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   BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05   

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https://dejure.org/2005,301
BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05 (https://dejure.org/2005,301)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - V ZB 98/05 (https://dejure.org/2005,301)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - V ZB 98/05 (https://dejure.org/2005,301)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 91, 103
    Zwangsversteigerungsgebot unter der Hälfte des Grundstückswertes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Geboten in der Zwangsversteigerung; Eigengebot eines Gläubigervertreters; Vollstreckungsschutz wegen mit den guten Sitten unvereinbarer Härte

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerungsverfahren; unwirksames Gebot; Scheingebot

  • rabüro.de

    Zur Unwirksamkeit des Eigengebots eines Gläubigervertreters in der Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    ZVG § 71 Abs. 1; ; ZVG § 85a Abs. 1; ; ZVG § 85a Abs. 2

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 71 Abs. 1 § 85a Abs. 1, 2
    Zulässigkeit eines Gebots unter der Hälfte des Grundstückswerts in der Zwangsversteigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung: Eigengebot eines Gläubigervertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Geringe Gebote in der Zwangsversteigerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geringe Gebote in der Zwangsversteigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgehung der Wertgrenze bei Zwangsversteigerungen

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Geboten, die bei der Zwangsversteigerung unter der Hälfte des Grundstückswerts liegen; Zwangsvollstreckungsrecht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZVG § 71 Abs. 1, § 85a Abs. 1 und 2
    Unwirksamkeit des Eigengebots eines Gläubigervertreters

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung: Schuldner kann Zuschlag unter Wert nicht verhindern

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umgehung der Wertgrenze bei Zwangsversteigerungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit eines Gebots in der Zwangsversteigerung, das zugunsten Dritter die Zuschlagshindernisse der §§ 74a, 85a ZVG für Folgetermine zu Fall bringen soll

  • ditmar-weis.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit des Eigengebots eines Gläubigervertreters (Ditmar Weis)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind im ersten Versteigerungstermin abgegebene Gebote unwirksam? (IMR 2006, 135)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1355
  • MDR 2006, 708
  • NZM 2006, 194
  • WM 2006, 237
  • AnwBl 2006, 50
  • Rpfleger 2006, 144
  • Rpfleger 2007, 91
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 4 W 880/98

    Keine rechtsmissbräuchliche Abgabe eines Gebots allein zur Herbeiführung der

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05
    b) Ein unter dem Mindestgebot liegendes Gebot ist auch nicht unwirksam, wenn es der an dem Erwerb des Grundstücks interessierte Bieter in der ausschließlichen Absicht abgibt, einen weiteren Versteigerungstermin zu erreichen, um dann den Zuschlag auf sein weiter unter dem Mindestgebot liegendes Gebot zu erhalten (OLG Koblenz Rpfleger 1999, 407).

    bb) In einem solchen Fall stellt sich die in der Rechtsprechung und in der Literatur diskutierte - von dem Beschwerdegericht aufgenommene - Frage nicht, ob das unter dem Mindestgebot liegende Eigengebot eines Gläubigervertreters rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig ist (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1999, 407, 408; Hornung, Rpfleger 2000, 363, 365), ob es als eine gegen Treu und Glauben verstoßende Umgehung der Schuldnerschutzvorschrift des § 85 a Abs. 1 ZVG anzusehen ist (vgl. LG Neubrandenburg Rpfleger 2005, 42) oder ob es sich um ein Scheingebot handelt (vgl. LG Kassel Rpfleger 1986, 397; Kirsch, Rpfleger 2000, 147, 148); denn es liegt kein Gebot vor, dessen Wirksamkeit anhand dieser Kriterien überprüft werden kann, sondern ein von vornherein unwirksames Gebot.

