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   BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15   

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https://dejure.org/2015,35695
BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15 (https://dejure.org/2015,35695)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2015 - V ZB 67/15 (https://dejure.org/2015,35695)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15 (https://dejure.org/2015,35695)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 420 Abs 1 S 1 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • IWW

    § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absehen von der in Beschwerdeverfahren vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Betroffenen in Freiheitsentziehungssachen bei Vorliegen einer nachprübaren Begründung der Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts; Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung unter ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2, GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, GG Art. 104 Abs. 1
    Freiheitsentziehung, Abschiebungshaft, Anhörung, persönliche Anhörung, Ermessen, Verstoß gegen Verfahrensvorschriften

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 420; FamFG § 68 Abs. 3 S. 2
    Absehen von der in Beschwerdeverfahren vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Betroffenen in Freiheitsentziehungssachen bei Vorliegen einer nachprübaren Begründung der Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts; Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung unter ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Zwar gehört die persönliche Anhörung vor Anordnung der Haft zu den mit grundrechtlichem Schutz versehenen grundlegenden Verfahrensgarantien (hierzu BVerfGK 9, 132 Rn. 20; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 8).

    Ist letzteres anzunehmen, sind die Rechte des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013- V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN) und es kommt nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 127/12

    Zurückschiebungshaftsache: Absehen von der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Eine dahingehende Ermessensentscheidung muss das Beschwerdegericht aber nachprüfbar begründen (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10, NJW 2011, 2365 Rn. 13; Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11, FGPrax 2012, 163 Rn. 6; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 59 jeweils mwN).

    Ist letzteres anzunehmen, sind die Rechte des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013- V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN) und es kommt nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Zwar gehört die persönliche Anhörung vor Anordnung der Haft zu den mit grundrechtlichem Schutz versehenen grundlegenden Verfahrensgarantien (hierzu BVerfGK 9, 132 Rn. 20; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 8).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Es ist daher nicht ersichtlich, welche zusätzlichen Erkenntnisse ihre erneute persönliche Anhörung hätte ergeben können (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Eine dahingehende Ermessensentscheidung muss das Beschwerdegericht aber nachprüfbar begründen (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10, NJW 2011, 2365 Rn. 13; Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11, FGPrax 2012, 163 Rn. 6; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 59 jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Eine dahingehende Ermessensentscheidung muss das Beschwerdegericht aber nachprüfbar begründen (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10, NJW 2011, 2365 Rn. 13; Beschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11, FGPrax 2012, 163 Rn. 6; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 59 jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15
    Ist letzteres anzunehmen, sind die Rechte des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013- V ZB 127/12, FGPrax 2014, 39 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 mwN) und es kommt nicht darauf an, ob die Haft in der Sache zu Recht aufrechterhalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Denn in diesem Fall verletzte die Entscheidung des Beschwerdegerichts dessen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 6).

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13 und vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6 f.).

  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    Ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 4).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Eine Anhörung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich, weil der Betroffene zuvor (mangels zulässigen Haftantrags) keine Gelegenheit hatte, zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn verhängten Freiheitsentziehung Stellung zu nehmen und damit die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrens vorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht gewahrt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 284/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Anderenfalls ist - weil der Betroffene zuvor (mangels zulässigen Haftantrags) keine Gelegenheit hatte, zu den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der gegen ihn verhängten Freiheitsentziehung Stellung zu nehmen - die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht gewahrt (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 284/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten

    Zu einer Verletzung der Rechte des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG führt ein Absehen von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren deshalb nur, wenn diese Voraussetzungen nicht vorlagen und die Anhörung auch im Beschwerdeverfahren zwingend geboten war (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 6).
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 4/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Zulässiger Haftantrag der

    Ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 4).
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20

    Verlängerung der angeordneten Abschiebungshaft eines Betroffenen bei

    Ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 4).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 118/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien;

    Da dies hier unterblieben ist, ist die Haft rechtswidrig, ohne dass es darauf ankommt, ob die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 6).
  • LG Paderborn, 14.05.2019 - 5 T 136/19
    Die Kammer hat ausnahmsweise gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen, weil das Verfahren des Amtsgerichts nicht zu beanstanden ist und von einer nochmaligen Anhörung keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2015 - V ZB 67/15, zitiert nach juris).
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