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   BGH, 15.10.2015 - V ZB 82/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39043
BGH, 15.10.2015 - V ZB 82/14 (https://dejure.org/2015,39043)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - V ZB 82/14 (https://dejure.org/2015,39043)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14 (https://dejure.org/2015,39043)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG, Richtlinie 2003/110/EG, § 26 FamFG, § 62 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft gegenüber einem Asylbewerber zur Sicherung der Abschiebung nach Russland; Ordnungsgemäße Feststellung der rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Abschiebung durch das Gericht; Gelingen der Abschiebung innerhalb des beantragten Haftzeitraums als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Haft gegenüber einem Asylbewerber zur Sicherung der Abschiebung nach Russland; Ordnungsgemäße Feststellung der rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Abschiebung durch das Gericht; Gelingen der Abschiebung innerhalb des beantragten Haftzeitraums als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der mutmaßliche Abschiebungszeitpunkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - V ZB 82/14
    Diese Prognose ist auch bei der Anordnung einer kürzeren Haftdauer vorzunehmen, um die es hier ging (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 9).

    Sie erfordert eine Feststellung der rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der zu sichernden Abschiebung und ist nach § 26 FamFG von dem Richter von Amts wegen vorzunehmen (Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10 aaO Rn. 8 f.).

  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - V ZB 82/14
    Ob die der Beschreibung der beteiligten Behörde zugrundeliegende Annahme zutrifft, die Rückführung des Betroffenen habe nach der Richtlinie zu erfolgen, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern eine Frage der Begründetheit des Haftantrags (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - V ZB 82/14
    Die beteiligte Behörde musste in dem Antrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG darlegen, auf welcher Grundlage die Abschiebung erfolgen sollte, welche Schritte hierfür erforderlich waren und welchen Zeitraum sie jeweils in Anspruch nahmen (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 16).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    aa) Richtig ist allerdings, dass die Abschiebungshaft beantragende Behörde nach § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG auch darlegen muss, auf welcher rechtlichen Grundlage die Abschiebung erfolgen soll, welche Schritte hierzu erforderlich sind und welchen Zeitraum sie jeweils in Anspruch nehmen (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7).

    bb) Ob die Angaben in dem Haftantrag der beteiligten Behörde zur Staatsangehörigkeit des Betroffenen und zur Durchführbarkeit seiner Abschiebung sachlich richtig sind, ist dagegen keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7).

    bb) Zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung hätte das Beschwerdegericht allerdings seinerseits Ermittlungen anstellen müssen, ob Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG hätte angeordnet werden dürfen, weil das Scheitern der Abschiebung des Betroffenen - sei es in die Republik Albanien, sei es in die Republik Mazedonien - nicht von vornherein feststand (zu den nach gescheiterter Abschiebung in Feststellungsverfahren gemäß § 26 Abs. 1 FamFG von dem Beschwerdegericht anzustellenden Ermittlungen: Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 13).

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Es liegt nicht anders als in Fällen, in denen der beteiligten Behörde in dem Haftantrag rechtliche (Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 9 und vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7) oder tatsächliche (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 9 f.) Fehler unterlaufen.
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Aus dem Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14 (juris Rn. 7), wonach die inhaltliche Fehlerhaftigkeit einer hinreichend detaillierten Darstellung nicht zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt, sondern dies die sachliche Begründetheit des Antrags betrifft, folgt entgegen der Auffassung der Behörde nicht, dass dies auch für einen unzureichend begründeten Haftantrag gelten muss.
  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 29/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers (hier: nach

    Sie musste in dem Antrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG insbesondere darlegen, auf welcher Grundlage die Abschiebung erfolgen sollte, welche Schritte hierfür erforderlich waren und welchen Zeitraum diese jeweils in Anspruch nahmen (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 9/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung gegen den

    Diese Gesichtspunkte betreffen die Richtigkeit des Vorgehens der beteiligten Behörde und damit eine Frage der Begründetheit (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 9, und vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 26/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Darlegung der dazu erforderlichen

    Ob die Behörde wie beschrieben vorgehen durfte, ist keine Frage der Zulässigkeit des Haftantrags, sondern eine Frage seiner Begründetheit (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 9 und vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 251/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen nach Algerien

    a) Sie musste in dem Antrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG insbesondere darlegen, auf welcher Grundlage die Abschiebung erfolgen sollte, welche Schritte hierfür erforderlich waren und welchen Zeitraum diese jeweils in Anspruch nahmen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7 mwN).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2023 - 25 T 117/21
    So führt der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung (Beschluss vom 15. Oktober 2015, - V ZB 82/14) aus:.
  • LG Aachen, 18.07.2017 - 15 T 15/16

    Abschiebungshaft, Haftdauer, Sicherheitsbegleitung, Haftgründe, Fluchtgefahr,

    Ein zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde muss dabei nach § 417 Abs. 2 Nr. 3-5 FamFG auch tatsächliche Angaben zur Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung, zu deren notwendiger Dauer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schritte und der hierfür anzusetzenden Zeiträume, zur Ausreisepflicht des Betroffenen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung enthalten (dazu BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.10.2015 - V ZB 82/14).
  • LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16

    Zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde als Voraussetzung für die Anordnung

    Ein zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde muss dabei nach § 417 Abs. 2 Nr. 3-5 FamFG auch tatsächliche Angaben zur Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung, zu deren notwendiger Dauer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schritte und der hierfür anzusetzenden Zeiträume, zur Ausreisepflicht des Betroffenen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung enthalten (dazu BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.10.2015 - V ZB 82/14).
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