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 [für ein Wohnrecht] sowie Krüger, ZNotP 2010, 2).

    Sollen die Verpflichtungen des Übernehmers, wie hier, zu der Alterssicherung des Übergebers beitragen oder diese umfassend gewährleisten, entspricht es dessen Absicherungsinteresse, dass ihm im Umfang der ersparten Aufwendungen ein Anspruch auf Beteiligung an den Pflegekosten zusteht, wenn er in einem Maße pflegebedürftig wird, dass er professionelle Pflege braucht und der Übernehmer seine Pflegeverpflichtung deshalb nicht mehr selbst erfüllen kann (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127).

    Abweichendes ergibt sich, anders als die Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (RNotZ 2005, 485 sowie Urt. v. 5. April 2004, I-9 U 180/03, juris Rdn. 46 ff.) meint, nicht aus der Entscheidung des Senats vom 21. November 2002 (V ZB 40/02, NJW 2003, 1126).

  • OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14

    Voraussetzung eines schlüssigen Sachvortrages

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 1126).
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