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   BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07   

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https://dejure.org/2007,433
BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07 (https://dejure.org/2007,433)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - V ZB 83/07 (https://dejure.org/2007,433)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - V ZB 83/07 (https://dejure.org/2007,433)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 2
    Verteilung von Kabelanschlusskosten unter den Wohnungseigentümern nach Mit-eigentumsanteilen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wohnungseigentum: Verteilung von Kabelanschlusskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beachtung der Gemeinschaftsordnung für die Verteilung von Kabelanschlusskosten; Berechnung der Kabelanschlusskosten nach der Anzahl der Wohnungen im Hause oder nach Miteigentumsanteilen der Wohnungseigentümer; Anfechtung einer Einzel- und Gesamtabrechnung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kabelanschlusskosten - Verteilung nach Miteigentumsanteilen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 2
    Beteiligungsverhältnis am Grundstück als Maßstab für Ausgleich unter Miteigentümern bei das Sondereigentum betreffende Kosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch Kabelgebühren müssen in Ermangelung einer anderweitigen Regelung in der Teilungserklärung oder eines Beschlusses nach § 16 Abs. 3 WEG nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden; § 16 Abs. 2 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verteilung von Kabelanschlußkosten bei fehlender Regelung nach Miteigentumsanteilen; Umlageschlüssel für Leistungen Dritter zur Versorgung des Sondereigentums

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilung von Kabelanschlusskosten nach Miteigentumsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verteilungsschlüssel für Kabelanschlusskosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG: Kosten des Kabelfernsehens sind nach Miteigentumsanteilen zu verteilen (wenn nichts anderes vereinbart wurde)

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Verteilung von Kabelanschlusskosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kabelanschlusskosten sind im WEG-Bereich nach Miteigentumsanteilen abzurechnen! (IMR 2007, 392)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3492
  • MDR 2007, 1413
  • NZM 2007, 886
  • FGPrax 2008, 14 (Ls.)
  • ZMR 2007, 975
  • WM 2008, 137
  • ZfBR 2008, 38
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Die Beschwer des Antragstellers durch die angefochtene Entscheidung übersteigt 750 EUR, § 45 Abs. 1 Satz 2 WEG a.F. Soweit die Genehmigung einer Jahresabrechnung von einem Wohnungseigentümer angefochten wird, kann die Anfechtung auf die Positionen beschränkt werden, die der Anfechtende für fehlerhaft hält (BayObLG NJW-RR 1990, 1108; WuM 2002, 333; siehe auch Senat, Beschl. vom 15. März 2007, V ZB 1/06, NJW 2007, 1869, 1870, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Das Beteiligungsverhältnis an dem Grundstück bildet den natürlichen Maßstab für den Ausgleich unter den Miteigentümern, der für das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer grundsätzlich maßgebend ist (vgl. Senat, Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 1/06, aaO, 1872; KK-WEG/Happ, § 16 Rdn. 5; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rdn. 193 f.; Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl., § 16 Rdn. 20 ff.).

  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Das gilt auch für Kosten, die der Gemeinschaft für die Bereitstellung oder den Bezug von Leistungen im Bereich des Sondereigentums der Wohnungseigentümer von einem Dritten in Rechnung gestellt werden (BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.).

    Soweit ersichtlich, ist dies, abgesehen von dem Oberlandesgericht Hamm, in der Rechtsprechung sonst auch nicht anders beurteilt worden (vgl. KG NZM 2005, 425; BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.; ZMR 2006, 139, 140; ferner Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3418, insoweit in BGHZ 160, 354 ff. nicht wiedergegeben).

  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03

    Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Hieran sieht es sich durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Mai 2004, ZMR 2004, 774 f., gehindert und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, diese Kosten dürften nicht nach Miteigentumsanteilen verteilt werden, weil die von dem Netzbetreiber angebotenen Signale nur in den jeweiligen Wohnungen, und damit im Bereich des Sondereigentums der Wohnungseigentümer genutzt werden könnten (OLG Hamm ZMR 2004, 774 f.).

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Soweit ersichtlich, ist dies, abgesehen von dem Oberlandesgericht Hamm, in der Rechtsprechung sonst auch nicht anders beurteilt worden (vgl. KG NZM 2005, 425; BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.; ZMR 2006, 139, 140; ferner Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3418, insoweit in BGHZ 160, 354 ff. nicht wiedergegeben).

    Die weitere Beschwerde hatte im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, aaO, weder insoweit, als sie sich gegen die Verteilung der Kabelanschlusskosten in dem angefochtenen Beschluss wendet, noch sonst Aussicht auf Erfolg.