  • LG Neubrandenburg, 03.06.2004 - 4 T 96/04

    Versagung des Zuschlags aus einer Versteigerung; Drohende Verschleuderung des

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05
    bb) In einem solchen Fall stellt sich die in der Rechtsprechung und in der Literatur diskutierte - von dem Beschwerdegericht aufgenommene - Frage nicht, ob das unter dem Mindestgebot liegende Eigengebot eines Gläubigervertreters rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig ist (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1999, 407, 408; Hornung, Rpfleger 2000, 363, 365), ob es als eine gegen Treu und Glauben verstoßende Umgehung der Schuldnerschutzvorschrift des § 85 a Abs. 1 ZVG anzusehen ist (vgl. LG Neubrandenburg Rpfleger 2005, 42) oder ob es sich um ein Scheingebot handelt (vgl. LG Kassel Rpfleger 1986, 397; Kirsch, Rpfleger 2000, 147, 148); denn es liegt kein Gebot vor, dessen Wirksamkeit anhand dieser Kriterien überprüft werden kann, sondern ein von vornherein unwirksames Gebot.
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05
    Eine danach unwirksame Beschränkung führte dazu, dass die Rechtsbeschwerde unbeschränkt zugelassen ist (vgl. wiederum zur beschränkten Revisionszulassung BGH, Urt. v. 20. Mai 2003, XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1371).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 27/04

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei Vorliegen eines Angebots in Höhe von

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05
    Da auch kein anderer Bieter geboten hat, legt seine Verhaltensweise die Annahme nahe, dass er den Zuschlag nicht einmal zu einem weit unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegenden Gebot (vgl. BGH, Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, Rpfleger 2005, 151: 12 % des Verkehrswerts) erhalten wollte.
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02

    Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05
    Die Zulassung kann nicht auf die Klärung einer einzelnen Rechtsfrage beschränkt werden, sondern die Beschränkung muss sich auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beziehen (vgl. zur beschränkten Revisionszulassung BGH, Urt. v. 5. November 2003, VIII ZR 320/02, WM 2004, 853 m.w.N.).
  • LG Kassel, 30.05.1986 - 2 T 179/86
    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05
    bb) In einem solchen Fall stellt sich die in der Rechtsprechung und in der Literatur diskutierte - von dem Beschwerdegericht aufgenommene - Frage nicht, ob das unter dem Mindestgebot liegende Eigengebot eines Gläubigervertreters rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig ist (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1999, 407, 408; Hornung, Rpfleger 2000, 363, 365), ob es als eine gegen Treu und Glauben verstoßende Umgehung der Schuldnerschutzvorschrift des § 85 a Abs. 1 ZVG anzusehen ist (vgl. LG Neubrandenburg Rpfleger 2005, 42) oder ob es sich um ein Scheingebot handelt (vgl. LG Kassel Rpfleger 1986, 397; Kirsch, Rpfleger 2000, 147, 148); denn es liegt kein Gebot vor, dessen Wirksamkeit anhand dieser Kriterien überprüft werden kann, sondern ein von vornherein unwirksames Gebot.
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Das entspricht den Grundsätzen, die der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 2005 (V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.) entwickelt hat.

    Er stützt sich allerdings nicht mehr auf die der Entscheidung vom 24. November 2005 zugrunde liegende Erwägung (V ZB 98/05, NJW 2006, 1355, 1356), dass Gebote, mit denen der Bieter nicht die Erteilung des Zuschlags - auch nicht in einem weiteren Versteigerungstermin für weniger als die Hälfte des Verkehrswerts - erreichen will, sondern in Wahrheit andere Zwecke verfolgt, keine Gebote im Sinne des Zwangsversteigerungsgesetzes sind.

    Es ist deshalb aber nicht unwirksam (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05 NJW 2006, 1355).

    Die Anwendung der §§ 116 ff. BGB scheidet hier von vornherein aus, weil der Bieter genau die Rechtsfolge erreichen will, die das Gesetz an sein Gebot knüpft (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, aaO).

    aa) Nicht rechtsmissbräuchlich handelt der Bieter, wenn er die von dem Gesetz (§ 85a Abs. 1 und 2 ZVG) eröffnete Möglichkeit wahrnimmt, das Grundstück nach der Versagung des Zuschlags in einem weiteren Versteigerungstermin für weniger als die Hälfte des Grundstückswerts ersteigern zu können (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355; Hornung, aaO, 365; Rimmelspacher/Bolkart, aaO; insoweit zutreffend auch OLG Koblenz aaO, 407; LG Kassel aaO, 397; Stöber, aaO, § 85a Rdn. 2.3).

