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   BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14   

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https://dejure.org/2014,19958
BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14 (https://dejure.org/2014,19958)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2014 - V ZB 5/14 (https://dejure.org/2014,19958)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - V ZB 5/14 (https://dejure.org/2014,19958)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG, § 418 Abs 3 Nr 2 FamFG, § 429 Abs 2 Nr 2 FamFG
    Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit des Antrags einer Vertrauensperson auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft gegen den Willen des Betroffenen

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit des Antrags einer Vertrauensperson auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 418 Abs. 3 Nr. 2; FamFG § 429 Abs. 2 Nr. 2
    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft gegen den Willen des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft gegen den Willen des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaftsachen - und das Rechtsmittel der Vertrauensperson

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1155
  • NVwZ 2014, 1328
  • FGPrax 2014, 227
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 115/12

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags nach

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14
    Da es hier um ein - von dem Haftanordnungsverfahren zu unterscheidendes - Haftaufhebungsverfahren nach § 426 Abs. 2 FamFG geht, folgt dies bereits daraus, dass die Vertrauensperson den Haftaufhebungsantrag vor dem Amtsgericht gestellt hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 3; Beschluss vom 26. Juli 2012 - V ZB 26/12, juris Rn. 2).

    Dies ergibt sich schon aus § 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FamFG und dem damit gesetzlich anerkannten Recht der erstinstanzlich beteiligten Vertrauensperson, für den Betroffenen dessen Rehabilitierungsinteresse wahrzunehmen (vgl. nur Senat Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 3, 6).

  • BGH, 26.07.2012 - V ZB 26/12

    Notwendigkeit der Wiedergabe des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14
    Da es hier um ein - von dem Haftanordnungsverfahren zu unterscheidendes - Haftaufhebungsverfahren nach § 426 Abs. 2 FamFG geht, folgt dies bereits daraus, dass die Vertrauensperson den Haftaufhebungsantrag vor dem Amtsgericht gestellt hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 3; Beschluss vom 26. Juli 2012 - V ZB 26/12, juris Rn. 2).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14
    Vielmehr handelte es sich um einen zulässigerweise mit dem Haftaufhebungsantrag nach § 426 Abs. 2FamFG verbundenen (vgl. Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6) Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft, über den zunächst das Amtsgericht hätte entscheiden müssen.
  • BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14
    Dies ergibt sich schon aus § 429 Abs. 2 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FamFG und dem damit gesetzlich anerkannten Recht der erstinstanzlich beteiligten Vertrauensperson, für den Betroffenen dessen Rehabilitierungsinteresse wahrzunehmen (vgl. nur Senat Beschluss vom 7. Oktober 2013 - V ZB 24/13, juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 3, 6).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 67/13

    Abschiebungshaftverfahren: Beschwerdebefugnis einer vom Ausländer benannten

    Auszug aus BGH, 26.06.2014 - V ZB 5/14
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 3 mwN) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 116/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung von durch Beschluss

    aa) Macht eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Wege der Klage oder - wie hier die Beklagte - im Wege der Widerklage Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 BGB geltend, ist sie nur dann ausübungs- und prozessführungsbefugt, wenn die Ansprüche (durch sog. Ansichziehen) von den Wohnungseigentümern durch einen Beschluss vergemeinschaftet worden sind (gekorene Ausübungsbefugnis nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, vgl. Senat, Urteile vom 5. Dezember 2014 - V ZB 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 7 und vom 10. Juli 2015 - V ZR 194/14, NJW 2015, 2968 Rn. 14, siehe auch bereits Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12).
  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 623/15

    Elterliche Sorge: Rechtsbeschwerde der Tante gegen eine durch Zeitablauf

    Der Senat hat dementsprechend einen Feststellungsantrag der Vertrauensperson im Betreuungsverfahren mangels Antragsberechtigung als unzulässig angesehen (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012  XII ZB 404/12  FamRZ 2013, 29 Rn. 6 ff.; vgl. auch BGH Beschluss vom 26. Juni 2014  V ZB 5/14  NJW-RR 2014, 1155 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das

    Über den von dem Betroffenen oder seinem Verfahrensbevollmächtigten geäußerten Willen darf sie sich nicht hinwegsetzen und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft in diesem Fall auch nicht beantragen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 4/14, InfAuslR 2014, 443 Rn. 8).
  • BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 47/22

    Beschwerdebefugnis der Vertrauensperson durch Beteiligung im ersten Rechtszug

    Sie konnte daher ohne vorherige Beteiligung sowohl das Interesse des Betroffenen auf Aufhebung der Haft als auch sein Rehabilitierungsinteresse unmittelbar selbst weiterverfolgen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - V ZB 5/14, InfAuslR 2014, 443 Rn. 4, 7; vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 13; vom 25. Oktober 2022 - XIII ZB 131/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 08.10.2014 - V ZB 115/13

    Verstoß einer Inhaftierung gegen Art. 16 Abs. 1 S. 1 RL 2008/115/EG

    Seine Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung kann er nach einer Erledigung durch die Entlassung des Betroffenen aus der Haft mit dem Antrag nach § 62 Abs. 1 FamFG weiter verfolgen, die Rechtsverletzung des Betroffenen festzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn. 12, juris; Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 5/14, Rn. 7, juris).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 98/13

    Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Haft zur Sicherung der Überstellung eines

    Die von der bereits im ersten Rechtszug beteiligten Vertrauensperson des Betroffenen erhobene Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft; der von ihr gestellte Feststellungsantrag nach § 62 FamFG ist zulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 5/14, NJW-RR 2014, 1155 Rn. 4 und 7).
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