Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,79
BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57 (https://dejure.org/1957,79)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1957 - V ZB 6/57 (https://dejure.org/1957,79)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57 (https://dejure.org/1957,79)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,79) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 16
  • NJW 1957, 1229
  • MDR 1957, 668
  • DB 1957, 682
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 25.02.1922 - V 400/21

    Vorkaufsrecht mit festem Preise

    Auszug aus BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57
    Er legte seine Auffassung in einem Aktenvermerk nieder und fügte hinzu, der Antrag könne jedoch nach § 140 BGB als Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung umgedeutet werden (RGZ 104, 122).
  • RG, 26.06.1936 - VII 16/36

    Bleibt die Verpflichtung des Versicherers aus § 101 VVG. auch gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57
    Die Vormerkung ist zwar kein dingliches Recht am Grundstück, aber als besonders geartetes Sicherungsmittel geeignet, dem geschützten Anspruch in gewissem Rahmen dingliche Wirkungen zu verleihen (BGB RGRK a.a.O. § 883 Anm. 8 a; RGZ 151, 389 [392/93]).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer

    Folgerichtig ist die Vormerkung nicht als selbständiger wirtschaftlicher Wert von dem Auflassungsanspruch getrennt übertragbar, sondern geht mit der Abtretung des durch sie gesicherten Auflassungsanspruchs gemäß § 401 BGB auf den Zessionar über (BGHZ 25, 16, 23; Staudinger/Gursky, BGB (2008) § 883 Rn. 344 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung als ein gesetzlich besonders behandelter Fall

    Bei der Abtretung einer durch Vormerkung gesicherten Forderung gilt der Inhalt des Grundbuchs analog § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB zugunsten des Zessionars im Hinblick auf den Grundbuchstand unter Einschluss des Rangs der Vormerkung sowie das Vorliegen ihrer sachenrechtlichen Entstehungsvoraussetzungen unter Einschluss der wirksamen Bewilligung als richtig; der Schutz des öffentlichen Glaubens erstreckt sich hingegen nicht auf den Bestand der gesicherten Forderung (Fortführung BGH, Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 23 f.).

    Besteht die Forderung nicht, kann auch die Vormerkung nicht gutgläubig erworben werden (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 23; Urteil vom 31. Oktober 1980 - V ZR 95/79, NJW 1981, 446, 447; Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947).

    Für den Fall, dass für einen wirksamen Auflassungsanspruch von einem Nichtberechtigten eine Vormerkung zugunsten eines Bösgläubigen bestellt worden ist, kann die Vormerkung aber in der Person eines gutgläubigen Rechtsnachfolgers des Bösgläubigen wirksam werden (Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 23 f.).

    Soweit sich aus der zitierten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 24) im Hinblick auf die fehlende Bewilligung des Eigentümers etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Die Zulässigkeitsbeschränkung des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO greift zudem dann nicht ein, wenn eine Eintragung berichtigt werden soll, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (BGHZ 25, 16, 22 [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57]; 64, 194, 196) [BGH 16.04.1975 - V ZB 22/74].
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Jedoch war in den Verträgen, wovon das Berufungsgericht im Tatsächlichen ausgeht, die Abtretung des zugrundeliegenden gesicherten schuldrechtlichen Anspruchs (§ 398 BGB) gemeint, die entsprechend § 401 BGB die Vormerkung mitumfaßte (vgl. BGHZ 25, 16, 23) [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57].
  • BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21

    Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen

    Bei der Abtretung einer durch Vormerkung gesicherten Forderung gilt der Inhalt des Grundbuchs analog § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB zugunsten des Zessionars im Hinblick auf den Grundbuchstand unter Einschluss des Rangs der Vormerkung sowie das Vorliegen ihrer sachenrechtlichen Entstehungsvoraussetzungen unter Einschluss der wirksamen Bewilligung als richtig; der Schutz des öffentlichen Glaubens erstreckt sich hingegen nicht auf den Bestand der gesicherten Forderung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 23 f.).*).

    Besteht die Forderung nicht, kann auch die Vormerkung nicht gutgläubig erworben werden (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 23; Urteil vom 31. Oktober 1980 - V ZR 95/79, NJW 1981, 446, 447; Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947).

    Für den Fall, dass für einen wirksamen Auflassungsanspruch von einem Nichtberechtigten eine Vormerkung zugunsten eines Bösgläubigen bestellt worden ist, kann die Vormerkung aber in der Person eines gutgläubigen Rechtsnachfolgers des Bösgläubigen wirksam werden (Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 23 f.).

    Soweit sich aus der zitierten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 24) im Hinblick auf die fehlende Bewilligung des Eigentümers etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht fest.

  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

    a) § 53 Abs. 1 GBO ist nur auf solche Grundbucheintragungen anwendbar, die unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens stehen; denn bei Eintragungen, an die sich - wie hier - kein gutgläubiger Erwerb anschließen kann, ist für einen Amtswiderspruch, der den öffentlichen Glauben des Grundbuchs zerstören und Schadensersatzansprüchen gegen den Staat vorbeugen soll, kein Raum (BGHZ 25, 16/22; Hügel/Holzer § 53 Rn. 12, 25; Staudinger/Gursky BGB 2013 § 899 Rn. 2).

