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   BGH, 04.10.1990 - V ZB 7/90   

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https://dejure.org/1990,1431
BGH, 04.10.1990 - V ZB 7/90 (https://dejure.org/1990,1431)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1990 - V ZB 7/90 (https://dejure.org/1990,1431)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - V ZB 7/90 (https://dejure.org/1990,1431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der Versäumnisse eines Rechtsanwaltes für seinen Mandanten - Pflicht des Rechtsanwalts zu überprüfen ob seine Schreiben bei den Mandanten zugehen - Entstehen einer Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts durch das Mandantenverhalten in einer Parallelsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Rückfrage über Zugang eines Schreibens - Vorkehrungen der Partei hinsichtlich des Zugangs von Postsendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 109
  • VersR 1991, 124
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.1989 - IVb ZB 91/89

    Erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter - Beendigung des Mandats - Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - V ZB 7/90
    Die Übersendung des Schreibens an die Beklagte durch einfachen, nicht eingeschriebenen Brief genügte, weil der Anwalt grundsätzlich auf die Ordnungsmäßigkeit der Postbeförderung vertrauen darf (BGH, Beschl. v. 23. Januar 1963, VIII ZB 19/62, VersR 1963, 435; v. 14. November 1984, VIII ZR 180/84, VersR 1985, 90 und v. 20. September 1989, IVb ZB 91/89, NJW 1990, 189).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 180/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - V ZB 7/90
    Die Übersendung des Schreibens an die Beklagte durch einfachen, nicht eingeschriebenen Brief genügte, weil der Anwalt grundsätzlich auf die Ordnungsmäßigkeit der Postbeförderung vertrauen darf (BGH, Beschl. v. 23. Januar 1963, VIII ZB 19/62, VersR 1963, 435; v. 14. November 1984, VIII ZR 180/84, VersR 1985, 90 und v. 20. September 1989, IVb ZB 91/89, NJW 1990, 189).
  • BGH, 14.05.1981 - VI ZB 39/80

    Anwalt - Mandant - Schweigen - Rechtsmitteleinlegung - Verzicht -

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - V ZB 7/90
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 14. Mai 1981, VI ZB 39/80, VersR 1981, 834) - worauf sich das Berufungsgericht stützt - dennoch eine Pflicht des Anwalts zu einer Rückfrage bejaht, wenn er auf sein Schreiben keine Antwort erhält, aber weiß, daß der Mandant in einem anderen Rechtsstreit das den gleichen Sachverhalt betreffende und am selben Tage verkündete Urteil angefochten hat.
  • BGH, 23.01.1963 - VIII ZB 19/62
    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - V ZB 7/90
    Die Übersendung des Schreibens an die Beklagte durch einfachen, nicht eingeschriebenen Brief genügte, weil der Anwalt grundsätzlich auf die Ordnungsmäßigkeit der Postbeförderung vertrauen darf (BGH, Beschl. v. 23. Januar 1963, VIII ZB 19/62, VersR 1963, 435; v. 14. November 1984, VIII ZR 180/84, VersR 1985, 90 und v. 20. September 1989, IVb ZB 91/89, NJW 1990, 189).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 272/11

    Restschuldbefreiung: Öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen bei unbekanntem

    Es musste ihm deswegen klar sein, dass er für die Insolvenzverwalterin und das Insolvenzgericht nicht sicher postalisch erreichbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90, NJW 1991, 109; BVerwG, NJW 1994, 1672 f).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Ein Rechtsanwalt z.B. muss dafür sorgen, dass sämtliche seine Mandanten betreffenden amtlichen Schriftstücke rechtzeitig abgeholt werden, sofern und sobald dies möglich ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 286, 287; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. Oktober 1990 V ZB 7/90, NJW 1991, 109; ferner Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung, § 122 Tz. 2, für im Geschäftsleben stehende Personen).

    Nach der unter Ziffer 1. aufgeführten Rechtsprechung und dem Schrifttum war für den Prozessvertreter jedenfalls ohne weiteres erkennbar, dass er als geschäftsmäßiger Besorger fremder Rechtsangelegenheiten gehalten war, Vorkehrungen für den ordnungsgemäßen Zugang von fristgebundenen Schriftstücken zu treffen (vgl. BGH-Beschluss in NJW 1991, 109).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 19/99

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Flucht in die Säumnis

    Eine Verpflichtung zur Nachfrage besteht beispielsweise dann, wenn der Mandant in einem Parallelrechtsstreit mit dem gleichen Sachverhalt, in dem am selben Tag ein Urteil verkündet wurde, bereits Berufung hat einlegen lassen (BGH, Beschl. v. 14. Mai 1981 - VI ZB 39/80, VersR 1981, 834 f.), aber wohl nicht, wenn die Berufungseinlegung in dem Parallelverfahren bereits dreieinhalb Jahre zurückliegt (BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90, VersR 1991, 124).
  • LSG Hessen, 26.02.2009 - L 6 SO 78/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung in

    Dieser unterliege der Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Postempfangsvorrichtung zu betreiben, wobei der Briefkasten insbesondere einen jegliche Verwechslung ausschließenden Namen tragen müsse (Hinweis auf BGH NJW 1991, 109).

