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   BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10   

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https://dejure.org/2011,7514
BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10 (https://dejure.org/2011,7514)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2011 - V ZB 83/10 (https://dejure.org/2011,7514)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2011 - V ZB 83/10 (https://dejure.org/2011,7514)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Berücksichtigung neuer Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht ohne geltend gemachte Verfahrensrüge; Zeitpunkt einer von Amts wegen zu prüfenden Zulässigkeit eines Haftantrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Sicherungshaft bei fehlendem erforderlichen Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der Abschiebung eines Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Zu den unerlässlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gehört es nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, dass die Antragsbegründung insbesondere Angaben zu den Voraussetzungen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung enthält (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, juris Rn. 8 f.).

    Liegt dieses Einvernehmen nicht vor, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10 Rn. 7, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011, aaO, Rn. 22; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 9).

    Fehlen in dem Haftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen, obwohl sich aus ihm selbst oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass die öffentliche Klage erhoben worden ist oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird, ist der Antrag unzulässig (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, Rn. 6; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, Rn. 8; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 9).

  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Liegt dieses Einvernehmen nicht vor, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10 Rn. 7, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011, aaO, Rn. 22; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 9).

    Fehlen in dem Haftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen, obwohl sich aus ihm selbst oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass die öffentliche Klage erhoben worden ist oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird, ist der Antrag unzulässig (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, Rn. 6; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, Rn. 8; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 9).

    Dennoch fehlen Ausführungen zu einem generellen oder im Einzelfall erteilten Einvernehmen der Staatsanwaltschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10 Rn. 8, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, juris Rn. 25) mit der Abschiebung der Betroffenen.

  • BGH, 21.01.2011 - V ZB 323/10

    Ausländerrecht: Abschiebehaftantrag bei fehlendem Einvernehmen der

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Liegt dieses Einvernehmen nicht vor, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10 Rn. 7, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011, aaO, Rn. 22; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 9).

    Fehlen in dem Haftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen, obwohl sich aus ihm selbst oder aus den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass die öffentliche Klage erhoben worden ist oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird, ist der Antrag unzulässig (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, Rn. 6; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, Rn. 8; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 9).

    Dennoch fehlen Ausführungen zu einem generellen oder im Einzelfall erteilten Einvernehmen der Staatsanwaltschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10 Rn. 8, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, juris Rn. 25) mit der Abschiebung der Betroffenen.

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 111/10

    Zurückschiebungshaft: Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Eine andere, allein an dem Wortlaut des Antrags orientierte Auslegung bedeutete eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch der Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06, InfAuslR 2008, 453, 455; vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 111/10, Umdruck S. 5).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ohne Zulassung statthaft (siehe nur Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27; Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1520) und auch im Übrigen zulässig (§ 71 FamFG).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, die Freie Hansestadt Bremen als die Körperschaft, der die Beteiligte zu 2 angehört, zur Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Betroffenen zu verpflichten (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 f. Rn. 19).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ohne Zulassung statthaft (siehe nur Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27; Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, NVwZ 2010, 1520) und auch im Übrigen zulässig (§ 71 FamFG).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 136/10

    Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    aa) Ob ein zulässiger Haftantrag vorliegt, ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, Rn. 6, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, jeweils mwN).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Liegt dieses Einvernehmen nicht vor, scheidet die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers aus (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10 Rn. 7, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 21. Januar 2011 - V ZB 323/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2011, aaO, Rn. 22; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 9).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10
    Nach ihrem durch Auslegung zu ermittelnden Willen ist vielmehr im Zweifel dasjenige gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132 Rn. 7).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei Ablehnung eines Feststellungsantrags im

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Dazu gehören insbesondere die Tatsachen, die zu einer Erledigung der Hauptsache während des Rechtsbeschwerdeverfahrens führen (BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 83/10, juris Rn. 7; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 74 Rn. 39, 41; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl., § 74 Rn. 20, 23).
  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14

    Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über die Zusammensetzung des

    Dazu gehören insbesondere die Tatsachen, die zu einer Erledigung der Hauptsache während des Rechtsbeschwerdeverfahrens führen (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, ZIP 2012, 1313 Rn. 12; Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 83/10, juris Rn. 7; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 74 Rn. 41).
  • BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit

    Die von ihr mit Schriftsatz vom 25. März 2013 erstmals vorgetragenen Maßnahmen zur Beschleunigung der Abschiebung des Betroffenen nach Marokko am 19. Dezember 2012, 20. Dezember 2012 und 25. Januar 2013 kann der Senat gemäß § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 ZPO seiner Entscheidung nicht zugrunde legen; sie betreffen nicht eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 83/10, juris Rn. 7).
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