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   BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06   

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BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06 (https://dejure.org/2007,2097)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2007 - V ZB 48/06 (https://dejure.org/2007,2097)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - V ZB 48/06 (https://dejure.org/2007,2097)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 97 Abs. 2, 98 Satz 2; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2
    Frist für Beschwerde gegen Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist wegen nicht zur Verfügung stehender Gerichtsakten; Beschwerdeberechtigung gem. § 97 Abs. 2 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) nach Verlust der Stellung als Verfahrensbeteiligter; Berechnung der Beschwerdefrist im Falle der Erteilung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung; Rechtsbeschwerde; Zuschlagsbeschluß

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2 A; ; ZVG § 97 Abs. 2; ; ZVG § 98 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 2 A; ZVG § 97 Abs. 2 § 98 S. 2
    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur Begründung einer Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 146
  • MDR 2007, 1332
  • WM 2007, 1841
  • Rpfleger 2007, 675
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    Denn in Anbetracht der zumindest zweifelhaften Rechtslage hätte der Beschwerdeführer den sichersten Weg wählen und die mit der Verkündung beginnende Frist wahren müssen (vgl. BGHZ 8, 47, 55; Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333 und Beschl. v. 13. April 2000, V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    Denn in Anbetracht der zumindest zweifelhaften Rechtslage hätte der Beschwerdeführer den sichersten Weg wählen und die mit der Verkündung beginnende Frist wahren müssen (vgl. BGHZ 8, 47, 55; Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333 und Beschl. v. 13. April 2000, V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • BGH, 10.11.1952 - VI ZR 249/52

    Feriensachen

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    Denn in Anbetracht der zumindest zweifelhaften Rechtslage hätte der Beschwerdeführer den sichersten Weg wählen und die mit der Verkündung beginnende Frist wahren müssen (vgl. BGHZ 8, 47, 55; Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333 und Beschl. v. 13. April 2000, V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (vgl. dazu insbesondere Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, BGH-Report 2007, 578, 579; ferner Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143, und v. 26. Oktober 2006, V ZB 188/05, NJW-RR 2007, 194, 198).
  • BGH, 21.06.1957 - IV ZR 84/57

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Zustellung

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    In derartigen Fällen vermag die Unkenntnis einer öffentlich zugestellten oder in Abwesenheit verkündeten Entscheidung die Wiedereinsetzung nur zu begründen, wenn die Partei alles getan hat, damit ihr die Entscheidung zur Kenntnis gebracht werden kann (vgl. BGHZ 25, 11, 13 und BGH, Beschl. v. 22. Juni 1977, IV ZB 28/77, VersR 1977, 932 sowie - für die Verkündung - BGH, Beschl. v. 30. April 1997, XII ZB 36/96, FamRZ 1997, 997, 998 f.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    Er hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1984, 941) und des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 2002, 992) aufgreifen wollen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 15/1508 S. 17).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    Es stellt dieser gegenüber aber ein Sondergesetz dar, dessen Vorschriften denen der Zivilprozessordnung vorgehen (Senat, BGHZ 44, 138, 143).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    Richtig ist auch, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO den gegen die Verfassungsmäßigkeit der früheren Regelung bestehenden Bedenken (BGH, Beschl. v. 9. Juli 2003, XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276) hat Rechnung tragen wollen.
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (vgl. dazu insbesondere Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, BGH-Report 2007, 578, 579; ferner Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143, und v. 26. Oktober 2006, V ZB 188/05, NJW-RR 2007, 194, 198).
  • BGH, 22.06.1977 - IV ZB 28/77

    Vorliegen eines die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigenden

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
    In derartigen Fällen vermag die Unkenntnis einer öffentlich zugestellten oder in Abwesenheit verkündeten Entscheidung die Wiedereinsetzung nur zu begründen, wenn die Partei alles getan hat, damit ihr die Entscheidung zur Kenntnis gebracht werden kann (vgl. BGHZ 25, 11, 13 und BGH, Beschl. v. 22. Juni 1977, IV ZB 28/77, VersR 1977, 932 sowie - für die Verkündung - BGH, Beschl. v. 30. April 1997, XII ZB 36/96, FamRZ 1997, 997, 998 f.).
  • BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der

  • BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Die Frist begann mit der Überlassung der Prozessakten am 23. August 2019 und war vom Vorsitzenden um zwei Monate nach diesem Zeitpunkt, mithin bis zum 23. Oktober 2019 verlängert worden (zur Möglichkeit, die Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Begründungsfrist zu verlängern, vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146 Rn. 12).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Die auf einen rechtzeitigen Antrag hin bewilligte Fristverlängerung kommt der Partei nur dann nicht zu Gute, wenn die Verlängerung schlechthin und offensichtlich ausgeschlossen war (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146).
  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    (1) Aus § 869 ZPO, wonach die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung durch ein besonderes Gesetz geregelt werden, folgt, dass das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist und deren Vorschriften auch auf das Zwangsversteigerungsverfahren Anwendung finden, soweit sich nicht aus dem genannten Gesetz etwas anderes ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146 Rn. 21; Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, NJW-RR 2009, 1427 Rn. 13; zur Zwangsverwaltung vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2019 - V ZB 154/18, WM 2020, 22 Rn. 9).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08

    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung

    Eine analoge Anwendung von Sondervorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes ist zwar zulässig, wo das Gesetz planwidrige Regelungslücken enthält (vgl. Senat , Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 48/06, WM 2007, 1841, 1844 Rdn. 21).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

    Nach neuem Rechtsmittelrecht scheitert ein solcher Antrag schon an der Nichtverlängerbarkeit der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 (Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl. 2007 § 236 Rn. 8a i.V.m. § 234 Rn. 7a); abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde, die in Anlehnung an § 575 Abs. 2 Satz 3, § 551 Abs. 2 Satz 6 Halbs. 2 ZPO angemessen verlängert werden kann, wenn dem Rechtsmittelführer die Prozessakten nicht zur Verfügung gestellt werden können (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2 Fristverlängerung 1 = NJW-RR 2007, 146, 147).
  • BGH, 10.10.2019 - V ZB 154/18

    Keine entsprechende Anwendung des § 850i ZPO im Zwangsverwaltungsverfahren;

    Zwar folgt aus § 869 ZPO, wonach die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung durch ein besonderes Gesetz geregelt werden, dass das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist und deren Vorschriften, namentlich die des Buches 8, auch auf das Zwangsverwaltungsverfahren Anwendung finden, soweit sich nicht aus dem genannten Gesetz etwas anderes ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, NJW-RR 2009, 1427 Rn. 13; Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146 Rn. 21).
  • OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11

    40.000 € Schmerzensgeld für unerkannt gebliebenen Minderwuchs

    In besonders gelagerten Gestaltungen kommt jedoch eine teleologisch erweiternde Auslegung der genannten Vorschriften in Betracht mit der Folge, dass die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO angemessen verlängert werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2008, S. 146 f.).

    Ein solcher kann zwar entfallen, wenn eine Fristverlängerung gewährt wird, die "schlechthin und offensichtlich ausgeschlossen" ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, S. 146).

  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Prozesskostenhilfeablehnung mangels

    25 Inwieweit § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass eine angemessene Verlängerung über die Monatsfrist hinaus möglich ist, wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 05.07.2007 (MDR 2007, 1332) entschieden hat, und den vom V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der genannten Entscheidung vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken zu folgen ist (anders BGH - XII. Zivilsenat - NJW-RR 2008 a.a.O., S. 1314 f), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZB 60/20

    Fristbeginn bei Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Soweit die unbemittelte gegenüber der bemittelten Partei benachteiligt sein könnte, weil die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO nach der Konzeption des Gesetzgebers (§ 224 Abs. 2 ZPO) nicht verlängerbar ist, während die bemittelte Partei in den Grenzen des § 575 Abs. 2 Satz 3 ZPO i.V.m. § 551 Abs. 2 Satz 5 und 6 ZPO eine Verlängerung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist erreichen kann, trägt dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung, indem sie eine Verlängerung der Begründungsfrist (§ 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO) ausnahmsweise zulässt, wenn dem Rechtsmittelführer die Gerichtsakten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, NJW-RR 2008, 146 Rn. 12).
  • BGH, 14.11.2012 - IX ZR 268/12

    Verlängerung der vom Gesetz bestimmten Frist zur Anbringung des

    So liegt es, wenn die Instanzakten zur Begründung des Rechtsmittels innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht übersandt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, WM 2007, 1841 Rn. 12).
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