    Zum einen setzt eine solche ordnungsgemäße Postempfangsvorrichtung voraus, dass sich an dem Briefkasten der vollständige Name befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1990, Az. V ZB 7/90 = NJW 1991, 109), was hier nicht der Fall war.

  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

    Hierbei darf die Partei aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und des Art. 103 Abs. 1 GG im allgemeinen auf die Einhaltung der üblichen Postbeförderungszeiten vertrauen (BVerfGE 44, 302, 306; BVerfG NJW 1979, 641; 1992, 1952; BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90, BGHR ZPO § 233 Postbeförderung 5; v. 25. Januar 1993 - II ZB 18/92, BGHR ZPO § 233 Postbeförderung 6).
  • OLG Köln, 05.02.2001 - 11 W 93/00

    Zustellung bei "englischem Briefkasten"

    Andernfalls trifft ihn ein Schuldvorwurf, wenn ihn die Nachricht über die Zustellung von Schriftstücken nicht erreicht (vgl. BVerfGE 41, 332; 336; BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Nichtannahmebeschluss vom 18.06.1993 - 2 BvR 763/93 - dokumentiert in JURIS; BGH NJW 1991, 109; BVerwG NJW 1988, 578, 579; Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 16; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 72, 73; OLG Frankfurt OLGR 1996, 47, 48; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 156; OLG München OLGR 1994, 177 f.).
  • BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01

    Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen Bandscheibenverfall eines Firmeninhabers als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich der beschließende Senat zu Eigen macht, muss ein Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Posteingänge auch während einer Erkrankung des Geschäftsführers bearbeitet und fristgebundene Weisungen an Prozessbevollmächtigte erteilt werden (Beschluss vom 20. November 1986 - VII ZB 11/86 - VersR 1987, 561; vgl. auch Beschlüsse vom 1. Oktober 1986 - IV a ZB 7/86 - und vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR, ZPO § 233, Nichterreichbarkeit 1 und 2; ferner Beschlüsse vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - und vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - a.a.O. Erkrankung 1 und 2 für Vorkehrungen gegen plötzliche Erkrankungen in Anwaltskanzleien).
  • BGH, 05.06.1996 - XII ZB 182/95

    Verschulden des Rechtsanwalts wegen verspäteter Mitteilung des Zeitpunkts der

    Da ein Anwalt grundsätzlich auf die Ordnungsmäßigkeit der Postbeförderung vertrauen darf, genügte die Übersendung des Urteils durch einen einfachen Brief (BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1963 - VIII ZB 19/62 - VersR 1963, 435, vom 14. November 1984 - VIII ZR 18O/84 - VersR 1985, 90; vom 20. September 1989 - IVb ZB 91/89 - NJW 199O, 189 und vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR ZPO § 233 Postbeförderung 5).
  • OLG Köln, 08.07.1996 - 12 W 18/96

    Verschuldeter Verlust von Postsendungen aufgrund mangelnder Vorkehrungen für den

    Das eine Wiedereinsetzung ausschließende Verschulden einer Partei kann auch darin liegen, daß sie die üblichen für einen Zugang von Postsendungen nötigen Vorkehrungen nicht trifft (vgl. BGH, Urt. vom 4.10.1990 - V ZB 7/90 - = BGHR ZPO § 233 - Nichterreichbarkeit 2 - und 15.6.1994 - IV ZB 6/94 - = BGHR ZPO § 233 - Nichterreichbarkeit 3 - BVerwG NJW 1988, 578; MünchKom/Feiber, ZPO, § 233 Rdn. 31).
  • BGH, 24.06.1992 - VIII ZB 14/92

    Verschulden der Versäumung der Berufungsfrist sowohl vom Kläger selbst als auch

    Ein Rechtsanwalt darf zwar grundsätzlich auf die Ordnungsmäßigkeit der Postbeförderung vertrauen (BGH, Beschlüsse vom 14. November 1984 - VIII ZR 180/84, VersR 1985, 90 und vom 20. September 1989 - IVb ZB 91/89, NJW 1990, 189) und muß sich deshalb regelmäßig nicht vergewissern, ob seine mit einfachem Brief versandte Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Zustellung des Urteils und den Ablauf der Berufungsfrist seinen Mandanten erreicht hat (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1990 - V ZB 7/90 - BGHR ZPO § 233 Postbeförderung 5).
  • FG Saarland, 19.08.2002 - 1 K 288/02

    Bekanntgabepflicht einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten /

  • VG Schwerin, 26.11.2007 - 8 B 198/07

    Wirksame Zustellung durch einen privaten Zustelldienst

  • OLG München, 01.06.1994 - 15 U 6127/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen

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