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   BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16   

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https://dejure.org/2017,27215
BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16 (https://dejure.org/2017,27215)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2017 - V ZR 102/16 (https://dejure.org/2017,27215)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16 (https://dejure.org/2017,27215)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG
    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum in seiner Teileigentumseinheit

  • IWW

    § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2 WEG, § ... 22 Abs. 1 WEG, § 21 Abs. 4 WEG, § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, § 2 Abs. 5 BauO Berlin, § 2 Abs. 5, § 33 BauO Berlin, § 561 ZPO, § 1 Abs. 3 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 16 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 4 WEG

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 1 Abs. 3, 16 Abs. 2 u. 4, 21 Abs. 4 u. 5 Nr. 2, 22 Abs. 1; ZPO §§ 561, 563 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3; BauO BIn §§ 2 Abs. 5, 33
    Herstellung eines zweiten Rettungswegs als plangerechter Zustand stellt Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG dar

  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung der bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs von einzelnen Wohnungseigentümern; Verpflichtung zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs zur Nutzung von Souterraineinheiten zu Aufenthaltszwecken

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2
    Anspruch gegenüber WEG auf Herstellung entsprechend der Teilungserklärung plangerechten Zustands einer Teileigentumseinheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Herstellung des öffentlich-rechtlichen Zustandes einer Teileigentumseinheit (hier: zweiter Rettungsweg) durch die Gemeinschaft

  • rewis.io

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum in seiner Teileigentumseinheit

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Teileigentum und Anspruch auf erstmalige Herstellung durch Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften für einen Aufenthaltsraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2
    Beanspruchung der bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs von einzelnen Wohnungseigentümern; Verpflichtung zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs zur Nutzung von Souterraineinheiten zu Aufenthaltszwecken

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2
    Beanspruchung der bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs von einzelnen Wohnungseigentümern; Verpflichtung zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs zur Nutzung von Souterraineinheiten zu Aufenthaltszwecken

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum in seiner Teileigentumseinheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweiter Rettungsweg entspricht regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Herstellung eines zweiten Rettungsweges kann von einzelnen Wohnungseigentümern beansprucht werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Investitionsrisiko erstmalige plangerechte Herstellung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teileigentum: Grundsätzlich Anspruch auf zweiten Rettungsweg! (IMR 2017, 366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1042
  • MDR 2017, 1047
  • DNotZ 2018, 48
  • NZM 2017, 677
  • ZMR 2017, 818
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Hierzu zählen sowohl die erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums als auch Maßnahmen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen an das gemeinschaftliche Eigentum (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 13 mwN).

    Demzufolge gehört es (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind; dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs (vgl. § 2 Abs. 5, § 33 BauO Berlin) entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, ZMR 2012, 713 Rn. 10; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 14; Jennißen/Heinemann, WEG, 5. Aufl., § 21 Rn. 68).

    Angaben in dem Aufteilungsplan kommt allenfalls nachrangige Bedeutung zu (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7 f.; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, WuM 2013, 58 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 17; jeweils mwN).

    Dagegen ist es Sache der jeweiligen Sondereigentümer, etwaige (räumlich) das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben auf eigene Kosten zu erfüllen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 23).

    Dies wäre auch nicht zulässig, weil es im Interesse aller Wohnungseigentümer liegt, dass die brandschutzrechtlichen Anforderungen an die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung des Gebäudes eingehalten werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 21).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Da den Klägern im Grundsatz ein Anspruch auf Herstellung des zweiten Rettungswegs zusteht, können sie gemäß § 21 Abs. 4 WEG auch die Erhebung einer Sonderumlage verlangen, die die Finanzierung der Maßnahme sicherstellt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Angaben in dem Aufteilungsplan kommt allenfalls nachrangige Bedeutung zu (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7 f.; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, WuM 2013, 58 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11