    Da der Beteiligten daher kein Rechtsverlust droht, besteht für einen Widerspruch gegen die Vormerkung kein Bedürfnis (BGHZ 25, 16/23 f.; BayObLGZ 1999, 226/231; Staudinger/Gursky § 899 Rn. 36).

    Ein Sachverhalt, in dem der Grundsatz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs ausnahmsweise auf die Vormerkung (vgl. BGHZ 25, 16/24) oder zumindest deren Rang (LG Köln NJW-RR 2001, 306 f.) Anwendung finden und die Eintragung eines Widerspruchs zum Schutz der Beteiligten erfordern könnte, ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung über die "Wiederaufladbarkeit" der Vormerkung (BGHZ 143, 175; 193, 152; 200, 179) nicht ersichtlich.

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Ein dies klarstellender Vermerk verstößt nicht gegen den Zweck des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, dem gutgläubigen Erwerb eines Dritten nicht nachträglich den Ausweis durch das Grundbuch zu entziehen (Senat, BGHZ 25, 16, 22; 64, 194, 200).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszugehen ist davon, daß die Vormerkung zwar kein dingliches Recht ist, aber als besonders geartetes Sicherungsmittel dem durch sie geschützten schuldrechtlichen Anspruch - hier auf Übertragung des Eigentums - in beträchtlichem Umfang dingliche Wirkungen im Sinn einer dinglichen Gebundenheit des Grundstücks verleiht (vgl. die Senatsentscheidungen BGHZ 25, 16, 23 [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57]; 28, 182, 185 [BGH 01.10.1958 - V ZR 26/57]/186).

    Dieser Charakter der Vormerkung, der sie in manchen Beziehungen einem dinglichen Recht annähert, hat dazu geführt, daß verschiedene für dingliche Rechte geltende Rechtssätze auf die Vormerkung entsprechend angewendet werden: so macht entsprechend § 878 BGB eine nach Stellung des Antrags auf Vormerkungseintragung eintretende Verfügungsbeschränkung des Bewilligers die Vormerkungsbewilligung nicht unwirksam (BGHZ 28 a.a.O.); für eine eingetragene, aber materiellrechtlich nicht bestehende Vormerkung gelten in gewissem Umfang die Vorschriften über Unrichtigkeit des Grundbuchs entsprechend, nämlich einerseits die Möglichkeit gutgläubigen Erwerbs (§§ 892, 893 BGB; Senatsurteil BGHZ 25, 16, 23 [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57]; 28, 182, 187), [BGH 01.10.1958 - V ZR 26/57]andererseits die Möglichkeit, einen unrichtigen Vormerkungseintrag mit Grundbuchberichtigungsanspruch (§§ 894, 899 BGB; RGZ 129, 184; vgl. BGHZ 25, 16, 25) [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57] oder Amtswiderspruch (§ 53 GBO, BGHZ 25 a.a.O.) zu bekämpfen.

  • BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69

    Gutgläubiger Erwerb vom Scheinerben

    Daraus wird entnommen, daß die Vormerkung eine dingliche Gebundenheit des von ihr betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils bewirkt und deshalb die Bewilligung einer Vormerkung, wenn die Eintragung erfolgt, als eine Verfügung im Sinne des § 893 BGB anzusehen ist mit der Folge, daß wegen der in dieser Vorschrift vorgesehenen entsprechenden Anwendung des § 892 BGB dem Vormerkungsberechtigten der Schutz des guten Glaubens zwar nicht für den Bestand eines schuldrechtlichen Anspruchs, wohl aber für die dingliche Gebundenheit des von der Vormerkung betroffenen Grundstücks oder Grundstücksteils zukommt (Beschluß des Senats vom 21. Juni 1957 V ZB 6/57 BGHZ 25, 16, 23 und Urteil des Senats vom 1. Oktober 1958 V ZR 26/57 BGHZ 28, 182, 185/186 unter Bezugnahme auf RGZ 118, 230, 234 und 121, 44, 46; ebenso im Ergebnis Staudinger BGB 11. Aufl. § 883 Anm. 56; vgl. auch Palandt BGB 30. Aufl. § 883 Anm. 2 mit weiteren Nachweisen) Die Übertragung dieser Grundsätze auf den Fall eines falschen Erbscheins, wie er hier vorliegt, ergibt daher, daß die Verfügungen der nicht im Grundbuch eingetragenen Scheinerben von dem Schutz der §§ 2366, 2367 erfaßt werden (Staudinger a.a.O. § 2366 Anm. 21).
  • KG, 30.01.2014 - 22 W 44/13

    Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs: Eilbedürftigkeit eines Antrags

    b) Da der an die Auflassungsvormerkung anknüpfende Gutglaubensschutz nicht auf Mängel des Kausalgeschäfts gerichtet ist, weshalb ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung im Falle der - wie hier geltend gemacht - Unwirksamkeit des zu sichernden Anspruchs nicht in Betracht kommt (vgl. BGH mit Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57 - BGHZ 25, 16, 26 [4.]; OLG Köln mit Beschluss vom 23. März 2001 - 19 W 9/01 - OLGR 2001, 286 f. [II.]; OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 14. April 2000 - 9 W 28/00 - NJW-RR 2000, 1686; Toussaint in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 899 Rn. 7; § 892 Rn. 13; Gursky in: Staudinger, BGB (2013), § 892 Rn.58), ist die gesetzliche Vermutung vorliegend offensichtlich widerlegt.
  • OLG Köln, 21.05.1999 - 20 U 181/98

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung bei Unrichtigkeit des

  • OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17

    Eintragung eines Widerspruchs - Eintragungsvermerk muss Gläubiger angeben

  • BGH, 12.12.1985 - IX ZR 15/85

    Rechtsfolgen der Befriedigung des die Zwangsvollstreckung in das Grundstück

  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung im Grundbuch

  • BGH, 01.03.1994 - XI ZR 149/93

    Rechte des Inhabers einer nicht in das geringste Gebot fallenden

  • KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16

    Grundbuchsache: Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung bei

  • OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Eintragung einer

  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 W 28/00

    Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit einer Auflassungsvormerkung

  • BayObLG, 20.11.1979 - BReg. 2 Z 57/79

    Zur Auslegung von Grundbucherklärungen

  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

  • OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung eines Amtswiderspruchs im

  • KG, 26.08.1997 - 1 W 2905/97

    Grundschuldlöschung wegen Nichtexistenz des Gläubigers im Berichtigungswege

  • BGH, 27.09.2007 - III ZR 278/06

    Haftung eines Notars im Rahmen eines Treuhandauftrages

  • BayObLG, 05.01.1983 - BReg. 2 Z 95/82

    Möglichkeit einer (weiteren) Beschwerde nach den Vorschriften der

  • KG, 03.02.1977 - 12 W 211/77

    Zulässigkeit der Löschung einer eingetragenen Auflassungsvormerkung im Wege der

  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur lastenfreien Übertragung des Eigentums

  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 64/06

    Gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung

  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92

    Einräumen eines Ankaufrechts für den Hypothekengläubiger durch den

  • OLG Brandenburg, 08.04.2021 - 5 U 39/20

    Grundbuchberichtigung bei zu Unrecht eingetragenem Widerspruch Gutgläubiger

  • OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 564/19

    Zur Auslegung der Parteibezeichnung bei der Prüfung der Voraussetzungen für die

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 211/04

    Verfahrenserledigung durch Löschung der Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in

  • BGH, 07.10.1966 - V ZR 159/63

    Verkauf eines Grundstücks durch notariellen Vertrag als in das Grundbuch

  • BayObLG, 19.01.2000 - 3Z BR 380/99

    Wertberechnung bei Grundbucheintragung und Grundbuchberichtigung

  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

  • OLG Jena, 23.10.2003 - 5 W 321/02

    Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung einer Forderung; Rechtliche Gestaltung beim

  • OLG Naumburg, 28.05.2002 - 11 Wx 20/01

    Eintragung eines Amtswiderspruches im Grundbuch nach § 53 GBO; Regressansprüche;

  • OLG Brandenburg, 17.10.2001 - 8 Wx 7/01

    Beschwerde gegen eingetragene Vormerkung, die keinen Gutglaubensschutz bewirkt

  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 10 Wx 40/97

    Löschung eines Amtswiderspruchs in einem Grundbuch ; Behördeneigenschaft eines

  • OLG Naumburg, 14.10.1997 - 10 Wx 27/97

    Unzulässigkeit eines Amtswiderspruchs zur Sicherung eines Restitutionsanspruchs

  • OLG Naumburg, 13.01.1997 - 10 Wx 41/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Nichtberechtigten

  • BayObLG, 17.08.1983 - BReg. 2 Z 64/83

    Hinterlegung eines Geldbetrages mit Verzicht auf die Rücknahme; Beschwerde gegen

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97

    Auslegung von Auflassungserklärungen - Anteil an Anliegerweg bei Veräußerung

  • OLG Celle, 26.02.1980 - 4 Wx 4/80

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • BayObLG, 18.03.1987 - BReg. 2 Z 8/87

    Vormerkung für fehlgeschlagene Vor-GmbH

  • BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90

    Gutgläubiger Erwerb wegen teilweise gelöschtem Wohnungsbesetzungsrecht

  • LG München II, 04.06.2008 - 11 O 2016/07

    Gutgläubiger (Zweit-)Erwerb einer Vormerkung

  • BGH, 21.01.1993 - IX ZR 51/92

    Nichtannahme einer Revision - Rang einer eingetragenen Rückauflassungsvormerkung

  • BayObLG, 06.12.1990 - BReg. 2 Z 147/90

    Keine Beschwerde des Berechtigten einer Auflassungsvormerkung gegen einen

  • OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84

    Unwirksamkeit einer Maklerklausel bei Aufhebung eines Kaufvertrages

  • BayObLG, 06.02.1981 - BReg. 2 Z 4/81

    Zum öffentlichen Glauben des Grundbuchs

  • BayObLG, 03.04.1980 - BReg. 2 Z 73/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht