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   BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20   

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https://dejure.org/2021,36424
BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20 (https://dejure.org/2021,36424)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2021 - V ZB 94/20 (https://dejure.org/2021,36424)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - V ZB 94/20 (https://dejure.org/2021,36424)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 Abs 1 ZVG, § 128 Abs 1 S 1 ZVG, § 133 ZVG, § 180 ZVG, § 731 S 2 BGB
    Zwangsversteigerungssache: Antrag einer GbR auf Wiederversteigerung ihres Grundstücks bei Nichterbringung des Bargebots durch den Ersteher; Betreiben der Wiederversteigerung nach einer Teilungsversteigerung durch einen Gesellschafter

  • IWW

    § 28 Abs. 2 ZVG, § 28 ZV... G, § 28 Abs. 1 ZVG, § 771 ZPO, § 133 ZVG, § 118 Abs. 1 ZVG, § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 ZVG, § 180 ZVG, § 180 Abs. 1 ZVG, § 731 Satz 2 BGB, § 753 Abs. 1 BGB, § 731 Satz 2, § 181 ZVG, § 47 Abs. 2 GBO, § 769 ZPO, § 128 Abs. 1 Satz 1 ZVG, § 432 BGB, § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 723 Abs. 1 BGB, § 97 ZPO, § 54 Abs. 1 GKG, § 26 RVG, § 74a ZVG

  • Wolters Kluwer

    Erbringen des Bargebots durch einen Ersteher nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer GbR; Stellen eines Antrags einer GbR auf Wiederversteigerung des Grundstücks durch einen zu ihrer Vertretung berechtigten Gesellschafter

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungssache: Antrag einer GbR auf Wiederversteigerung ihres Grundstücks bei Nichterbringung des Bargebots durch den Ersteher; Betreiben der Wiederversteigerung nach einer Teilungsversteigerung durch einen Gesellschafter

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §§ 133, 180; BGB § 731 Satz 2
    Antragsrecht einzelnen Gesellschafters zur Wiederversteigerung des Grundstücks einer gekündigten GbR bei Nichterbringen des Bargebots durch Ersteher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 133 ; ZVG § 180 ; BGB § 731 S. 2
    Erbringt der Ersteher nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer GbR das Bargebot nicht und ist die GbR berechtigt, die Wiederversteigerung zu beantragen, muss dieser Antrag durch einen zu ihrer Vertretung berechtigten Gesellschafter gestellt werden. Erbringt der ...

  • rechtsportal.de

    ZVG § 133 ; ZVG § 180 ; BGB § 731 S. 2
    Erbringen des Bargebots durch einen Ersteher nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer GbR; Stellen eines Antrags einer GbR auf Wiederversteigerung des Grundstücks durch einen zu ihrer Vertretung berechtigten Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Bargebot nach Ersteigerung eines GbR-Grundstücks: Wer kann Wiederversteigerung beantragen?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu den Rechten der Gesellschafter einer GbR, wenn der Ersteher nach einer Teilungsversteigerung eines Grundstücks der GbR das Bargebot nicht erbringt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungsversteigerung eines GbR-Grundstücks - und der Wiederversteigerungsantrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag auf Wiederversteigerung auch durch nicht vertretungsberechtigten GbR-Gesellschafter (IVR 2021, 104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1398
  • ZIP 2021, 2506
  • MDR 2021, 1415
  • MDR 2022, 15
  • WM 2021, 1797
  • NZG 2021, 1309
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 198/12

    Teilungsversteigerungsverfahren für das Grundstück einer GbR:

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20
    Erbringt der Ersteher nach einer Teilungsversteigerung des Grundstücks einer GbR, das Bargebot nicht, kann dagegen jeder Gesellschafter mit dem Ziel einer Auskehr des Erlöses an die Gesellschaft allein und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter nach Maßgabe von § 133 ZVG die Wiederversteigerung aus dem nach § 118 Abs. 1 ZVG übertragenen Anspruch der GbR gegen den Ersteher oder der nach § 128 Abs. 1 Satz 1 ZVG zu Gunsten der GbR eingetragenen Sicherungshypothek betreiben (Fortführung von Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 198/12, BGHZ 197, 262).

    Die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines Gesellschaftsgrundstücks folgt aber daraus, dass für die Auseinandersetzung des Vermögens einer gekündigten GbR nach § 731 Satz 2 BGB die Regeln der Gemeinschaft gelten und die Teilung eines Grundstücks danach gemäß § 753 Abs. 1 BGB durch Teilungsversteigerung zu erfolgen hat (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 198/12, BGHZ 197, 262 Rn. 7 f.).

