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   BGH, 29.06.2017 - V ZB 64/17   

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https://dejure.org/2017,27392
BGH, 29.06.2017 - V ZB 64/17 (https://dejure.org/2017,27392)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - V ZB 64/17 (https://dejure.org/2017,27392)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17 (https://dejure.org/2017,27392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen die Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft anordnenden Beschluss

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

    Eine solche Rechtsbeschwerde wäre auch unzulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 48/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 48/18

    Rechtsverletzung eines Betroffenen durch Anordnung der Haft zur Sicherung seiner

    Dazu gehören Entscheidungen nicht, in denen das Beschwerdegericht nach Erledigung der Hauptsache schon im Beschwerdeverfahren gemäß § 62 FamFG auf Antrag des Betroffenen feststellt, dass die gegen ihn angeordnete Haft rechtswidrig war und ihn in seinen Rechten verletzt hat (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17, Asylmagazin 2018, 101 [Ls.] = juris Rn. 4).
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 52/17

    Aufenthalt eines Ausländers ohne gültige Grenzübertrittspapiere im Transitbereich

    Mit der Rechtsbeschwerde wendet sich die beteiligte Behörde nicht, wie aber nach § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG geboten, gegen einen Beschluss, durch den eine freiheitsentziehende Maßnahme abgelehnt oder zurückgewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 41/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung oder Fortdauer der Haft;

    Das ist nicht der Fall, wenn das Beschwerdegericht - nach Hauptsacheerledigung - die Feststellung trifft, dass die Haftanordnung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt habe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17, Asylmagazin 2018, 101 [Ls.] = juris Rn. 4; vom 12. Juli 2018 - V ZB 48/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 24.03.2020 - XIII ZB 122/19

    Rechtsbeschwerde gegen eine Anordnung von Abschiebungshaft; Voraussetzungen für

    a) Die begehrte Überprüfung der Feststellung der Rechtswidrigkeit der bisherigen Haft wäre zwar grundsätzlich möglich, aber nach § 70 Abs. 1 und 2 FamFG nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 3 und vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17, Asylmagazin 2018, 101 [Ls.] = juris Rn. 4).
  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 9/21

    Beschwerde gegen die Haftanordnung gegen einen georgischen Staatsangehörigen

    Das ist nicht der Fall, wenn das Beschwerdegericht - nach Hauptsachenerledigung - die Feststellung trifft, dass die Haftanordnung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt habe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17, Asylmagazin 2018, 101 [Ls.] = juris Rn. 4; vom 24. März 2020 - XIII ZB 122/19, juris Rn. 8 ff. und vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 41/20, juris Rn. 5 ff.).
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