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Jeder dieser Schlüssel hat Vor- und Nachteile und kann zu einer Verteilung führen, die den tatsächlichen Vorteilen der Nutzung oder der Kostenverursachung innerhalb der Gemeinschaft nicht entspricht (vgl. BGHZ 92, 18 ff.).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Soweit die Eigentümergemeinschaft Kosten für die Versorgung oder den Gebrauch des Sondereigentums gegenüber einem Dritten zu tragen hat, sind derartige Kosten im Rahmen der Verteilung unter den Wohnungseigentümern früher ohne weiteres als nach § 16 Abs. 2 WEG zu verteilende Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums angesehen worden (vgl. BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 161).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Soweit die Eigentümergemeinschaft Kosten für die Versorgung oder den Gebrauch des Sondereigentums gegenüber einem Dritten zu tragen hat, sind derartige Kosten im Rahmen der Verteilung unter den Wohnungseigentümern früher ohne weiteres als nach § 16 Abs. 2 WEG zu verteilende Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums angesehen worden (vgl. BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 161).
  • KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03

    Wohnungseigentum: Umlageschlüssel bei Abschluss eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Soweit ersichtlich, ist dies, abgesehen von dem Oberlandesgericht Hamm, in der Rechtsprechung sonst auch nicht anders beurteilt worden (vgl. KG NZM 2005, 425; BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.; ZMR 2006, 139, 140; ferner Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3418, insoweit in BGHZ 160, 354 ff. nicht wiedergegeben).
  • BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04

    Abstimmungsverhalten des Wohnungseigentümers bei dessen Stimmenmehrheit

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Soweit ersichtlich, ist dies, abgesehen von dem Oberlandesgericht Hamm, in der Rechtsprechung sonst auch nicht anders beurteilt worden (vgl. KG NZM 2005, 425; BayObLG ZWE 2005, 318, 321 f.; ZMR 2006, 139, 140; ferner Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2004, V ZB 22/04, NJW 2004, 3413, 3418, insoweit in BGHZ 160, 354 ff. nicht wiedergegeben).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01

    Wohnungseigentum - Kostenverteilung - Änderung - tatsächlicher Verbrauch

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
    Soweit die Eigentümergemeinschaft Kosten für die Versorgung oder den Gebrauch des Sondereigentums gegenüber einem Dritten zu tragen hat, sind derartige Kosten im Rahmen der Verteilung unter den Wohnungseigentümern früher ohne weiteres als nach § 16 Abs. 2 WEG zu verteilende Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums angesehen worden (vgl. BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 161).
  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 345/88

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen einen Subunternehmer

  • BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01

    Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung -

  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Da eine dem § 62 Abs. 1 WEG vergleichbare Übergangsregelung für die Anwendung materiellrechtlicher Vorschriften fehlt, ist das neue Recht im Grundsatz auch auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden (Bergerhoff, NZM 2007, 553; Merlein Bärmann, aaO, § 62 WEG Rdn. 73 f. Rdn. 2; vgl. auch Senat, Beschl. v. 27. September 2007, V ZB 83/07, NJW 2007, 3492; OLG München ZMR 2008, 567, 568).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Darauf, dass der Verwalter insbesondere bei Beschlussanfechtungsklagen zu der Vertretung (nur) des beklagten Teils der Wohnungseigentümer befugt ist, hat der Gesetzgeber bei der am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Neufassung des § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG ausdrücklich hingewiesen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. 16/3843, S. 27); davon geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung aus, wenngleich er sich bislang nicht mit den Voraussetzungen der Vertretungsmacht im Einzelnen befassen musste (vgl. Beschlüsse vom 27. September 2007 - V ZB 83/07, NJW 2007, 3492 Rn. 6; vom 14. Mai 2009 - V ZB 172/08, NJW 2009, 2135 Rn. 11; vom 16. Juli 2009 - V ZB 11/09, NJW 2009, 3168 Rn. 16; vom 15. September 2011 - V ZB 39/11, NJW 2011, 3723 Rn. 5; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, NJW 2012, 2040 Rn. 10).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    a) Allerdings hat der Senat den Geschäftswert einer Anfechtungsklage, die sich gegen die Genehmigung der Jahresrechnung richtete, in der Vergangenheit auf 30 % des Nennbetrages der Abrechnung festgesetzt (Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 83/07, NJW 2007, 3492 Rn. 16).
  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 196/08

