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   BGH, 06.10.2011 - V ZB 68/11   

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https://dejure.org/2011,2214
BGH, 06.10.2011 - V ZB 68/11 (https://dejure.org/2011,2214)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - V ZB 68/11 (https://dejure.org/2011,2214)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - V ZB 68/11 (https://dejure.org/2011,2214)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 ZVG, § 268 BGB, § 362 BGB
    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung bei Eingang mehrerer Zahlungen: Nachweis der Ablösungsberechtigung; Gewährung rechtlichen Gehörs

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 75; ZPO §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 766, 775 Nr. 5, 793
    Anforderungen an ordnungsgemäße Zahlung zwecks einstweiliger Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundlage für die Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens bei Eingehen von mehreren zur einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 75 ZVG geeigneten Zahlungen

  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung bei Eingang mehrerer Zahlungen: Nachweis der Ablösungsberechtigung; Gewährung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung bei Eingang mehrerer Zahlungen: Nachweis der Ablösungsberechtigung; Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 75
    Grundlage für die Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens bei Eingehen von mehreren zur einstweiligen Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 75 ZVG geeigneten Zahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingang mehrerer Zahlungen zur Einstellung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungen von Ablöseberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 442
  • MDR 2011, 1502
  • WM 2012, 80
  • Rpfleger 2012, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 68/11
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Beteiligten in einem durchgeführten Zwangsversteigerungsverfahren im Grundsatz nicht kontradiktorisch gegenüber stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 68/11
    Eine solche Entscheidung liegt nämlich erst vor, wenn das Vollstreckungsgericht dem Schuldner rechtliches Gehör gewährt hat (Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, BGHZ 187, 132 = NJW 2011, 525, 526 Rn. 7 für Vollstreckungsmaßnahmen durch das Beschwerdegericht).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 68/11
    Die nicht nachgewiesene Ablösungsberechtigung wäre zwar von Amts wegen aufzuklären, wenn eine einstweilige Einstellung trotz behaupteter Zahlung zurückgewiesen und ein Zuschlag erteilt werden soll (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165).
  • BGH, 14.03.1963 - III ZR 178/61
    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 68/11
    Die - in der Sache mangels Titelumschreibung unbegründeten (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1963 - III ZR 178/61, VersR 1963, 671, 672) - Zweifel der Schuldnerin an der Antragsberechtigung der Beteiligten zu 3 ändern daran nichts.
  • BGH, 14.02.2023 - XI ZR 537/21

    Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers bei einem mit einem im

    Vielmehr tritt Erfüllungswirkung in einem solchen Fall erst dann ein, wenn - wie hier nicht - der nicht empfangsbefugte Dritte die Leistung entsprechend den Weisungen des Schuldners an den Gläubiger weiterleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 68/11, WM 2012, 80 Rn. 8) oder - wie hier - der Gläubiger die Leistungserbringung an den Dritten ausdrücklich oder schlüssig genehmigt.
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