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   BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11   

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https://dejure.org/2012,558
BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11 (https://dejure.org/2012,558)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - V ZB 96/11 (https://dejure.org/2012,558)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - V ZB 96/11 (https://dejure.org/2012,558)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen fehlender Angaben zu der erfahrungsgemäß notwendigen Vorbereitungsdauer für eine Abschiebung nach Vietnam auf die Zulässigkeit des Haftantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 4; AufenthG § 72 Abs. 4
    Auswirkungen fehlender Angaben zu der erfahrungsgemäß notwendigen Vorbereitungsdauer für eine Abschiebung nach Vietnam auf die Zulässigkeit des Haftantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11
    aa) Zu Recht rügt die Rechtsbeschwerde, dass es für die Verletzung der genannten Rechtsnorm allein auf die objektive Rechtslage ankommt und es unerheblich ist, ob schon der Haftrichter Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Prüfung hatte und ob es die den Antrag stellende Behörde pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf das schwebende Ermittlungsverfahren hinzuweisen und - was in einem solchen Fall ebenfalls erforderlich gewesen wäre - die Erteilung des Einvernehmens in dem Antrag darzulegen (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5).

    Schließlich wird die zunächst rechtswidrige Haftanordnung nicht bereits von der objektiven Erteilung des Einvernehmens an rechtmäßig, sondern erst dann, wenn der Betroffene dazu Stellung hat nehmen können (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11
    aa) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 8).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11
    aa) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 8).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11
    Die Begründung des Haftantrags muss auf den konkreten Fall zugeschnitten sein; Leerformeln und Textbausteine genügen nicht; vielmehr sollen dem Gericht durch den Antrag eine hinreichende Tatsachengrundlage für die Einleitung weiterer Ermittlungen bzw. für die Entscheidung und dem Betroffenen eine Grundlage für seine Verteidigung gegeben werden (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn 13 juris).

    Anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn 13 juris).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11
    Die Rechtsbeschwerde ist mit dem Feststellungsantrag ohne Zulassung statthaft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rnrn. 4, 5 juris).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11
    bb) Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts bedeutet das zur Abschiebung notwendige Einvernehmen der Staatsanwaltschaft kein zeitweiliges Abschiebungshindernis, das ein ausreisepflichtiger Ausländer in den Grenzen von § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG hinzunehmen hat (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575 Rn. 9).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 189/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11
    aa) Zu Recht rügt die Rechtsbeschwerde, dass es für die Verletzung der genannten Rechtsnorm allein auf die objektive Rechtslage ankommt und es unerheblich ist, ob schon der Haftrichter Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Prüfung hatte und ob es die den Antrag stellende Behörde pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf das schwebende Ermittlungsverfahren hinzuweisen und - was in einem solchen Fall ebenfalls erforderlich gewesen wäre - die Erteilung des Einvernehmens in dem Antrag darzulegen (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 173/11, NJW 2011, 3792, 3793 Rn. 4; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11
    Der Inhalt und Umfang der notwendigen Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falls ansprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 9).
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13

    Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zur

    Anhaltspunkte für die Qualifikation als Haftanordnung im regulären Verfahren sind das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Hafthöchstdauer von sechs Wochen (§ 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG) und die beigefügte Rechtsmittelbelehrung (Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 8 f. und vom 26. Januar 2012 - V ZB 96/11, juris Rn. 5).
  • LG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Aufhebung einer auf einem unzulässigen Haftantrag beruhenden Sicherungshaft

    (vgl. BGH Bsch. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bsch. v. 04.05.2012, Az.: V ZB 4/11 m.w.N.; ders. Bsch. v. 28.02.2013, Az.: V ZB 138/12; ders. Bschl. v. 06.12.2012, Az.: V ZB 118/12; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).

    Liegt das danach erforderliche Einvernehmen nicht vor, darf die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (BGH Bschl. v. 20.01.2011, Az.: V ZB 226/11; ders. Bschl. v. 21.01.2011, Az.: V ZB 323/10; ders. Bschl. v. 18.08.2010, Az.: V ZB 211/10 m.w.N.; ders. Bschl. v. 10.02.2011, Az.: V ZB 49/11; ders. Bschl. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bschl. v. 16.02.2012, Az.: V BZ 320/10; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).

  • AG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei mangelnder Ausführung zu Einvernehmen der

    (vgl. BGH Bsch. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bsch. v. 04.05.2012, Az.: V ZB 4/11 m.w.N.; ders. Bsch. v. 28.02.2013, Az.: V ZB 138/12; ders. Bschl. v. 06.12.2012, Az.: V ZB 118/12; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).

    Liegt das danach erforderliche Einvernehmen nicht vor, darf die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (BGH Bschl. v. 20.01.2011, Az.: V ZB 226/11; ders. Bschl. v. 21.01.2011, Az.: V ZB 323/10; ders. Bschl. v. 18.08.2010, Az.: V ZB 211/10 m.w.N.; ders. Bschl. v. 10.02.2011, Az.: V ZB 49/11; ders. Bschl. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bschl. v. 16.02.2012, Az.: V BZ 320/10; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2013 - 29 T 255/12
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung, die auch im einstweiligen Anordnungsverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2012, V ZB 96/11).
  • LG Dresden, 12.05.2014 - 2 T 153/14

    Freiheitsentziehung, Abschiebung, Bulgarien, systemische Mängel, Anordnung der

    Es lagen schon von Anfang an dringende Gründe für die Annahme vor, dass eine Aufenthaltsbeendigung gegen den Willen des Betroffenen nicht binnen der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann (§ 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012, V ZB 96/11, zitiert nach juris, dort Rn. 8 f.).
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