Rechtsprechung
BGH, 23.05.2019 - V ZB 49/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 417 FamFG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FamFG § 417 ; AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Asylbewerbers; Anforderungen an die Angaben zur erforderlichen Dauer der Freiheitsentziehung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschiebungshaft - und die Begründung des Haftantrags
Verfahrensgang
- AG Bamberg, 08.02.2018 - 15 XIV 14/18
- LG Bamberg, 07.03.2018 - 3 T 61/18
- AG Bamberg, 08.02.2019 - 15 XIV 14/18
- BGH, 23.05.2019 - V ZB 49/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17
Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit …
Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 49/18
Ist ein längerer Zeitraum für die Organisation der Rückführung des Betroffenen erforderlich, bedarf es aber einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die dies nachvollziehbar erklärt (etwa Art des Fluges, Buchungslage der in Betracht kommenden Fluggesellschaften, Anzahl der Begleitpersonen, Personalsituation; vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11).Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14 mwN).
- BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft; …
Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 49/18
Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN). - BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18
Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines …
Auszug aus BGH, 23.05.2019 - V ZB 49/18
a) Mängel des Haftantrages können mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Rn. 11 mwN) behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt.