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   BGH, 20.07.2017 - V ZB 50/17   

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https://dejure.org/2017,33132
BGH, 20.07.2017 - V ZB 50/17 (https://dejure.org/2017,33132)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2017 - V ZB 50/17 (https://dejure.org/2017,33132)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - V ZB 50/17 (https://dejure.org/2017,33132)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Art. 28, Art. 2 Buchstabe n der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, Verordnung (EU) Nr. 604/2013, § 62 Abs. 3 AufenthG, § 2 Abs. 15 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG, § 50 Abs. 4 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung; Kriterien für die Annahme einer Fluchtgefahr nach der Dublin-III-Verordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung; Kriterien für die Annahme einer Fluchtgefahr nach der Dublin-III-Verordnung

  • rechtsportal.de

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung; Kriterien für die Annahme einer Fluchtgefahr nach der Dublin-III-Verordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücküberstellungshaft - und die Fluchtgefahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZB 50/17
    Die Regelung in § 2 Abs. 15 Satz 1 i. V. m. Abs. 14 Nr. 1 AufenthG genügt den Anforderungen der Verordnung (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 7 mwN).

    Die genannte Vorschrift setzt nämlich weiter voraus, dass der Betroffene durch die Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZB 50/17
    a) Richtig ist allerdings, dass es sich vorliegend um die Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (fortan: Dublin-III-Verordnung) handelte, so dass die Haftanordnung entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht auf § 62 Abs. 3 AufenthG gestützt werden konnte (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 4; Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZB 157/15, FGPrax 2016, 140 Rn. 6).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZB 50/17
    Aufgrund der zwischenzeitlichen Rücküberstellung des Betroffenen kann die fehlende Aufklärung nicht mehr nachgeholt werden, da hierfür auch die persönliche Anhörung des Betroffenen zu dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 29).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 157/15

    Haft zur Sicherung von Rücküberstellungsverfahren: Anhaltspunkt für Fluchtgefahr

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZB 50/17
    a) Richtig ist allerdings, dass es sich vorliegend um die Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (fortan: Dublin-III-Verordnung) handelte, so dass die Haftanordnung entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht auf § 62 Abs. 3 AufenthG gestützt werden konnte (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 4; Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZB 157/15, FGPrax 2016, 140 Rn. 6).
  • LG Deggendorf, 14.01.2019 - 12 T 147/18

    Zur Rechtmäßigkeit eines Rücküberstellungsverfahrens nach der

    Einschlägige Rechtsgrundlage ist vielmehr § 2 Abs. 14 Nr. 1 iVm Abs. 15 S. 1 AufenthG (BGH Beschluss vom 20.7.2017 - V ZB 50/17, BeckRS 2017, 123742, beck-online).

    Die Regelung in § 2 Abs. 15 Satz 1 i.V.m. Abs. 14 Nr. 1 AufenthG genügt den Anforderungen der Verordnung (BGH Beschluss vom 20.7.2017 - V ZB 50/17, BeckRS 2017, 123742, beck-online).

  • LG Hildesheim, 22.12.2017 - 5 T 281/17

    Stubenarrest, Übersetzung, Verfügung, Dublinverfahren, Fluchtgefahr,

    Die genannte Vorschrift setzt nämlich weiter voraus, dass der Betroffene durch die Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden ist (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - V ZB 50/17 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 8).
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