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   BGH, 27.06.2013 - V ZB 70/11   

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BGH, 27.06.2013 - V ZB 70/11 (https://dejure.org/2013,18136)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - V ZB 70/11 (https://dejure.org/2013,18136)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - V ZB 70/11 (https://dejure.org/2013,18136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 42 Abs. 1
    Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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   BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11   

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BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11 (https://dejure.org/2012,699)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2012 - V ZB 70/11 (https://dejure.org/2012,699)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11 (https://dejure.org/2012,699)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 12 mwN, juris; Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8 mwN, juris).

    Erforderlich sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 13 f., juris).

    Der Mangel des Haftantrags kann nicht rückwirkend geheilt werden, da es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 11 mwN, juris).

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 12 mwN, juris; Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8 mwN, juris).

    Sie dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 9, juris).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
    Die statthafte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4) und auch im Übrigen zulässige (§ 71 FamFG) Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 70/11
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, das Land Sachsen-Anhalt zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10 Rn. 18, juris).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Die Ordnungsmäßigkeit des Haftantrags ist eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung von Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gefordert ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 11; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Ein Begründungsmangel im Haftantrag kann - wenn auch nur mit Wirkung für die Zukunft (zur Unmöglichkeit einer rückwirkenden Heilung, vgl. Senat,  Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9) - allerdings im Beschwerdeverfahren grundsätzlich behoben werden (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 23).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 162/12

    Zurückschiebungshaft für einen Drittstaater wegen Asylantragstellung in einem

    Selbst wenn sich die auf unzureichender Grundlage getroffene Prognose damit im Nachhinein als richtig erweist, wird der Mangel des Haftantrags dadurch nicht rückwirkend geheilt, da es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Abschiebung eines Asylsuchenden nach

    Die Ordnungsmäßigkeit des Haftantrags ist eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung von Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gefordert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 11; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 70/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 9).
  • LG Hof, 14.02.2022 - 24 T 115/21

    Erforderlicher Inhalt eines Haftantrages bei notwendiger Passersatzbeschaffung

    Soweit ein Teil der Haftdauer benötigt wird, um Pass- oder sonstige Reisedokumente zu beschaffen, bedarf es der Darlegung, wann und aufgrund welcher Verfahrensschritte mit einer Ausstellung durch wen zu rechnen ist und auch, ob über die Ausstellung hinaus noch weitere Formalitaten erforderlich sind (BGH, Beschluss vom 25.01.2018 - V ZB 201/17; Beschluss vom 19.01.2012 - V ZB 70/11).
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