    Der Bieter ist aber nicht verpflichtet, sein Interesse an einem möglichst preiswerten Erwerb des Grundstücks hinter das gegenteilige Interesse des Schuldners zurücktreten zu lassen (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, aaO).

    b) Die Rechtsbeschwerde weist zwar zutreffend darauf hin, dass die Stellung als Terminsvertreter des betreibenden Gläubigers in der Senatsentscheidung vom 24. November 2005 (V ZB 98/05, NJW 2006, 1355, 1356) nur als eines von mehreren Indizien dafür aufgeführt wird, dass der Bieter möglicherweise nicht an der Zuschlagserteilung interessiert ist.

    Ob der Gläubigervertreter tatsächlich von der Möglichkeit Gebrauch macht, das Grundstück in einem neuen Versteigerungstermin unter der Hälfte seines Werts zu ersteigern, kann - und muss (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, aaO, 1356) - das Gericht naturgemäß erst berücksichtigen, wenn es nach diesem Termin erneut über die Wirksamkeit des Gebots zu befinden hat.

    Denn in dieser Funktion bieten Mitarbeiter von Kreditinstituten üblicherweise nicht aus eigenem Interesse (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, aaO, 1356).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Da die Revision danach im Streitfall als unbeschränkt zugelassen anzusehen ist, ist die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 Rn. 9; BGH, NJW 2013, 1948 Rn. 12; NJW-RR 2014, 1118 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Die Ausübung des Rechts, im Verfahren Gebote abzugeben, ist aber auch dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein weder zahlungsfähiger noch zahlungswilliger Bieter andere, ebenfalls verfahrensfremde Zwecke verfolgt, etwa wenn er durch sein Gebot die Verwertung des Grundstücks manipulieren oder hintertreiben will (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 aaO, Rn. 14 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Februar 2013 - V ZB 18/12, BGHZ 196, 243, Rn. 25 mwN; zur Vermutung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Eigengebots des Gläubigers BGH, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.).
  • LG Konstanz, 26.03.2007 - 62 T 138/06

    Versteigerung: Vorliegen eines Scheingebots bei Abgabe eines Gebots durch den

    Die Abgabe eines Gebots durch den Vertreter einer Versicherung oder einer Bank, um die Wirkungen die Wertgrenzen der §§ 85 a und 74a ZVG zu beseitigen, stellt kein Scheinangebot dar (Abweichung von BGH NJW 2006, 1355).

    Die Kammer geht von der Rechtsmäßigkeit des Verfahrens aus, weil es der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 1355 = RPfleger 2006, 144 = WM 2006, 237 = NZM 2006, 194) in diesem Fall nicht folgt.

    Der BGH (NJW 2006, 1355 ) hat entschieden, dass.

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss - V ZB 98/05 - vom 24.11.2005 (NJW 2006, S. 1355) sich auf den Standpunkt gestellt hat, dass all dies nicht gelten solle, wenn der Bieter von vornherein nicht an dem Erwerb des Versteigerungsobjektes interessiert sei, vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.

    Denn ob ein Bieter Erwerbsabsichten hat oder nicht, ist für das Vollstreckungsgericht im ersten Versteigerungstermin praktisch gar nicht feststellbar (ebenso Hintzen, Rechtspfleger 2006, S. 145, S. 146; so auch Groß Rpfleger 2007, 91).

    Hasselblatt (NJW 2006, 1320, 1322; so auch Groß Rpfleger 2007, 91,92) weist zutreffend darauf hin, dass sonst jedes § 85a-Gebot ein Scheingebot und damit der Zuschlag in jedem Fall zu versagen wäre.

    Die Rechtsbeschwerde war nach § 574 ZPO zuzulassen, weil die Kammer von der Entscheidung des BGH NJW 2006, 1355 abweicht.

