Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41601
BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13 (https://dejure.org/2013,41601)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - V ZB 96/13 (https://dejure.org/2013,41601)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - V ZB 96/13 (https://dejure.org/2013,41601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 FamFG, § 427 Abs 1 S 1 FamFG, § 427 Abs 1 S 2 FamFG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 5 AufenthG
    Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zur Sicherung der Zurückschiebung: Zweifel am Vorliegen einer einstweiligen Anordnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweifel an dem Vorliegen einer Haftanordnung (Abschiebungshaft) im Wege der einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zur Sicherung der Zurückschiebung: Zweifel am Vorliegen einer einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 4
    Zweifel an dem Vorliegen einer Haftanordnung (Abschiebungshaft) im Wege der einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung per einstweiliger Anordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 128/10

    Abschiebungshaft: Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung der Ergänzung der

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13
    Dazu gehören auch Entscheidungen im Verfahren über einstweilige Anordnungen in Freiheitsentziehungssachen (Senat, Beschlüsse vom 11. November 2010 - V ZB 123/10 juris Rn. 3 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 128/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 4 f.).
  • BGH, 26.01.2012 - V ZB 96/11

    Auswirkungen fehlender Angaben zu der erfahrungsgemäß notwendigen

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13
    Anhaltspunkte für die Qualifikation als Haftanordnung im regulären Verfahren sind das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Hafthöchstdauer von sechs Wochen (§ 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG) und die beigefügte Rechtsmittelbelehrung (Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 8 f. und vom 26. Januar 2012 - V ZB 96/11, juris Rn. 5).
  • BGH, 11.11.2010 - V ZB 123/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13
    Dazu gehören auch Entscheidungen im Verfahren über einstweilige Anordnungen in Freiheitsentziehungssachen (Senat, Beschlüsse vom 11. November 2010 - V ZB 123/10 juris Rn. 3 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 128/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 4 f.).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10

    Möglichkeit der Nachholung der vor Anordnung der Abschiebungshaft unterlassenen

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13
    Anhaltspunkte für die Qualifikation als Haftanordnung im regulären Verfahren sind das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Hafthöchstdauer von sechs Wochen (§ 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG) und die beigefügte Rechtsmittelbelehrung (Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 8 f. und vom 26. Januar 2012 - V ZB 96/11, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.11.2019 - XII ZB 501/18

    Bestellung eines Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuers bei einer vorläufigen

    Der ausdrückliche gerichtliche Entscheidungswille war nämlich beim Beschluss vom 3. April 2018 auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - FamRZ 2015, 1877 Rn. 6 und BGH Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13 - FGPrax 2014, 87 Rn. 6; vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 9), so dass die Beteiligte zu 2 weiterhin lediglich zur vorläufigen Betreuerin bestellt war.
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren sind das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Höchstdauer von sechs Wochen (§ 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG) und die Rechtsmittelbelehrung (Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, FGPrax 2014, 87 Rn. 5).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 108/16

    Statthaftigkeit Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss im Verfahren über den

    Dazu gehören auch Entscheidungen im Verfahren über einstweilige Anordnungen in Freiheitsentziehungssachen (Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, FGPrax 2014, 87 Rn. 4 mwN).

    Für sie ist ohne Bedeutung, ob sich das Amtsgericht mit den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung näher befasst oder ob es eine Entscheidung getroffen hat, die in dem gewählten Verfahren nicht oder nicht mit dem getroffenen Ausspruch hätte ergehen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, FGPrax 2014, 87 Rn. 6).

  • BGH, 17.10.2018 - V ZB 38/18

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam

    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren sind das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Höchstdauer von sechs Wochen (§ 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG) und die Rechtsmittelbelehrung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91 Rn. 7; Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, FGPrax 2014, 87 Rn. 5).
  • BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung von Abschiebungshaft eines zuvor

    Die Entscheidung ist weder als solche bezeichnet noch weist sie in der Eingangsformel auf ein Vorgehen im Wege der einstweiligen Anordnung hin (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 121/13

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss im einstweiligen

    Dafür ist es ohne Bedeutung, ob sich der Richter mit den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung näher befasst oder ob er eine Entscheidung getroffen hat, die in dem gewählten Verfahren nicht oder nicht mit dem getroffenen Ausspruch hätte ergehen dürfen (Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, juris).
  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 127/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Ergehen der Anordnung des

    Bereits hieraus folgt eindeutig, dass er nicht im regulären Verfahren, sondern im Wege der einstweiligen Anordnung vorgehen wollte (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, FGPrax 2014, 87 Rn. 6).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 180/15

    Anordnung von Abschiebungshaft; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Dazu gehören auch Entscheidungen in Verfahren über einstweilige Anordnungen in Freiheitsentziehungssachen (Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, FGPrax 2014, 87 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 13/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Auslieferungshaft nach § 15 Abs. 5

    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren sind das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Höchstdauer von sechs Wochen (§ 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG) und die Rechtsmittelbelehrung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, FGPrax 2014, 87 Rn. 5, vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91 Rn. 7, vom 11. Oktober 2017 - V ZB 127/17, NVwZ-RR 2018, 162 Rn. 7 und vom 17. Oktober 2018 - V ZB 38/18, juris Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 13 UF 211/22

    Einstweilige Anordnung zur Abänderung eines Unterhaltstitels; Rechtsmittel gegen

    Im Übrigen ist es für die Statthaftigkeit eines gegen eine Entscheidung gerichteten Rechtsmittels unerheblich, ob die angegriffene Entscheidung in einer den Verfahrensvorschriften entsprechenden Weise ergangen ist oder in dem Verfahren, in dem sie getroffen worden ist, hätte ergehen dürfen (BGH BeckRS 2014, 2199).
  • LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16

    Zurückschiebungshaft: Grundlage für einen Haftanordnung nach einem Antrag auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht