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   BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08   

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https://dejure.org/2008,2780
BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08 (https://dejure.org/2008,2780)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - V ZB 41/08 (https://dejure.org/2008,2780)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08 (https://dejure.org/2008,2780)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 63, 78, 80
    Verzicht auf Einzelausgebot bei Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke muss ausdrücklich erklärt und protokolliert werden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Absehens von einem Einzelausgebot; Voraussetzungen eines wirksamen Verzichts auf eine Einzelausbietung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gesamtausgebot an Stelle von Einzelausgebot nur bei deutlichem, protokolliertem Verzicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Bruchteilseigentum; Verzicht auf Einzelausgebot muss protokolliert werden; Gesamtausgebot

  • Judicialis

    ZVG § 63; ; ZVG § 78; ; ZVG § 80

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 63 § 78 § 80
    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine Einzelausbietung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Absehen von Einzelgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 158
  • MDR 2009, 222
  • WM 2009, 271
  • Rpfleger 2009, 98
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2003 - IXa ZB 25/03

    Erteilung des Zuschlags bei Versteigerung mehrerer Grundstücksbruchteile nach

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08
    Vor allem aber gilt es zu bedenken, dass das vorrangige Anliegen aller Versteigerungsmodalitäten darin besteht, ein möglichst hohes Meistgebot zu erreichen (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2003, IXa ZB 25/03, NJW-RR 2003, 1077, 1078; Hintzen, aaO, Rdn. 11).

    Dabei räumt das Zwangsversteigerungsgesetz der Einzelausbietung insoweit einen Vorrang ein, als es davon ausgeht, bei dieser Art der Versteigerung werde in der Regel das höchste Gebot erzielt (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2003, aaO; vgl. auch Senat, Beschl. v. 28. September 2006, NJW-RR 1007, 1139).

  • OLG Jena, 10.07.2000 - 6 W 433/00

    Einzelversteigerungsprinzip bei selbständigem Gebäudeeigentum; Zulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08
    Entsprechendes gilt nach allgemeiner Auffassung bei der Versteigerung von Bruchteilseigentum (vgl. nur OLG Jena, Rpfleger 2000, 509; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 63 Rdn 3.4), weil dieses vollstreckungsrechtlich wie ein Grundstück zu behandeln ist (vgl. § 864 Abs. 2 ZPO).

    cc) Ob in Ausnahmefällen das Einzelausgebot auch ohne den Verzicht anwesender Beteiligter unter dem Blickwinkel des Rechtsmissbrauchs unterbleiben kann (so etwa Hintzen, aaO, Rdn. 12 m.w.N.; offen gelassen von OLG Jena, Rpfleger 2000, 509), braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08
    Der Anwendung der §§ 91 ff. ZPO steht grundsätzlich entgegen (vgl. dazu insbesondere Senat, BGHZ 170, 378, 381 m.w.N.), dass sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde und in einem sich daran anschließenden Rechtsbeschwerdeverfahren in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen.
  • OLG Koblenz, 20.06.2002 - 5 U 1608/01

    Sittenwidrigkeit eines negativen Bietabkommens im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08
    Dass das Gesamtausgebot das Einzelausgebot nicht verdrängt, sondern diesem nur als zusätzliche Versteigerungsmodalität zur Seite tritt (so die ganz h.M., vgl. etwa OLG Jena, aaO; Hintzen, in: Dassler u.a., ZVG, 13. Aufl., § 63 Rdn. 12; Hornung, NJW 1999, 460, 464; Stöber, aaO, Rdn. 3.1; a.A. Fisch, Rpfleger 2002, 637), legt schon der Wortlaut des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG (... können "auch" gemeinsam ausgeboten werden ...) nahe.
  • LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu

    Dies gilt auch bei der - vorliegend erfolgten - Versteigerung von Bruchteilseigentum, da die ideellen Miteigentumsanteile (§§ 741, 1008 BGB) sachen- und vollstreckungsrechtlich selbstständigen Grundstücken gleichgestellt sind (§ 864 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6] und Dassler/Schiffhauer - Hintzen , ZVG, 13. Aufl. 2008, § 63 Rn. 7).

    Denn dadurch wird dem Vollstreckungsgericht lediglich die Möglichkeit eröffnet, von Amts wegen zusätzlich zu den erforderlichen Einzelausgeboten die Miteigentumsanteile auch noch gemeinsam auszubieten (§ 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6 f.]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 7] und Stöber , ZVG, 20. Aufl. 2012, § 63 Anm. 3.1).

    Die Erklärung des Verzichts auf Einzelausgebote verlangt keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein - im Protokoll festgestelltes (§ 80 ZVG) - positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 7]; NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 10 f.]; 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9 f.]).

    Das ändert jedoch nichts daran, dass bei der der Regelung zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung ein bestmöglicher Verwertungserlös regelmäßig nur unter Beibehaltung auch des Einzelausgebots zu erwarten ist (vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 7]; 2003, 1077 - 1078 [juris Tz. 7]).

    Dies gilt auch bei - wie vorliegend - der Zwangsversteigerung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (vgl. auch BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6 f.]).

