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   BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02   

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https://dejure.org/2003,1831
BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02 (https://dejure.org/2003,1831)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2003 - V ZB 48/02 (https://dejure.org/2003,1831)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - V ZB 48/02 (https://dejure.org/2003,1831)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Altenleistungsverpflichteten zur Beteiligung an Pflegekosten im Altenheim - Einräumung eines lebenslänglichen Altenteils - Zahlung einer monatlichen Leibrente - Gewährung einer umfassenden Altersversorgung - Inanspruchnahme von Sozialleistungen

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 133

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157
    Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und Leibrentenverpflichtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 32 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Art. 96 EGBGB; §§ 756, 1105 BGB
    Geldzahlung statt Pflege bei Umzug ins Altenheim

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Art. 96; BGB §§ 759, 1105
    Geldleistung anstelle Pflegeverpflichtung bei Umzug ins Pflegeheim

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hofübergabe gegen Altersversorgung - Was bedeutet es für das "Altenteil", wenn die Mutter ins Pflegeheim muss?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 32 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Art. 96 EGBGB; §§ 756, 1105 BGB
    Geldzahlung statt Pflege bei Umzug ins Altenheim

  • Notare Bayern PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    § 93 SGB XII; Art. 18 BayAGBGB;
    Überleitung von Ansprüchen aus Überlassungsverträgen auf den Sozialhilfeträger

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 577
  • FamRZ 2004, 690
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02
    Soweit das Beschwerdegericht meint, diese Lücke sei nach §§ 157, 133 BGB dahin zu schließen, daß in der Regelung zum Krankenhausaufenthalt ein genereller Wille der Parteien erkennbar werde, daß eine Zahlungspflicht nicht gewollt gewesen sei, soweit Pflegeleistungen objektiv unmöglich geworden seien, widerspricht dies dem Gebot einer interessegerechten Vertragsauslegung (vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, WM 1999, 2513, 2514; Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599, jew. m.w.N.).

    Von der Interessenlage her weist der vorliegende Fall daher keine grundlegenden Unterschiede zu dem Fall auf, den der Senat mit Urteil vom 21. September 2001 (V ZR 14/01, WM 2002, 598) entschieden hat.

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 21. September 2001 (V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599) seine Bewertung auch darauf gestützt hat, daß eine Regelung, die den Altenteilsverpflichteten frei werden läßt, wenn der Berechtigte auf Dauer in einem Pflegeheim untergebracht wird, mit Rücksicht auf die Unzulässigkeit eines Vertrages zu Lasten Dritter leer liefe, bedarf dies der Richtigstellung.

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 40/02

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02
    Abgesehen davon, daß das Beschwerdegericht Prozeßkostenhilfe schon deswegen hätte bewilligen müssen, weil es den Rechtsfragen eine Bedeutung zugemessen hat, die es zur Zulassung der Rechtsbeschwerde veranlaßt hat (Senat, Beschluß v. 21. November 2002, V ZR 40/02, zur Veröffentl. vorgesehen), ist seine Auslegung des notariellen Vertrages vom 22. Januar 1972 dahin, daß der Übernehmer von den übernommenen Altenteilsleistungen mit Ausnahme der Leibrentenverpflichtung frei werden sollte, wenn die Sachleistungen nicht mehr erbracht werden konnten, weil die Antragstellerin dauerhaft in einem Pflegeheim unterzubringen war, rechtsfehlerhaft.

    Die Vertragslücke ist daher in der Weise zu schließen, daß sich - ursprünglich neben dem Sohn der Antragstellerin - die mithaftende Antragsgegnerin hinsichtlich der Leistungen, die infolge der Heimunterbringung nicht mehr in Natur erbracht werden können, in Höhe der ersparten Aufwendungen an den Pflegekosten zu beteiligen hat (vgl. Senat, aaO, 599; Beschl. v. 21. November 2002, V ZR 40/02, zur Veröffentl. vorgesehen).

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02
    Soweit das Beschwerdegericht meint, diese Lücke sei nach §§ 157, 133 BGB dahin zu schließen, daß in der Regelung zum Krankenhausaufenthalt ein genereller Wille der Parteien erkennbar werde, daß eine Zahlungspflicht nicht gewollt gewesen sei, soweit Pflegeleistungen objektiv unmöglich geworden seien, widerspricht dies dem Gebot einer interessegerechten Vertragsauslegung (vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, WM 1999, 2513, 2514; Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599, jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Das Wohnungsrecht würde dadurch in unzulässiger Weise um Elemente eines - von den Parteien gerade nicht gewählten - Nießbrauchs an der Wohnung (§§ 1030 Abs. 1, 1059 Satz 2 BGB) erweitert (vgl. Senat , Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Er kann aus demselben Grund auch nicht ergänzend ausgelegt werden, um einen Geldanspruch der Mutter gegen den Beklagten zu begründen (vgl. zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dem durch einen Heimaufenthalt bedingten Wegfall von Versorgungsverpflichtungen, die auf dem übergebenen Grundstück zu erfüllen sind, Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599; Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, WM 2003, 1827, 1828; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578).