    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Demzufolge gehört es (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind; dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs (vgl. § 2 Abs. 5, § 33 BauO Berlin) entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, ZMR 2012, 713 Rn. 10; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 14; Jennißen/Heinemann, WEG, 5. Aufl., § 21 Rn. 68).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Angaben in dem Aufteilungsplan kommt allenfalls nachrangige Bedeutung zu (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7 f.; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, WuM 2013, 58 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Sofern es gleichwertige, bauordnungsrechtlich ebenfalls zulässige Alternativen gibt und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Wohnungseigentümer nicht auf eine bestimmte Ausführungsweise verständigen werden, könnte die Wahl der konkreten Ausführung ihnen überlassen werden (vgl. dazu Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 31; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 214a).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Eine derart einschneidende Einschränkung der Zweckbestimmung müsste nämlich aus der Teilungserklärung klar und eindeutig hervorgehen (vgl. für eine Kostenregelung Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7).
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03

    Rechtsfolgen von Beschaffenheitsabweichungen beim Verkauf einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Da die Bezeichnung "Teileigentum" jede gewerbliche Nutzung zulässt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 2005 - V ZR 328/03, NZM 2005, 753, 754 unter 4 a) dd)), sind auch Nutzungen erlaubt, die - wie etwa eine Büronutzung - bauordnungsrechtlich nur in Aufenthaltsräumen vorgenommen werden dürfen, also in Räumen, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind (vgl. § 2 Abs. 5 BauO Berlin).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
    Angaben in dem Aufteilungsplan kommt allenfalls nachrangige Bedeutung zu (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NZM 2010, 407 Rn. 7 f.; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, WuM 2013, 58 Rn. 5; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, DNotZ 2015, 362 Rn. 8; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Teileigentumseinheiten mit einer solchen Zweckbestimmung müssen ebenso wie Wohnungen grundsätzlich dazu geeignet sein, als Aufenthaltsraum für Menschen zu dienen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 8).

    Dann sind die Wohnungseigentümer nach ständiger Rechtsprechung des Senats verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung der öffentlichrechtlichen Anforderungen an das gemeinschaftliche Eigentum zu ergreifen (Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, ZMR 2012, 713 Rn. 10; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 13; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 8).

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    a) Weil die Teilungserklärung und der darin in Bezug genommene Aufteilungsplan Bestandteil der Grundbucheintragung sind, ist - wie stets bei Auslegung einer Grundbucheintragung - auf den Wortlaut und Sinn der Teilungserklärung abzustellen, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, WuM 2017, 544 Rn. 11 mwN).

    Die Nutzung des Sondereigentums wird über die mit der Einordnung als Wohnungs- oder Teileigentum verbundene Zweckbestimmung hinaus nur dann auf bestimmte Zwecke beschränkt, wenn dies aus der Gemeinschaftsordnung klar und eindeutig hervorgeht (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, aaO Rn. 14 mwN).

    Infolgedessen darf die Einheit zwar nicht zum Wohnen, aber im Grundsatz zu jedem anderen Zweck genutzt werden (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, ZWE 2013, 20 Rn. 8; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, WuM 2017, 544 Rn. 8).

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17

    Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der

    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen (vgl. Senat, Urteile vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7 und vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Umfasst sind ferner Maßnahmen, die die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sicherstellen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 8) oder die allgemein Gefahren für andere Wohnungseigentümer, Dritte oder das Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLG, ZMR 2004, 928) verhindern und eine Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft abwenden sollen.
  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur

    Dazu gehört nach der Rechtsprechung des Senats die Einhaltung der das Gemeinschaftseigentum betreffenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften (vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 16; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, NZM 2017, 677 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    So setzt der plangerechte Zustand einer Teileigentumseinheit voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind; dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, NJW-RR 2017, 1047 Rn. 8).
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

    Die Nutzung des Sondereigentums wird über die mit der Einordnung als Wohnungs- oder Teileigentum verbundene Zweckbestimmung hinaus nur dann auf bestimmte Zwecke beschränkt, wenn dies aus der Gemeinschaftsordnung klar und eindeutig hervorgeht (vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2017 - V ZR 193/16, BGHZ 216, 333 Rn. 28; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, WuM 2017, 544 Rn. 14).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    aa) Richtig ist zwar, dass zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, die ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangen kann und die nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 7), auch die Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen gehört.
  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 14 mwN).
  • LG München I, 11.10.2017 - 1 S 18504/16

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung: Wer trägt Kosten eines Lifteinbaus?

