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BGH, 21.01.2016 - V ZB 66/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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ZPO § 511 a Abs. 4
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§ 511a Abs. 4 ZPO
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§ 511 Abs 4 ZPO
Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das Berufungsgericht - IWW
§ 511 Abs. 4 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO
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Unterbleiben der Begründung einer vom Berufungsgericht nachgeholten Zulassungsentscheidung; Bemessung der Beschwer des Klägers aus der Abweisung seiner Klage nach dem Wertverlust eines Grundstücks durch einen Überbau
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Beschwer bei Klage auf Überbau, nachgeholte Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts
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Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das Berufungsgericht
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ZPO § 511 a Abs. 4
Unterbleiben der Begründung einer vom Berufungsgericht nachgeholten Zulassungsentscheidung; Bemessung der Beschwer des Klägers aus der Abweisung seiner Klage nach dem Wertverlust eines Grundstücks durch einen Überbau - rechtsportal.de
ZPO § 3 ; ZPO § 511a Abs. 4 ; ZPO § 574 Abs. 2
Unterbleiben der Begründung einer vom Berufungsgericht nachgeholten Zulassungsentscheidung; Bemessung der Beschwer des Klägers aus der Abweisung seiner Klage nach dem Wertverlust eines Grundstücks durch einen Überbau - datenbank.nwb.de
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Berufungsgericht muss nachgeholte Zulassungsentscheidung nicht begründen!
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Berufung - und die vom Berufungsgericht nachgeholte Zulassungsentscheidung
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Berufungsgericht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung nicht verpflichtet
Verfahrensgang
- AG Jena, 18.12.2014 - 28 C 402/14
- LG Gera, 27.03.2015 - 1 S 10/15
- BGH, 21.01.2016 - V ZB 66/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 509
- MDR 2016, 608
- FamRZ 2016, 815
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16
Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener …
Denn die unterschiedliche Bewertung der Beschwer darf nicht zu Lasten der Partei gehen (…BGH, Urteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12;… vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 15;… Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07, WuM 2008, 614 Rn. 5;… vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 18;… vom 27. April 2010 - VIII ZB 91/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 3;… vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 14;… vom 29. April 2014 - VIII ZB 42/13, juris Rn. 7; vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 15;… vom 8. März 2017 - IV ZB 18/16, juris Rn. 11).(1) Dies kann der Senat - anders als im Fall einer vom Berufungsgericht nachgeholten Zulassungsentscheidung (…BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, WuM 2011, 698 Rn. 2, 6;… vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 561/10, NJW-RR 2012, 126 Rn. 15 f.;… vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, juris Rn. 3, 15; vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, aaO Rn. 2, 16) - im Rechtsbeschwerdeverfahren selbst prüfen, wenn die getroffenen tatsächlichen Feststellungen - wie hier - eine solche Entscheidung gestatten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 22;… vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 402 Rn. 12;… vom 1. März 2012 - V ZB 189/11, juris Rn. 3 f.;… vom 19. Mai 2011 - V ZB 250/10, WuM 2011, 432 Rn. 5;… vom 12. April 2011 - VI ZB 31/10, NJW-RR 2011, 1079 Rn. 12;… vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10, NJW-RR 2011, 998 Rn. 15;… vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, aaO Rn. 21).
- BGH, 08.03.2017 - IV ZB 18/16
Berufungsverfahren: Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der …
Hat das erstinstanzliche Gericht nur deshalb nicht über die Zulassung der Berufung entschieden, weil es rechtsirrtümlich davon ausgegangen ist, dass sein Urteil ohnehin aufgrund einer ausreichenden Beschwer der unterlegenen Partei mit der Berufung anfechtbar ist, so muss das Berufungsgericht die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung erfüllt sind (…vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - IV ZB 23/10, ZEV 2012, 149 Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 15;… vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10, NJW-RR 2011, 998 Rn. 14-16;… vom 26. Oktober 2010 - VI ZB 74/08, VersR 2011, 646 Rn. 12;… vom 27. April 2010 - VIII ZB 91/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 3). - BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Dies wäre veranlasst gewesen, weil das Amtsgericht den Wert der auf TOP 4 bezogenen Anfechtungsklage mit 1.000 EUR bemessen hat, und daher aus seiner Sicht keinen Anlass hatte, gemäß § 511 Abs. 4 ZPO über die Zulassung der Berufung zu entscheiden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 15 mwN).
- BGH, 10.11.2017 - V ZR 217/16
Zulässigkeit der Berufung: Bemessung der Beschwer des Klägers bei Abweisung eines …
Zwar kann in der Revisionsinstanz die gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts liegende Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes im Sinne von § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 15; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 7). - BGH, 07.06.2018 - V ZB 235/17
Verletzung des Anspruchs des Rechtsmittelführers auf rechtliches Gehör durch die …
Die Rechtsbeschwerde ist aber deshalb zulässig, weil das Berufungsgericht bei der Entscheidung über die Nachholung der Zulassung der Berufung einen von § 511 Abs. 4 ZPO abweichenden Maßstab angelegt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 17) und dadurch den Anspruch des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verletzt hat.Er liegt auch dann vor, wenn die Vorinstanz den Anspruch des Rechtsmittelführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 17; Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 296).
- LG Koblenz, 24.01.2022 - 2 S 72/20
Beschlussanfechtung einer WEG
Die Kammer lässt die Berufung zu (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), nachdem das Amtsgericht von seinem Standpunkt aus wegen des erstinstanzlich festgesetzten hohen Gesamtstreitwertes und des von ihm mit 1.500 EUR angenommenen Einzelstreitwertes für den Beiratsentlastungsbeschluss keinen Anlass gesehen hat, über die Zulassung der Berufung gemäß § 511 Abs. 4 ZPO zu entscheiden, die Beschwer der Beklagten für ihr im Berufungsverfahren weiterverfolgtes Begehren nicht mehr als 600 EUR beträgt und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 09.03.2017, V ZB 113/16, Rn. 14, vom 21.01.2016, V ZB 66/15, Rn. 15…, vom 29.01.2015, V ZB 179/14, Rn. 7 …und vom 06.10.2011, V ZB 72/11, Rn. 6 f.). - BGH, 20.09.2017 - V ZB 2/17
Berufung des zu einer Leistungserbringung verurteilten Beklagten: Beschwer nach …
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Berufungsgericht die bisher unterbliebene Entscheidung über die Zulassung der Berufung gemäß § 511 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ZPO nachholen müsste (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 15 mwN), sollte die Beschwer des Beklagten auch unter Berücksichtigung seiner Verurteilung zur Stabilisierung des Zauns - wider Erwarten - unter 600 EUR liegen. - BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
Berufungsstreitwert im Streit über die Sicherung eines Grundstücks durch …
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Berufungsgericht das ihm bei der Bemessung der Beschwer eingeräumte Ermessen nicht ausgeübt und der Klägerin damit den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 6 mwN). - BGH, 25.11.2021 - V ZB 97/20 Das Berufungsgericht ist verpflichtet, die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer über 600 EUR hinausgehenden Beschwer ausgegangen ist, und das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht hält (st. Rspr., siehe nur Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2018 - VIII ZB 57/16, NJW-RR 2018, 588 Rn. 10 jeweils mwN).