    Aus denselben Gründen ergibt die ergänzende Auslegung der Vermietungsvereinbarung weiter, dass der Beklagte seiner Mutter auch die tatsächlich ersparten Aufwendungen, also die von ihm nach den Regelungen in dem Übergabevertrag zu tragenden Nebenkosten, erstatten muss (vgl. Senat, Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578), soweit diese von dem Mieter getragen werden.

  • BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09

    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks:

    a) Allerdings ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Beteiligten eines Übergabevertrages bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen haben (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578; Urt. v. 9. Januar 2009, V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 [für ein Wohnrecht] sowie Krüger, ZNotP 2010, 2).

    An die Stelle nicht mehr zu erbringender Sachleistungen treten Zahlungsverpflichtungen, die den Wert der ersparten Aufwendungen für diese Leistungen abschöpfen (Senat, Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578).

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Das folgt allerdings entgegen der Meinung der Revision nicht schon aus dem Senatsbeschluss vom 23. Januar 2003 (V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nur dann vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung - entstehen soll (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Januar 2003 - V ZB 48/02 - NJW-RR 2003, 577, 578; Landessozialgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 9. November 1999 - L 7 U 210/99 - Rdn. 20; Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 3 Sa 229/98 - Rdn. 46; Gottwald in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 328 Rdn. 171; Staudinger/Jagmann, BGB, 13. Aufl., § 328 Rdn. 42).
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Für derartige Fälle hat der Senat bereits entscheiden, daß der Übernehmer des landwirtschaftlichen Anwesens, der seine Verpflichtungen zur Gewährung von Unterkunft und Pflege auf dem Grundstück wegen einer medizinisch notwendigen Unterbringung des Berechtigten in einem Pflegeheim nicht mehr erfüllen kann, sich in Höhe der ersparten Aufwendungen an den Kosten des Pflegeheimes beteiligen muß (vgl. Senatsurt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, DNotZ 2002, 702, 705 und Senatsbeschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück;

    Denn ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nur dann vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung - entstehen soll (BGH, Urteil vom 29.6.2004 - VI ZR 211/03 - Rn. 11 in juris, und Beschluss vom 23.1.2003 - V ZB 48/02 - 2. Leitsatz in juris; Palandt, BGB, Kommentar, 75. Aufl., Einf. v. § 328 BGB Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11

    Grundstücksrecht: Einräumung eines Altenteilrechts; Entfall des Rechts bei Umzug

    (1) Eine diese Auslegung begründende Regelungslücke hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2003, 577, juris Rn. 6) zum einen bejaht, wenn lediglich das Entfallen der Pflegeverpflichtung bei einem Krankenhausaufenthalt vertraglich geregelt war, da ein dauernder Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht mit einem Krankenhausaufenthalt gleichzusetzen sei.

    Der Zahlungsanspruch ist auch nicht auf die "ersparten Aufwendungen" der Beklagten beschränkt, wie diese unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vom 21. September 2001 - V ZR 14/01 und vom 23. Januar 2003 - V ZB 48/02, beide juris) meint.

  • OLG Oldenburg, 12.01.2010 - 12 U 67/09

    Rechte des Erblassers bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer

    Er muss sich aber an den Kosten in Höhe seiner ersparten Aufwendungen beteiligen (BGH NJW 2002, 440; BGH NJW-RR 2003, 577).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 193/04

    Bemessung der ersparten Aufwendungen, wenn die in einem Übertragungsvertrag

    Mithin können auch hinsichtlich der dem Wohnrecht unterliegenden Räume nur die tatsächlich ersparten Aufwendungen von der Beklagten erstattet verlangt werden und nicht der Sachwert des trotz der Heimunterbringung fortbestehenden Wohnrechts (BGH NJW-RR 2003, 577, 578; s.a. Senat OLG Report 2001, 253, 254).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2023 - 4 U 76/23

    Annahmeverzug ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis!

  • OLG Rostock, 22.12.2016 - 3 U 110/15

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvorvertrages über ein Grundstück

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 8 U 4/12

    Gewerbepachtvertrag: Wirksamkeit eines einseitigen Ausschlusses ordentlicher

  • OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12

    Unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter; Prozessvoraussetzung für eine

  • LG Mönchengladbach, 24.06.2009 - 4 S 127/08

    Pflegeleistungen; ergänzende Vertragsauslegung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 273/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als

  • OLG Brandenburg, 19.02.2010 - 4 U 78/09

    Anspruch gegenüber dem Erben auf Darlehensrückzahlung, Wirksamkeit des

  • AG Grevenbroich, 10.06.2008 - 11 C 52/08

    Auslegung des Unvermögens der persönlichen Erbringung vereinbarter

  • VG Düsseldorf, 28.03.2008 - 21 K 2301/07

    Ansprüche aus einer privatvertraglichen von Familienmitgliedern übernommenen

  • AG Lichtenfels, 18.04.2007 - 1 C 465/06

    Geldrente zur Abgeltung eines vertraglich vereinbarten Wohnrechts; Befreiung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2006 - L 8 B 178/05
  • SG Osnabrück, 12.06.2006 - S 16 SO 211/05
  • SG Osnabrück, 12.06.2006 - S 16 SO 108/05
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