    Die über die Sitzungsniederschrift hinausgehende inhaltliche Schilderung der amtierenden Rechtspflegerin in der Nichtabhilfeentscheidung trägt schon deshalb keine abweichende Beurteilung durch die Kammer, weil bei der Entscheidung über den Zuschlag nur solche Vorgänge zu berücksichtigen sind, die aus dem Protokoll ersichtlich sind (§ 80 ZVG, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9] und OLG Jena RPfleger 2000, 509 [juris Tz. 7]).

    Ebenso wenig steht sicher fest, dass bei Einzelausgeboten der Miteigentumsanteile kein höherer Versteigerungserlös erzielt worden wäre (vgl. auch BGH ZflR 2012, 252 [juris Tz. 11] und NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 12]).

  • BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09

    Zulässigkeit eines Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei einer

    Entsprechend § 63 Abs. 1 Satz 1 ZVG sind bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks, an dem Bruchteilseigentum besteht, die Eigentumsanteile einzeln auszubieten; das nach § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG zulässige Gesamtausgebot verdrängt das Einzelausgebot nicht, sondern dieses unterbleibt nur dann, wenn die in § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG genannten Beteiligten hierauf verzichten (Senat , Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158).

    Insbesondere haben sich weder das Thüringische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 10. Juli 2000 (Rpfleger 2000, 509) noch der Senat in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2008 (V ZB 41/08, aaO) hierzu geäußert.

  • BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

    Daran ändert es nichts, wenn, was hier nicht festgestellt, aber wahrscheinlich ist, die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG gegeben sind (Senat, Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158).

    bb) Der Senat hat entschieden, dass die "Erklärung" des Verzichts auf Einzelausgebote nach § 63 Abs. 4 ZVG keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein "positives Tun mit eindeutigem Erklärungsgehalt" verlangt (Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158, 159).

    Zu berücksichtigen sind dabei zwar nach § 80 ZVG nur Vorgänge, die aus dem Protokoll ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, aaO).

    Er ist zwar zu protokollieren (Senat, Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, aaO).

  • BGH, 22.01.2009 - V ZB 91/08

    Voraussetzungen des Verzichts auf die Einzelausbietung im

    Allerdings geht das Beschwerdegericht zu Recht davon aus, dass von einem Einzelausgebot nur abgesehen werden darf, wenn die in § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG genannten Beteiligten hierauf verzichten (vgl. Senat, Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat hat bereits - allerdings erst nach der Beschlussfassung durch das Beschwerdegericht - entschieden, dass der Verzicht ein positives Tun mit eindeutigem Erklärungsgehalt voraussetzt, das zudem stets zu protokollieren ist (Senatsbeschluss v. 30. Oktober 2008, aaO).

    Zwar kann sich ein nicht ausdrücklich vermerkter Vorgang gleichwohl aus dem Zusammenhang des im Übrigen Protokollierten ergeben, wenn der protokollierte Vorgang ohne den nicht protokollierten schlechterdings nicht denkbar ist - so kann etwa aus der protokollierten Rückgabe einer Sicherheit geschlossen werden, dass diese zuvor geleistet worden ist (Senatsbeschluss v. 30. Oktober 2008, aaO).

    Offen gelassen hat der Senat bislang, ob in Ausnahmefällen das Einzelausgebot auch ohne die Verzichtserklärung anwesender Beteiligter unter dem Blickwinkel des Rechtsmissbrauchs unterbleiben kann (Senatsbeschluss v. 30. Oktober 2008, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20

    Miteigentumsanteile als Gegenstand einer Zwangsversteigerung

    Folgerichtig gilt die in § 63 Abs. 1 Satz 1 ZVG angeordnete Pflicht des Versteigerungsgerichts, mehrere in demselben Verfahren zu versteigernde Grundstücke einzeln auszubieten, auch bei der Versteigerung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158 Rn. 6; Dassler/Schiffhauer/Hintzen, ZVG, 16. Aufl., § 63 Rn. 7).
  • BGH, 18.10.2012 - V ZB 13/12

    Zwangsversteigerung: Rückgriff auf das Einzelmeistgebot bei Zuschlagsversagung

    Werden neben dem Einzelausgebot alle Grundstücke zusammen ausgeboten, verdrängt das Gesamtausgebot das Einzelausgebot daher nicht, sondern tritt diesem nur als zusätzliche Versteigerungsmodalität zur Seite (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158).
  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11

    Zwangsversteigerung von mehreren Grundstücken in demselben Verfahren:

    a) Der Senat hat entschieden, dass die "Erklärung" des Verzichts auf Einzelausgebote nach § 63 Abs. 4 ZVG keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt verlangt (Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158, 159 Rn. 10).

    Geben die Beteiligten diese Erklärungen nicht oder nicht rechtzeitig ab, darf das Vollstreckungsgericht nicht von Einzelausgeboten absehen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158, 159 Rn. 10).

  • LG Arnsberg, 27.10.2016 - 5 T 60/16

    Grundstücke gemeinsam versteigert: Zuschlagsbeschluss wird aufgehoben!

    Insbesondere müssen danach alle anwesenden Schuldner auf Einzelausgebote verzichten (Stöber, ZVG, 21. Auflage, § 63 Rn. 2; BGH Beschluss vom 30.10.2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158).
  • LG Bielefeld, 06.06.2012 - 23 T 258/10

    Voraussetzungen für das Absehen von dem Einzelausgebot i. R. eines

    Der Verzicht setzt ein positives Tun mit eindeutigem Erklärungsgehalt voraus, das zudem stets zu protokollieren ist (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 158).
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