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 122/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Immobilienmakler als Vertreter eines Gläubigers -

    Der so gefasste Unterlassungsantrag umfasst nach seinem Wortlaut auch die Vertretung eines Gläubigers bei der Abgabe eines Eigengebots (siehe dazu BGH, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 98/05, NJW 2006, 1355; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 85a Anm. 4.1).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16

    Klage auf Zustimmung zur Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung:

    Die Ausübung des Rechts, im Verfahren Gebote abzugeben, sei aber auch dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein weder zahlungsfähiger noch zahlungswilliger Bieter andere, ebenfalls verfahrensfremde Zwecke verfolge, etwa wenn er durch sein Gebot die Verwertung des Grundstücks manipulieren oder hintertreiben wolle (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279 Rn. 14 m. w. N.; vgl. auch BGHZ 196, 243 = NJW-RR 2013, 1171 Rn. 25 m. w. N.; zur Vermutung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Eigengebots des Gläubigers BGH, NJW 2006, 1355).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der

    Das entspricht den Grundsätzen, die der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 2005 (V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.) entwickelt hat.

    Er stützt sich allerdings nicht mehr auf die der Entscheidung vom 24. November 2005 zugrunde liegende Erwägung (V ZB 98/05, NJW 2006, 1355, 1356), dass Gebote, mit denen der Bieter nicht die Erteilung des Zuschlags - auch nicht in einem weiteren Versteigerungstermin für weniger als die Hälfte des Verkehrswerts - erreichen will, sondern in Wahrheit andere Zwecke verfolgt, keine Gebote im Sinne des Zwangsversteigerungsgesetzes sind.

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06

    Verfahren nach Versagung des Zuschlags an ein wegen Rechtsmissbrauchs

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.), die er, gestützt nun auf den Gedanken des Rechtsmissbrauchs, jüngst bestätigt hat (Beschluss vom 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck S. 6 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 75/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die fehlerhafte Behandlung eines

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355), auf die sich der Beteiligte zu 2 in den Tatsacheninstanzen berufen und die der Senat in einer neueren Entscheidung bestätigt hat (Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, WM 2007, 1522, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 19.07.2007 - V ZB 15/07

    Versagung des Zuschlags wegen rechtsmissbräuchlicher Gebote

    Ob die Gläubigervertreterin bei der Abgabe ihres Gebotes einen Erwerbswillen in Bezug auf den zu versteigernden Grundbesitz gehabt habe, sei entgegen der Ansicht des Bundesgerichtshofes (Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.) im Versteigerungsverfahren nicht zu prüfen.

    Das widerspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.).

  • LG Dessau, 28.07.2006 - 7 T 193/06

    Versagung eines Zuschlags für Meistbietenden bei Zwangsversteigerung aufgrund

  • LG Hanau, 10.08.2006 - 3 T 160/06
  • LG Bonn, 13.11.2006 - 6 T 196/06

    Gläubigervertreter, Gebot, Eigenerwerbsinteresse

  • LG Hanau, 14.08.2006 - 3 T 159/06

    Voraussetzungen der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums; Erreichen des

  • LG Detmold, 20.06.2006 - 3 T 84/06

    Wirksamkeit des Gebotes eines Terminvertreters des betreibenden Gläubigers

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 90/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

  • BGH, 06.06.2013 - V ZB 185/12

    Fortgeltung der Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG (Hälfte des Grundstückswerts) im

  • LG Potsdam, 23.11.2006 - 5 T 695/06

    Zwangsversteigerungsverfahren: Wirksamkeit des Eigengebots eines

  • AG Wuppertal, 17.03.2006 - 403 K 143/04

    Wirksamkeit eines Eigengebot eines Gläubigervertreters i.R.e. Versteigerung des

  • LG Bückeburg, 07.08.2006 - 4 T 166/05
  • LG Stade, 27.12.2006 - 7 T 262/06

    Abhängigkeit der Wirksamkeit eines Gebots von der Offenlegung einer

  • LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07

    Wirksamkeit eines Zuschlags im Versteigerungstermin bei fehlendem Erreichen der

  • AG Stade, 01.02.2006 - 71 K 38/05

    Erster Termin; erster Versteigerungstermin; Fehlen; fehlender Erwerbswille;

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