Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12   

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https://dejure.org/2013,19505
BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12 (https://dejure.org/2013,19505)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2013 - V ZB 92/12 (https://dejure.org/2013,19505)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12 (https://dejure.org/2013,19505)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 AufenthG, § 62 Abs 2 AufenthG, § 62 Abs 3 AufenthG
    Abschiebungshaftsache: Vorbereitungshaftanordnung ohne vorherige Androhung der Abschiebung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Vorbereitungshaft gem. § 62 Abs. 2 AufenthG bei fehlender Androhung der Abschiebung nach § 59 AufenthG

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Vorbereitungshaftanordnung ohne vorherige Androhung der Abschiebung

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 59, AufenthG § 62
    Abschiebungshaft, Vorbereitungshaft, Abschiebungsandrohung, Ingewahrsamnahme, Sicherungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 59; AufenthG § 62 Abs. 3
    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Vorbereitungshaft gem. § 62 Abs. 2 AufenthG bei fehlender Androhung der Abschiebung nach § 59 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aslyrecht - Abschiebung nicht angedroht: Keine Vorbereitungshaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Vorbereitungshaft ohne Androhung der Abschiebung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Abschiebungshaftsache: Vorbereitungshaftanordnung ohne vorherige Androhung der Abschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 279
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Vorbereitungshaft darf demgemäß nur dann angeordnet werden, wenn mit einer solchen Entscheidung innerhalb des in § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bestimmten Zeitraums von sechs Wochen zu rechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, Rn. 14, juris; BayObLGZ 1998, 124, 125).

    Mit einer Ausweisungsverfügung ist nämlich grundsätzlich nicht zu rechnen, wenn der Ausländer bereits wegen unerlaubter Einreise nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG kraft Gesetzes vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, aaO).

    Demgemäß ist die Vorschrift über die Vorbereitungshaft (§ 62 Abs. 2 AufenthG) stets nur in den Fällen einer von der Behörde beabsichtigen Ausweisungsverfügung für einschlägig erachtet worden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, Rn. 14, juris; BayObLGZ 1998, 124, 125; OLG München, OLGR 2006, 205; GK-AufenthG/Paintner, Stand: Februar 2011, § 62 Rn. 18; Hailbronner, AuslR, 76. Aktualisierung [Januar 2012], § 62 AufenthG Rn. 29; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 8).

  • BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Vorbereitungshaft darf demgemäß nur dann angeordnet werden, wenn mit einer solchen Entscheidung innerhalb des in § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bestimmten Zeitraums von sechs Wochen zu rechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, Rn. 14, juris; BayObLGZ 1998, 124, 125).

    Demgemäß ist die Vorschrift über die Vorbereitungshaft (§ 62 Abs. 2 AufenthG) stets nur in den Fällen einer von der Behörde beabsichtigen Ausweisungsverfügung für einschlägig erachtet worden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, Rn. 14, juris; BayObLGZ 1998, 124, 125; OLG München, OLGR 2006, 205; GK-AufenthG/Paintner, Stand: Februar 2011, § 62 Rn. 18; Hailbronner, AuslR, 76. Aktualisierung [Januar 2012], § 62 AufenthG Rn. 29; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 8).

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Er enthält das Gebot, das Inland zu verlassen, und das Verbot, es erneut zu betreten (BVerwGE 49, 202, 207 f.; 106, 302, 304).

    Dies ist auch dann zulässig, wenn - wie hier - gegen den Ausländer bereits einmal eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, weil ein öffentliches Interesse an einer (Zweit-)Ausweisung bestehen kann, wenn die Sperrwirkung einer früheren Ausweisung für eine erneute Einreise bereits entfallen ist oder entfallen wird (vgl. BVerwGE 106, 302, 305).

