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   BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10   

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https://dejure.org/2010,6827
BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10 (https://dejure.org/2010,6827)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - V ZB 56/10 (https://dejure.org/2010,6827)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10 (https://dejure.org/2010,6827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung bei unterbliebener Beteiligung der Ehefrau eines von der Abschiebung betroffenen Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 71 Abs. 3 Nr. 1, BPolG § ... 2 Abs. 2 Nr. 3, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, FamFG § 29, FamFG § 26, ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 3, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 2, GG Art. 104, EMRK Art. 5 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Zurückschiebung, Ausreisepflicht, Bundespolizei, Anhörung, Ehegatte, Heilung, Amtsermittlung, Haftgründe, unerlaubte Einreise, freiwillige Ausreise, familiäre Beistandsgemeinschaft, Schutz von Ehe und Familie, Verhältnismäßigkeit, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung bei unterbliebener Beteiligung der Ehefrau eines von der Abschiebung betroffenen Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    Die nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360) und gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist unbegründet.

    Für Abschiebungshaftanträge werden neben den Erfordernissen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 FamFG insbesondere Darlegungen zur zweifelsfreien Ausreisepflicht, zur Erforderlichkeit der Haft, zur Durchführbarkeit der Abschiebung und zur notwendigen Haftdauer verlangt, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360).

    Nach den amtsgerichtlichen vom Beschwerdegericht in Bezug genommenen Feststellungen und dem zu berücksichtigenden unzweifelhaften Akteninhalt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 mwN; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, juris Rn. 23) steht fest, dass die Haft zur Sicherung der Abschiebung erforderlich war, weil sich der Betroffene nachhaltig geweigert hat, freiwillig aus Deutschland auszureisen (vgl. Senat Beschluss vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, InfAuslR 1987, 8, 10).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    b) Mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG liegt eine Rechtsverletzung schon deshalb nicht vor, weil die genannte Verfassungsbestimmung ausländerrechtliche Schutzwirkungen nicht allein aufgrund formal-rechtlicher Bindungen entfaltet (vgl. BVerfG, DVBl. 2006, 247; InfAuslR 2002, 171, 173).

    Bei der geltend gemachten Ehe des Betroffenen handelt es sich um eine bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen (vgl. BVerfG, DVBl. 2006, 247; InfAuslR 2002, 171, 173).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    b) Mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG liegt eine Rechtsverletzung schon deshalb nicht vor, weil die genannte Verfassungsbestimmung ausländerrechtliche Schutzwirkungen nicht allein aufgrund formal-rechtlicher Bindungen entfaltet (vgl. BVerfG, DVBl. 2006, 247; InfAuslR 2002, 171, 173).

    Bei der geltend gemachten Ehe des Betroffenen handelt es sich um eine bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen (vgl. BVerfG, DVBl. 2006, 247; InfAuslR 2002, 171, 173).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    Nach den amtsgerichtlichen vom Beschwerdegericht in Bezug genommenen Feststellungen und dem zu berücksichtigenden unzweifelhaften Akteninhalt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 mwN; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, juris Rn. 23) steht fest, dass die Haft zur Sicherung der Abschiebung erforderlich war, weil sich der Betroffene nachhaltig geweigert hat, freiwillig aus Deutschland auszureisen (vgl. Senat Beschluss vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, InfAuslR 1987, 8, 10).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr das Vorliegen eine Beistandsgemeinschaft, bei der der aufenthaltsberechtigte Ehegatte auf die Lebenshilfe des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. BVerfG, InfAuslR 1996, 341, 342; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 84 Rn. 27).

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09

    Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    Anders als bei der unterbliebenen Anhörung nach § 420 Abs. 1 FamFG (vgl. dazu nur BVerfG, InfAuslR 2006, 462, 464), durch die dem Betroffenen das Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2661) vorenthalten und damit eine essentielle Verfahrensgarantie als solche missachtet wird (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 11), stellt die fehlende oder unzureichende Beteiligung der Ehefrau keine vergleichbar gravierende Verfahrenswidrigkeit dar.
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    Anders als bei der unterbliebenen Anhörung nach § 420 Abs. 1 FamFG (vgl. dazu nur BVerfG, InfAuslR 2006, 462, 464), durch die dem Betroffenen das Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2661) vorenthalten und damit eine essentielle Verfahrensgarantie als solche missachtet wird (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 11), stellt die fehlende oder unzureichende Beteiligung der Ehefrau keine vergleichbar gravierende Verfahrenswidrigkeit dar.
  • OLG Celle, 29.08.2003 - 17 W 69/03

    Pflicht zur Beschleunigung des Verfahrens auf die notwendige Dauer bei Anordnung

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    Dies schließt jedoch einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (OLG München, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 34 Wx 64/09, 34 u. Wx 65/09, juris Rn. 24; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 415; OLG Celle, InfAuslR 2003, 444; HK-AuslR/Kessler, § 62 AufenthG, Rn. 21).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    Anders als bei der unterbliebenen Anhörung nach § 420 Abs. 1 FamFG (vgl. dazu nur BVerfG, InfAuslR 2006, 462, 464), durch die dem Betroffenen das Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2661) vorenthalten und damit eine essentielle Verfahrensgarantie als solche missachtet wird (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 11), stellt die fehlende oder unzureichende Beteiligung der Ehefrau keine vergleichbar gravierende Verfahrenswidrigkeit dar.
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06

    Abschiebungshaft: Rechtswidrigkeit der Verlängerung wegen Verletzung des

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    Dies schließt jedoch einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (OLG München, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 34 Wx 64/09, 34 u. Wx 65/09, juris Rn. 24; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 415; OLG Celle, InfAuslR 2003, 444; HK-AuslR/Kessler, § 62 AufenthG, Rn. 21).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
    Diese tatrichterliche Würdigung ist einer eingeschränkten Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zugänglich (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

  • OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09

    Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor

  • BGH, 22.02.2024 - XIII ZA 1/24

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte

    Es schließt allerdings einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, juris Rn. 13; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/19, juris Rn. 10; vom 28. Februar 2023 - XIII ZB 68/21, juris Rn. 11).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender

    Das Beschwerdegericht hätte die Verhältnismäßigkeit der Haft bejahen dürfen, wenn es selbst zu der Überzeugung gelangt wäre, dass keine Beistandsgemeinschaft, sondern nur eine Begegnungsgemeinschaft vorlag (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 12, juris), die Lebensgefährtin des Betroffenen auf dessen Lebenshilfe - auch in der bevorstehenden Phase der Geburt des Kindes - nicht angewiesen war und dass keine ernsthafte Gefahren für die Gesundheit der Lebensgefährtin oder des Kindes infolge der Trennung bestanden.
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Haftverlängerung wegen

    Bei der Umsetzung der Abschiebung steht ihr allerdings ein organisatorischer Spielraum zu (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 13, juris).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13

    Abschiebungshaftsache: Beachtung des Beschleunigungsgebots nach Ablehnung des

    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 46, 194, 195) schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, Rn. 7, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 13, juris).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei

    Dies schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10 Rn. 13, juris).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 113/19

    Voraussetzungen für die Darlegungspflicht zur Erteilung eines Haftbefehls gegen

    aa) Das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, juris Rn. 13; vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 9/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung gegen den

    Die Ausländerbehörden haben nämlich bei der Umsetzung des Beschleunigungsgebots einen organisatorischen Spielraum (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, juris Rn. 13).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Verletzung des

    aa) Das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, juris Rn. 13, und vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 7), verlangt aber, dass die Abschiebungshaft auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird und die Ausländerbehörde die Abschiebung ohne unnötige Verzögerung betreibt.
  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

    Dies schließt jedoch einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - V ZB 56/10 -, juris).
  • LG Bochum, 04.12.2020 - 7 T 257/19
    Dabei gibt der 3-Monats-Zeitraum gem. § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG eine abstrakte Grenze für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit vor (OLG München, Beschluss vom 08.10.2009, 34 Wx 064/09, Rn. 24, zitiert nach juris; zustimmend zitiert von BGH, Beschluss vom 21.10.2010, V ZB 56/10, zitiert nach juris).
  • LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
  • LG Düsseldorf, 17.07.2014 - 25 T 399/14

    Begründungsanforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft; Ablauf der erlaubten

  • LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 25 T 112/14

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Abschiebehaft; Anforderungen an eine

  • LG Bochum, 30.01.2018 - 7 T 48/18

    Begründung des Haftantrages der Abschiebehaft zur Sicherung der Abschiebung

  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 25 T 574/16

    Abschiebehaft zur Sicherung der beabsichtigten Überstellung eines Ausländers

  • AG Paderborn, 01.02.2018 - 11 XIV (B) 12/18

    Sicherungshaft, Beschleunigungsgebot

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