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   BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11   

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https://dejure.org/2011,9227
BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11 (https://dejure.org/2011,9227)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2011 - V ZB 44/11 (https://dejure.org/2011,9227)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - V ZB 44/11 (https://dejure.org/2011,9227)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft aufgrund des fehlenden notwendigen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft im Sinne des § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG; Erstreckung des notwendigen staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens auf Zurückschiebungen; Berücksichtigung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4; AufenthG § 72 Abs. 4
    Zulässigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft aufgrund des fehlenden notwendigen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft im Sinne des § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG; Erstreckung des notwendigen staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens auf Zurückschiebungen; Berücksichtigung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11
    a) Dass dieses Einvernehmen auch für Zurückschiebungen erforderlich ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10 Rn. 13 ff., juris).

    b) In derselben Entscheidung hat der Senat auch ausgeführt, dass das Fehlen des Einvernehmens nicht nur zur Unzulässigkeit der Haft führt, sondern die Unzulässigkeit des Haftantrags zur Folge haben kann, nämlich wenn sich aus dem Antrag der beteiligten Behörde oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, und der Antrag zu dem Vorliegen des Einvernehmens keine Angaben enthält (Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, Rn. 7 mwN, juris).

    c) Schließlich hat der Senat wiederum in derselben Entscheidung gesagt, dass - auch insoweit entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - das Fehlen eines zulässigen Haftantrags nicht rückwirkend geheilt werden kann, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde (§ 417 FamFG) um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10 Rn. 26, juris).

  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11
    Das ist dann der Fall, wenn die antragstellende Behörde die Antragsbegründung um die Darlegungen zu dem vorliegenden Einvernehmen ergänzt und der Betroffene hierzu in einer Anhörung vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen kann; ab diesem Zeitpunkt fehlt es jedenfalls im Hinblick auf das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nicht mehr an einem zulässigen Haftantrag (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, Umdr. S. 5 f.).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 128c KostO und § 83 Abs. 2, §§ 81, 430 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG statthafte (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211) und den in § 71 Abs. 1 bis 3 FamFG enthaltenen Zulässigkeitsanforderungen genügende Rechtsbeschwerde ist nur mit dem Feststellungsantrag zulässig; der Antrag auf Aufhebung der Haftanordnung ist unzulässig.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG statthafte (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211) und den in § 71 Abs. 1 bis 3 FamFG enthaltenen Zulässigkeitsanforderungen genügende Rechtsbeschwerde ist nur mit dem Feststellungsantrag zulässig; der Antrag auf Aufhebung der Haftanordnung ist unzulässig.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11
    Eine auf die Aufhebung des Beschlusses gerichte5 te Sachentscheidung kann nicht mehr ergehen (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10 Rn. 4 mwN, juris).
  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des

    Das gilt entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen generell erteilt hat, und dies dem Gericht bekannt ist (Beschluss vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, Rn. 10, juris).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16

    Zulässiger Haftantrag für die Anordnung von Sicherungshaft; Darlegung der

    Wenn sich aus dem Haftantrag oder den beigefügten Unterlagen ergibt, dass gegen den Betroffenen nicht offensichtlich zustimmungsfreie Strafverfahren anhängig sind, muss daher mitgeteilt werden, welche Staatsanwaltschaft für welches Verfahren das - ggf. auch generelle (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 8) - Einvernehmen erteilt hat bzw. aufgrund welcher Überlegungen ein Einvernehmen entbehrlich ist.
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 253/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Haft zur Sicherstellung der Abschiebung

    Ergibt sich - wie hier - aus dem Haftantrag (oder den ihm beigefügten Unterlagen), dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, muss der Antrag daher Angaben zu dem Vorliegen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft enthalten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9 und vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 70/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

    Darzulegen ist das Einvernehmen auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen generell erteilt hat, und dies dem Gericht bekannt ist (Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 10 und vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 72/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Fehlen eines zulässigen Haftantrags

    Darzulegen ist das Einvernehmen auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen generell erteilt hat, und dies dem Gericht bekannt ist (Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 10 und vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 6).
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