  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Eine solche hypothetische, allein an den materiellen Haftvoraussetzungen orientierte Betrachtungsweise widerspricht den sich aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden Anforderungen (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Die Rechtsbeschwerde mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 statthaft (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151), auch im Übrigen zulässig und begründet.
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Einer förmlichen Androhung der Abschiebung oder eines Verwaltungsakts, durch den der Ausländer zum Verlassen des Bundesgebiets aufgefordert wurde, bedurfte es für die Anordnung von Abschiebungshaft nicht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 9).
  • BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen einer Zurückschiebung nach

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Der Senat hat bereits ausgeführt, dass auch eine kraft Gesetzes vollziehbare Ausreisepflicht auf Grund illegaler Einreise nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nicht mehr ohne weiteres mit einer Abschiebung durchgesetzt werden darf, sondern eine dem Haftrichter nachzuweisende Rückkehrentscheidung vorliegen muss (Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, Rn. 7 juris).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    In Betracht käme unter dieser Voraussetzung allenfalls - unter strikter Beachtung des Beschleunigungsgebots - bei Vorliegen der Haftgründe nach § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG und dem dringenden Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden die Anordnung eine ganz kurzzeitige, vorläufige Ingewahrsamnahme nach § 427 Abs. 1 Satz 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Er enthält das Gebot, das Inland zu verlassen, und das Verbot, es erneut zu betreten (BVerwGE 49, 202, 207 f.; 106, 302, 304).
  • OLG München, 16.11.2005 - 34 Wx 147/05

    Anordnung von Vorbereitungshaft

    Auszug aus BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12
    Demgemäß ist die Vorschrift über die Vorbereitungshaft (§ 62 Abs. 2 AufenthG) stets nur in den Fällen einer von der Behörde beabsichtigen Ausweisungsverfügung für einschlägig erachtet worden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, Rn. 14, juris; BayObLGZ 1998, 124, 125; OLG München, OLGR 2006, 205; GK-AufenthG/Paintner, Stand: Februar 2011, § 62 Rn. 18; Hailbronner, AuslR, 76. Aktualisierung [Januar 2012], § 62 AufenthG Rn. 29; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 8).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Dafür bedarf es einer dem Haftrichter nachzuweisenden Rück-kehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie, die  - soweit die Ausreisepflicht nicht bereits durch einen Verwaltungsakt begründet worden ist - regelmäßig durch die Androhung der Abschiebung nach § 59  AufenthG erfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027 Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 9; Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 17; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 64/14, InfAuslR 2015, 60 Rn. 6).

    Fehlt es an einer Androhung der Abschiebung, darf die Haft zu deren Sicherung wegen Fehlens einer Vollstreckungsvoraussetzung grundsätzlich nicht angeordnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2013  - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 18).

    Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer Abschiebungsandrohung gegen den Betroffenen an sich vorlägen und die Ausländerbehörde auch beabsichtigt, eine solche Verfügung zu erlassen (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013  - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 11; Beschluss vom 12. Juli 2013  - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 18).

  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Zwar kann die Abschiebungsandrohung zugleich wenn die Ausreisepflicht nicht durch einen Verwaltungsakt (bspw. durch eine Ausweisungsverfügung nach §§ 53 bis 55 AufenthG) statuiert worden ist - die dem Haftrichter nachzuweisende Rückkehrentscheidung nach Art. 6 Abs. 1 der sog. Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - ABl. Nr. L 348 S. 98) begründen (Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12, NVwZ 2013, 1027, 1028 Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2012, 229, 230 Rn. 9; Senat, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, InfAuslR 2013, 382, 383 f. Rn. 17, 18).

    Ohne die Abschiebungsandrohung darf eine Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG aber nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, aaO).

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 18/14

    Vorliegen der für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Eine solche Androhung muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt eingereist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig ist (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12, FGPrax 2013, 279 Rn. 26 f.).
  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

    Eine Androhung nach § 59 AufenthG muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt einreist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufentG vollziehbar ausreisepflichtig ist (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2019 - V ZB 216/17 -, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18 -, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12 -, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2012 - V ZB 92/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12758
BGH, 11.05.2012 - V ZB 92/12 (https://dejure.org/2012,12758)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2012 - V ZB 92/12 (https://dejure.org/2012,12758)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - V ZB 92/12 (https://dejure.org/2012,12758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung einer Vorbereitungshaft

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung eines Antrags auf Haftaussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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