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   BGH, 13.05.2015 - V ZB 66/14   

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https://dejure.org/2015,12569
BGH, 13.05.2015 - V ZB 66/14 (https://dejure.org/2015,12569)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2015 - V ZB 66/14 (https://dejure.org/2015,12569)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - V ZB 66/14 (https://dejure.org/2015,12569)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106 Abs 2 SachenRBerG, § 20 GBO, § 29 GBO, § 11 Abs 1 S 1 ErbbauV, § 873 BGB
    Grundbucheintragung eines Erbbaurechts zugunsten ehemaliger Gebäudeeigentümer im Beitrittsgebiet: Reichweite der Feststellungswirkung eines notariellen Vermittlungsvorschlags im Verfahren der Sachenrechtsbereinigung

  • IWW

    § 106 Abs. 2 SachenRBerG, § ... 106 Abs. 3 SachenRBerG, § 78 GBO, § 11 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG, § 873 BGB, §§ 20, 29 GBO, § 106 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG, SachenRBerG, § 106, § 106 Abs. 2 Satz 1 SachenRBerG, § 104 SachenRBerG, § 105 SachenRBerG, § 106 SachenRBerG, § 98 Abs. 1 Halbsatz 2 SachenRBerG, §§ 873, 925 BGB, § 11 ErbbauRG, §§ 363 bis 372 FamFG, § 371 Abs. 1 FamFG, § 368 Abs. 1 Satz 1 FamFG, FamFG, § 368, § 106 Abs. 1 Satz 1 SachenRBerG, § 61 SachenRBerG, § 78 Abs. 1 Satz 3 SachenRBerG, Art. 233 § 4 Abs. 6 Sätze 1 und 3 und Abs. 7 EGBGB, § 25 Abs. 1 GNotKG, § 61 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung der in einem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen in der Feststellungswirkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungswirkung nach Sachenrechtsbereinigung umfasst auch im notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltene dingliche Erklärungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    SachenRBerG § 106 Abs. 2
    Erstreckung der gerichtlichen Feststellungswirkung auch auf dingliche Erklärungen eines notariellen Vermittlungsvorschlags im Rahmen des SachenRBerG

  • rewis.io

    Grundbucheintragung eines Erbbaurechts zugunsten ehemaliger Gebäudeeigentümer im Beitrittsgebiet: Reichweite der Feststellungswirkung eines notariellen Vermittlungsvorschlags im Verfahren der Sachenrechtsbereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 106 Abs. 2
    Erfassung der in einem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen in der Feststellungswirkung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der notarielle Vermittlungsvorschlag in der Sachenrechtsbereinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3032
  • MDR 2015, 822
  • FGPrax 2015, 195
  • WM 2015, 1814
  • Rpfleger 2015, 528
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 139/04

    Verurteilung zum Abschluss eines Kaufvertrages

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 66/14
    (1) Die in § 32 (und § 61) SachenRBerG bestimmten Bereinigungsansprüche sowohl des Nutzers als auch des Grundstückseigentümers auf Annahme eines Angebots zur Bestellung eines Erbbaurechts (oder für einen Grundstückskaufvertrag) können nicht mit einer Leistungsklage auf Abgabe der erforderlichen Vertragserklärung, sondern nur mit der Feststellungsklage nach § 104 SachenRBerG durchgesetzt werden (Senat, Urteil vom 14. Januar 2005 - V ZR 139/04, NJW-RR 2005, 666, 667).

    Das Prozessgericht sollte nicht gezwungen sein, den oft nicht einfach festzustellenden Inhalt des Kauf- oder - hier - Erbbaurechtsbestellungsvertrags selbst zu erarbeiten, sondern auf einem im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch den fachkundigen Notar vorbereiteten notariellen Vermittlungsvorschlag aufbauen können und sich nur noch mit den umstrittenen Punkten befassen müssen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 12/5992 S. 170, Einzelheiten in Senat, Urteil vom 14. Januar 2005 - V ZR 139/04, NJW-RR 2005, 666, 667).

  • OLG Jena, 03.07.2002 - 6 W 269/02

    Vormerkungsbewilligung im Sachenrechtsbereinigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 66/14
    Nach der Gegenansicht erfasst die Vorschrift auch die dinglichen Erklärungen in dem Vermittlungsvorschlag (OLG Jena, VIZ 2002, 646 f.; Tropf in Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, SachenRBerG, § 106 Rn. 26; ders., VIZ 1999, 377, 383; MüKoBGB/Cremer, 4. Aufl., § 106 SachenRBerG Rn. 12; Vossius, SachenRBerG, 2. Aufl., § 106 Rn. 16 f.; jedenfalls für den hier gegebenen Fall der Bestellung eines Erbbaurechts auch Erman/Ganten, BGB, 10. Aufl., § 106 SachenRBerG Rn. 6 und Kimme/Toussaint, Offene Vermögensfragen, Stand: November 2007, § 106 SachenRBerG Rn. 10 aE).
  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 318/13

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet für eine mit einem Wohnhaus bebaute

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 66/14
    Muss das mit dem Erbbaurecht zu belastende Grundstück, was sehr häufig der Fall ist, erst noch im Wege der Teilung und Vereinigung von Grundstücken oder Grundstücksteilen gebildet werden, können die dinglichen, anders als die schuldrechtlichen Erklärungen erst abgegeben werden, wenn das geschehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 318/13, juris Rn. 8, 16).
  • OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19

    Grundbuchsache: Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Gebäudeeigentum nach altem

    Die in einem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen dinglichen Erklärungen wirken wie eine dingliche Einigung gemäß § 925 BGB, wenn sie an der Feststellungswirkung nach § 96 Abs. 5 S. 2 SachenRBerG teilnehmen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - V ZB 66/14 -, Rn. 5 für § 106 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG, juris).
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