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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13   

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https://dejure.org/2014,12467
BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13 (https://dejure.org/2014,12467)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2014 - V ZB 41/13 (https://dejure.org/2014,12467)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2014 - V ZB 41/13 (https://dejure.org/2014,12467)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Nr 4 ZVG, § 37 Nr 5 ZVG, § 39 Abs 1 Alt 2 ZVG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Anforderungen an die Bekanntmachung der Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im Internet

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 37, 39
    Zwangsversteigerung: Bekanntgabe der Terminsbestimmung

  • Wolters Kluwer

    Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im Internet

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bekanntmachung von Zwangsversteigerungsterminen im Internet; Terminsbestimmung; Zugriffshindernisse

  • Betriebs-Berater

    Terminbestimmung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 39 Abs. 1 Alt. 2
    Wahrung der gesetzlichen Anforderungen an Terminsbestimmung der Zwangsversteigerung (hier: Rechte Dritter) bei Veröffentlichung im Internet

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Anforderungen an die Bekanntmachung der Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im Internet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 37 Nr. 4 -5; ZVG § 39 Abs. 1 2. Alt.
    Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im Internet

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsversteigerungsverfahren: Anforderungen an die Bekanntmachung der Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im Internet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminbestimmung im Internet: Unschädlich, dass Aufforderung erst nach Anklicken wahrzunehmen ist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Online-Bekanntmachung von Zwangsversteigerungsterminen

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Bekanntmachung eines Versteigerungstermins im Internet

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäße Bekanntmachung einer Terminsbestimmung im Internet unter Verwendung von Links möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 955
  • ZIP 2014, 1556 (Ls.)
  • MDR 2014, 862
  • WM 2014, 1181
  • MMR 2014, 708
  • BB 2014, 1473
  • Rpfleger 2014, 531
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2008 - V ZB 94/08

    Anforderungen an die elektronische Bekanntmachung im

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
    b) Die Terminsbestimmung muss die in § 37 Nr. 4 und 5 ZVG genannten Aufforderungen auch dann enthalten, wenn sie - wie hier - nach § 39 Abs. 1 Alt. 2 ZVG nur in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem durch Veröffentlichung im Internet bekanntgemacht wird (vgl. zu dieser Art der Bekanntmachung Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - V ZB 94/08, NJW 2008, 3708).

    Diese soll im Interesse der bestmöglichen Verwertung des Grundstücks ein möglichst breites Publikum auf die Versteigerung aufmerksam machen und diejenigen, deren Rechte von der Versteigerung berührt werden, zur Wahrung ihrer Rechte veranlassen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741 Rn. 11; Beschluss 16. Oktober 2008 - V ZB 94/08, NJW 2008, 3708 Rn. 27; Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 7).

    Sie erfolgte im Internet Portal "www.zvg.portal.de", welches mit dem für Nordrhein-Westfalen bestimmten Bekanntmachungsportal "www.justiz.de" (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - V ZB 94/08, NJW 2008, 3708 Rn. 7 u. 21) verlinkt ist.

    cc) Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2008 (V ZB 94/08, NJW 2008, 3708 Rn. 26 ff.) noch Zweifel geäußert hat, ob das Portal "www.justiz.de" Bietinteressenten und Gläubigern hinreichend einfachen und effektiven Zugang zu den Terminsbestimmungen in Zwangsversteigerungssachen gewährt, hält er hieran nicht mehr fest.

  • BGH, 17.01.2013 - V ZB 53/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Hinreichend bestimmte Bezeichnung des Grundstücks

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
    Ein solcher liegt vor, wenn die Bekanntmachung der Terminsbestimmung den Vorgaben des § 37 ZVG nicht genügt; der Zuschlag ist dann nach § 83 Nr. 7 ZVG wegen Verletzung der Vorschrift des § 43 Abs. 1 ZVG zu versagen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 6 mwN).

    a) Die Vorschrift des § 43 Abs. 1 ZVG, nach der die Terminsbestimmung sechs Wochen vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht sein muss, ist verletzt, wenn die Bekanntmachung inhaltlich nicht den zwingenden Vorgaben des § 37 ZVG genügt (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, aaO).