    Dieser Voraussetzung entsprechen bei dem Gesellschafter einer GbR seine Eintragung als Gesellschafter (vgl. § 47 Abs. 2 GBO), die Erklärung der Kündigung und der Nachweis von deren Zugang (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 198/12, BGHZ 197, 262 Rn. 11 f., 28).

    c) Das Fehlen anderer Voraussetzungen als der Eintragung des Antragstellers als Gesellschafter der GbR, der Erklärung der Kündigung der Gesellschaft und deren Zugang können die übrigen Gesellschaft einer GbR nach der Rechtsprechung des Senats nicht mit versteigerungsrechtlichen Rechtsbehelfen, sondern nur mit einer Widerspruchsklage analog § 771 ZPO vor dem Prozessgericht geltend machen; dieses kann das Zwangsversteigerungsverfahren analog § 769 ZPO durch eine einstweilige Anordnung vorläufig einstellen (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 198/12, BGHZ 197, 262 Rn. 26).

    Der Gesetzgeber hat sich bei der Teilungsversteigerung dafür entschieden, an den Antrag niedrige Anforderungen zu stellen und die anderen Teilhaber auf den Weg der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO zu verweisen, weil die Unzulässigkeit der Aufhebung der Gemeinschaft die Ausnahme ist (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 198/12, BGHZ 197, 262 Rn. 14).

    So verhält es sich auch bei der GbR, bei der vertragliche Einschränkungen der Möglichkeit, die Gesellschaft jederzeit zu kündigen (vgl. § 723 Abs. 1 BGB), häufiger sein mögen, sich aber ohne Rechtsverlust mit der Widerspruchsklage geltend machen lassen (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 198/12, BGHZ 197, 262 Rn. 20-22).

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20
    Seine Grundlage ist entweder die Forderung gegen den Ersteher, die das Vollstreckungsgericht nach § 118 Abs. 1 ZVG auf den Berechtigten übertragen hat, oder die Sicherungshypothek, die nach § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 ZVG auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts zugunsten des Berechtigten für den Anspruch gegen den Ersteher in das Grundbuch eingetragen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 58/04, BGHZ 175, 297 Rn. 36, 38 für eine Wiederversteigerung nach der Teilungsversteigerung von Bruchteilseigentum).

    Dieses Einziehungsrecht mit dem Ziel der Leistung an alle umfasst die gerichtliche Geltendmachung der gemeinschaftlichen Forderung und damit auch das Recht, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu betreiben (BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 58/04, BGHZ 175, 297 Rn. 38 mwN).

    Aus der zur Sicherung des Anspruchs auf den Erlösüberschuss eingetragenen Sicherungshypothek kann bei einer Bruchteilsgemeinschaft jeder als früherer Bruchteilseigentümer daran Beteiligte auch ohne Mitwirkung des oder der anderen in das Grundstück vollstrecken und somit auch dessen nochmalige Versteigerung nach § 133 ZVG beantragen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 58/04, BGHZ 175, 297 Rn. 37 mwN).

    Seine Aufteilung unter den Gesellschaftern ist nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, sondern deren Sache (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 58/04, BGHZ 175, 297 Rn. 40 für die Gemeinschaft).

    Für die anschließende Wiederversteigerung gilt im Ergebnis nichts anderes, da sie nach § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB nur mit dem Ziel einer Leistung an alle Teilhaber bzw. hier an die Gesellschaft betrieben werden kann (BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 58/04, BGHZ 175, 297 Rn. 37 f., 40 für die Bruchteilsgemeinschaft).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO, der im Zwangsversteigerungsverfahren anwendbar ist, wenn sich die Beteiligten wie im kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7 f.).
  • BGH, 29.11.2007 - V ZB 26/07

    Einstellung oder Aufhebung der Teilungsversteigerung bei Wechsel der Beteiligten

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20
    Das ist bei einer Entscheidung über die Einstellung der Teilungsversteigerung der Fall (Beschlüsse vom 29. November 2007 - V ZB 26/07, NJW-RR 2008, 1547 Rn. 12 und vom 10. Januar 2019 - V ZB 19/18, WM 2019, 649 Rn. 11).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 19/18

    Kostenentscheidung bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag eines

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20
    Das ist bei einer Entscheidung über die Einstellung der Teilungsversteigerung der Fall (Beschlüsse vom 29. November 2007 - V ZB 26/07, NJW-RR 2008, 1547 Rn. 12 und vom 10. Januar 2019 - V ZB 19/18, WM 2019, 649 Rn. 11).
  • BGH, 08.07.2021 - V ZB 95/20

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats in dem parallelen Rechtsbeschwerdeverfahren der Parteien vom 8. Juli 2021 (V ZB 94/20, z. Veröff. best.) Bezug genommen.
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