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   BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18   

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BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18 (https://dejure.org/2018,37096)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2018 - V ZB 96/18 (https://dejure.org/2018,37096)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2018 - V ZB 96/18 (https://dejure.org/2018,37096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung und Begründung des Haftantrags i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft bei Ausreisepflicht eines Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegung und Begründung des Haftantrags i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft bei Ausreisepflicht eines Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20 mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten nur die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 22/16, juris Rn. 6) aber unzureichend.
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    c) Der Mangel des Haftantrages ist auch nicht nachträglich geheilt worden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 67/13

    Abschiebungshaftverfahren: Beschwerdebefugnis einer vom Ausländer benannten

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten nur die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 22/16, juris Rn. 6) aber unzureichend.
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 22/16

    Abschiebehaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Haftdauer

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist und die Frist von drei Monaten nur die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer bestimmt (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, InfAuslR 2014, 99 Rn. 9; Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 22/16, juris Rn. 6) aber unzureichend.
  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18
    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20 mwN).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Vertretung eines Betroffenen durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl zur Wahrung

    1.Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20; Beschluss vom 27. September 2018 - V ZB 96/18, juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19, juris Rn. 4).

    Statt den Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen unverzüglich zu kontaktieren, ihn über die anberaumte Anhörung zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, an der Anhörung im Hauptsacheverfahren - gegebenenfalls durch Anberaumung eines neuen Termins unter Anordnung einer nur kurzen Haft im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 427 FamFG (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - V ZB 96/18, juris Rn. 9) - teilzunehmen, hat das Amtsgericht noch in der Sitzung vom 25. Mai 2018 Haft bis zum 20. Juli 2018 angeordnet.

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft; Prüfung des Vorliegens eines zulässigen

    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20; vom 27. September 2018 - V ZB 96/18, juris Rn. 7 ff.; vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19, juris Rn. 4, und vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7).

    Vielmehr hätte es den Bevollmächtigten nach Inhaftnahme des Betroffenen selbst über die anberaumte Anhörung informieren und ihm Gelegenheit geben müssen, an der Anhörung im Hauptsacheverfahren - gegebenenfalls durch Anberaumung eines neuen Termins unter Anordnung einer weiteren kurzzeitigen Haft im Wege einer erneuten einstweiligen Anordnung nach § 427 FamFG (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - V ZB 96/18, juris Rn. 9) - teilzunehmen.

  • LG Ingolstadt, 25.09.2019 - 21 T 1150/19

    Abschiebungshaft, Verlängerung, Anhörung, Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt,

    (Leitsätze der Redaktion; unter Bezug auf: BGH, Beschluss vom 27.9.2018 - V ZB 96/18).

    Verwiesen wird hier insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 27.09.2018 - V ZB 96/18.

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 117/19

    Rechtsbeschwerde eines srilankischen Staatsangehörigen wegen der Verletzung

    a) Das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf ein faires Verfahren garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20; vom 27. September 2018 - V ZB 96/18, juris Rn. 7 ff.; vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19, juris Rn. 4; vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7; vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 21/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 12/19

    Rechtmäßige Anordnung der Sicherungshaft bis zur Rückführung eines abgelehnten

    aa) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20; vom 27. September 2018 - V ZB 96/18, juris Rn. 7 ff.; vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19; juris Rn. 4; vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2018 - V ZB 96/18   

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https://dejure.org/2018,18733
BGH, 03.07.2018 - V ZB 96/18 (https://dejure.org/2018,18733)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2018 - V ZB 96/18 (https://dejure.org/2018,18733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung der Sicherungshaft gegen einen Betroffenen zur Vorbereitung einer begleiteten Abschiebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Vollziehung der Sicherungshaft gegen einen Betroffenen zur Vorbereitung einer begleiteten Abschiebung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft;

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - V ZB 96/18
    Eine solche Darlegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor dem Hintergrund zwingend erforderlich, dass die Abschiebungshaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 8 ff. mwN).
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