    Gesamtschuldnerische persönliche Haftung der Wohnungseigentümer für die Entgelte

    Sie gehören zum materiellen Recht, für das eine § 62 Abs. 1 WEG entsprechende Übergangsvorschrift fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 83/07, NJW 2007, 3492 = ZfBR 2008, 38; Briesemeister, ZWE 2007, 245, 247; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 62 Rdn. 2; a.A. ohne Begründung OLG München, Beschluss vom 26. Juli 2007, NJW-RR 2008, 321 mit ablehnender Anmerkung von Abramenko bei IBR-online).
  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Sie werden in dem Anfechtungsverfahren grundsätzlich von dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten (Senat, Beschl. v. 27. September 2007, V ZB 83/07, ZMR 2007, 975) und stehen jedem Kläger von Beginn des gerichtlichen Verfahrens an mit einem einheitlichen Prozessziel gegenüber.
  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    Dass jeder dieser Schlüssel Vor- und Nachteile hat und zu einer Verteilung führen kann, die den tatsächlichen Vorteilen der Nutzung oder der Kostenverursachung innerhalb der Gemeinschaft nicht entspricht, ist hinzunehmen (vgl. BGH NJW 2007, 3492 (3493); BGHZ 92, 18 ff.).
  • LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15

    Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts

    Die Kosten für den Kabelanschluss, die der Gemeinschaft in Rechnung gestellt werden, obwohl sie beim Gebrauch des Sondereigentums anfallen, werden von § 16 Abs. 2 und 3 WEG umfasst (vgl. BGH NJW 2007, 3492; Bärmann-Becker, a.a.O., § 28 Rn. 86), so dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss grundsätzlich zulässig ist.

    Soweit die Kläger eine Entscheidung des BGH (vgl. BGH NJW 2007, 3492) zitieren, nach denen eine Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen unabhängig von der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass eine Befreiung derjenigen, die die Anlage nicht nutzen, nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Jedoch ist der in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz zu beachten, dass für ein unter der alten Rechtsordnung entstandenes Rechtsverhältnis grundsätzlich deren Bestimmungen maßgebend bleiben (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 3492; OLG Karlsruhe NZM 2009, 247; Bärmann/ Merle , WEG, 10.Aufl., § 62 Rdn.2; Riecke /Schmid, WEG, 3.Aufl., § 62 Rdn.1ff.).
  • OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08

    Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonverglasung an

    Auch nach neuem Recht, das mit Ausnahme der Verfahrensvorschriften der §§ 43 ff. WEG auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist (BGH NJW 2007, 3492), gilt nichts anderes; denn Beseitigungsansprüche gehören zu denjenigen Rechten, die der teilrechtsfähige Verband gem. § 10 Abs. 6 S. 3 WEG n. F. an sich ziehen kann, wobei es allerdings auch hierzu eines entsprechenden Beschlusses bedarf (vgl. z. B Bamberger/Roth/Hügel, Beck?scher Online-Kommentar, 8. Edition, § 22 WEG Rdn. 24; Bärmann/Pick, WEG 18. Auflage, § 22 Rdn. 27).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Da eine dem § 62 Abs. 1 WEG entsprechende Vorschrift für die Anwendung der neuen materiell-rechtlichen Vorschriften fehlt, sind ab dem 1.7.2007 die geänderten materiell-rechtlichen Vorschriften des I. und II. Teils des WEG anzuwenden und zwar auch auf bereits anhängige Verfahren (BGH ZMR 2007, 975; OLG Düsseldorf ZMR 2008, 142, (143)).
  • OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07

    Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und

  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 4 U 47/13

    Kommissionsvertrag: Beschränkung der außerordentlichen Kündigung auf einen

  • OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07

    Wohnungseigentum: Festlegung des Verwendungszwecks für das Sondereigentum bei

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2008 - 9 U 5/08

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung eines Wohnungseigentümers aus mit der

  • OLG München, 28.01.2008 - 34 Wx 77/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Parteiwechsel in der Beschwerdeinstanz bei

  • KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09

    WEG-Verwalter schließt Architektenvertrag: Wirksam?

  • AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18

    Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?

  • LG Hamburg, 10.10.2008 - 318 T 79/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

  • LG Hamburg, 03.02.2010 - 318 S 84/08

    Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis eines Minderheitseigentümers in einer

  • LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12

    Verfahrensrecht - Streitwert: Streitgegenstand bei Antragstellung maßgeblich!

  • AG Köln, 23.03.2015 - 202 C 203/14

    Erstellen der Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des

  • LG Dessau-Roßlau, 25.02.2011 - 1 S 218/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung einer Anfechtungsklage

  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08

    Wohnungseigentum: Auslegung eines Beschlusses über die Begründung von

  • VG Gera, 23.03.2010 - 2 E 121/10

    Heranziehung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft als

  • LG Hamburg, 19.04.2023 - 318 S 54/22

    Zur Anfechtung einer Jahresabrechnung genügt der Vortrag eines fehlerhaften

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.10.2008 - 14 T 8682/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Beschwerdegericht in Altverfahren bei

  • VG Gera, 22.04.2010 - 2 E 121/10

    Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgebühren

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