    Die Regelung ist daher nach den für die Auslegung von Grundbucheintragungen geltenden Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.06.2017, Az: V ZR 102/16) nach ihrem Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächtsliegende Bedeutung ergibt, dahingehend auszulegen, dass diejenigen Eigentümer von der Tragung der Betriebs- und Instandhaltungskosten eines Liftes ausgenommen werden sollten, die mit Hilfe des Liftes vom öffentlichen Grund aus weder in die in ihrem Sondereigentum stehenden Räume noch zu Bereichen des Gemeinschaftseigentums gelangen können, die ihnen zur Sondernutzung zugewiesen sind oder an deren Nutzen sie sonst ein durch ihr Wohnungseigentumsrecht begründetes besonderes Interesse haben.
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Einreichen eines fristwahrenden Schriftsatzes des Prozessbevollmächtigten durch

  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 145/18

    Umlage der Kosten für die Reparatur der Hebebühnen der Doppelparker und

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO ; Materiell-rechtliche

  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20

    Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von

  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21

    Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2022 - 9 S 11/20

    Anspruch auf Kellerausbau eines Wohnungseigentümers

  • LG Stuttgart, 13.07.2020 - 2 S 3/20

    Haben Untergemeinschaften automatisch besondere Rechte?

  • AG Erfurt, 22.06.2022 - 5 C 1260/21

    Wohnungseigentumsrecht: Vorrang einer Lasteneintragungsregelung in der

  • LG Frankfurt/Main, 02.05.2019 - 13 S 127/17

    Eigentümer für Estrich verantwortlich: Gemeinschaft kann Instandsetzung nicht

  • LG München I, 20.12.2017 - 1 S 9375/16

    Anspruch auf Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • LG München I, 20.12.2017 - 1 S 17182/17

    Zulässig: Trampolin im "Ziergarten"!

  • VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17

    Antrag auf bauordnungsbehördliches Einschreiten gegen den Nachbarn bzgl. einer

  • LG München I, 04.11.2021 - 36 S 14711/20

    Eigentümerversammlung: Einladungsmangel bei Übersendung von Vollmachtsvordrucken?

  • LG Berlin, 16.01.2019 - 55 S 46/18

    Unterlassungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

  • AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17

    WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2018 - 14 S 6168/17

    Anspruch auf Carport bei drohendem Kastanienfall

  • LG Berlin, 31.01.2023 - 55 S 28/22

    WEG: Anfechtung eines Sonderumlagebeschlusses

  • LG Düsseldorf, 20.02.2019 - 25 S 3/18

    Beschlusskompetenz und Nichtigkeit einer Bestimmung

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2018 - 14 S 6188/17

    Carporterrichtung auf Kfz-Stellplatz durch Wohnungseigentümer zulässig?

  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
  • LG Berlin, 29.01.2019 - 55 S 64/18

    Wohnungseigentumssache: Auslegung einer Teilungserklärung zur

  • AG Erfurt, 27.06.2018 - 5 C (WEG) 17/14

    Beschlussanfechtung im WEG-Recht: Zulässigkeit einer intensivmedizinischen

  • LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18

    Selbstständige Instandhaltungsrücklagen für Untergemeinschaften?

  • AG Hannover, 23.07.2020 - 481 C 7675/19

    Darf Geschäftshaus als Hotel genutzt werden?

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