Rechtsprechung
BGH, 01.10.2015 - V ZB 81/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 233 ZPO, § 234 ZPO
Wiedereinsetzung: Pflicht des unzuständigen Gerichts zur Weiterleitung eines Berufungsschriftsatzes an das Berufungsgericht - IWW
§ 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1, 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 517 ZPO, §§ 233, 234 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einreichung einer Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht; Fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Fürsorgepflicht des Gerichts bei unzuständig eingereichten Schriftsatz - rewis.io
Wiedereinsetzung: Pflicht des unzuständigen Gerichts zur Weiterleitung eines Berufungsschriftsatzes an das Berufungsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 517
Einreichung einer Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht; Fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die beim Ausgangsgericht eingelegte Berufung
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 233 ZPO
Fürsorgepflicht des Gerichts bei unzuständig eingereichten Schriftsatz
Besprechungen u.ä.
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 233 ZPO
Fürsorgepflicht des Gerichts bei unzuständig eingereichten Schriftsatz
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 10.04.2014 - 12 C 928/13
- LG Stralsund, 26.03.2015 - 1 S 116/14
- BGH, 01.10.2015 - V ZB 81/15
Papierfundstellen
- AnwBl 2016, 72
- AnwBl Online 2016, 18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.2007 - V ZB 187/06
Einreichung eines für das Rechtsmittelgericht bestimmten fristgebundenen …
Auszug aus BGH, 01.10.2015 - V ZB 81/15
Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. BVerfGE 93, 99, 115; Senat, Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277).Wer darauf vertrauen darf, dass sein Fehler korrigiert wird, darf dies auch und gerade dann tun, wenn er seinen Fehler bemerkt hat oder hätte bemerken müssen (Senat, Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 mwN).
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Auszug aus BGH, 01.10.2015 - V ZB 81/15
Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. BVerfGE 93, 99, 115; Senat, Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277).Der Rechtssuchende darf darauf vertrauen, dass das mit der Sache befasst gewesene Gericht den bei ihm eingegangenen, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang dorthin weiterleiten wird (BVerfGE 93, 99, 115).
- BGH, 01.07.2021 - V ZB 71/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumte Berufungsfrist nach Einlegung …
Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 81/15, juris Rn. 7;… Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, FamRZ 2007, 1640 Rn. 9 mwN).