    Diese soll im Interesse der bestmöglichen Verwertung des Grundstücks ein möglichst breites Publikum auf die Versteigerung aufmerksam machen und diejenigen, deren Rechte von der Versteigerung berührt werden, zur Wahrung ihrer Rechte veranlassen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741 Rn. 11; Beschluss 16. Oktober 2008 - V ZB 94/08, NJW 2008, 3708 Rn. 27; Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 7).

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
    Die Inhaber der Versteigerung entgegenstehender Rechte sind aufzufordern, vor Zuschlagserteilung die Aufhebung oder die Einstellung der Zwangsversteigerung (§§ 771, 769 ZPO) herbeizuführen, weil andernfalls nach § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZVG der Versteigerungserlös an die Stelle des erloschenen Rechts tritt (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 155/12, BGHZ 199, 31 Rn. 19).

    Die Inhaber solcher Rechte müssen Gelegenheit erhalten, ihre Belange im Zwangsversteigerungsverfahren effektiv zur Geltung zu bringen (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 155/12, BGHZ 199, 31 Rn. 21).

  • LG Frankenthal, 09.05.1988 - 1 T 154/88
    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
    Es ist daher sicherzustellen, dass ein aufmerksamer Nutzer des für die Veröffentlichung gewählten Mediums auch die Aufforderungen nach § 37 Nr. 4 und 5 ZVG zur Kenntnis nimmt (vgl. LG Frankenthal, Rpfleger 1988, 421, 422 für eine Veröffentlichung im Amtsblatt).
  • OLG Hamm, 22.11.1990 - 15 W 355/90
    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
    aa) Die an die Bekanntmachung im Internet zu stellenden Anforderungen sind nach den Zwecken zu bestimmen, denen die Veröffentlichung der Terminsbestimmung dient (OLG Hamm, OLGZ 1991, 193, 196).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 65/11

    Zwangsversteigerung: Bezeichnung der Nutzungsart in der Terminsbestimmung

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 65/11, NJW-RR 2012, 145 Rn. 12).
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
    Diese soll im Interesse der bestmöglichen Verwertung des Grundstücks ein möglichst breites Publikum auf die Versteigerung aufmerksam machen und diejenigen, deren Rechte von der Versteigerung berührt werden, zur Wahrung ihrer Rechte veranlassen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741 Rn. 11; Beschluss 16. Oktober 2008 - V ZB 94/08, NJW 2008, 3708 Rn. 27; Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 7).
  • BGH, 28.09.1961 - II ZR 101/59

    Rechtsfolgen des Haftungsausschlusses des Kfz-Mieters für grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 03.04.2014 - V ZB 41/13
    Mit dieser sind die dem Versteigerungsgericht unbekannten Berechtigten in der Art eines Aufgebots aufzufordern (Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., §§ 37, 38 Rn 5; Reinhard/Müller, ZVG, 3 u. 4. Auflage, § 37 Anm. I; Sieg, MDR 1961, 1003, Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 37 Rn. 5.1), ihre im Grundbuch nicht eingetragenen Rechte am Grundstück bis zum Versteigerungstermin anzumelden und aus ihren Rechten, die der Versteigerung entgegenstehen, eine Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens herbeizuführen.
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 174/15

    Voraussetzungen der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines

    Wird eine Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht, schadet es nicht, wenn die Aufforderungen nach § 37 Nr. 4 und 5 ZVG erst nach Anklicken eines mit "amtliche Bekanntmachung" gekennzeichneten Links wahrzunehmen sind (Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - V ZB 41/13, NJW-RR 2014, 955 Rn. 10).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 141/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Verfahrensfehlerhafte Verlegung des Termins zur

    Der Veröffentlichungsvermerk in der Versteigerungsakte, auf den die Rechtsbeschwerde verweist, enthält zugleich das Belegstück (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - V ZB 41/13, NJW-RR 2014, 955 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2017 - V ZB 41/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20977
BGH, 30.05.2017 - V ZB 41/13 (https://dejure.org/2017,20977)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2017 - V ZB 41/13 (https://dejure.org/2017,20977)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - V ZB 41/13 (https://dejure.org/2017,20977)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rückständigkeit der zu zahlenden Raten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rückständigkeit der zu zahlenden Raten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 5 ; RPflG § 11 Abs. 2 S. 1
    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rückständigkeit der zu zahlenden Raten

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94

    Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - V ZB 41/13
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Rechtsbeschwerdeführer den Rückstand nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1997 - IX ZR 61/94, NJW 1997, 1077) sind weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.
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